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#1
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Vielleicht könnt ihr mir helfen!
Ich habe auf meinem alten Mietkonto (Auszug aus der Wohnung Juni 2006) noch sehr viel Guthaben. Nun verlangt das Jobcenter aber nur einen Teil davon zurück. Der Rest kann vom Vermieter an mich ausgezahlt werden, so sagte es mir meine Sachbearbeiterin. Einen Brief an meinen Vermieter wurde am Montag rausgeschickt, aber die Kopie hatte sie vor sich liegen. Aber sie konnte mir nicht sagen ob es jetzt als Einkommen angerechnet wird, weil sie nicht weiß worauf die Rückzahlung resultiert.Mit der Kaution war alles geklärt. Meine Vermieterin sagte dass es aus alten Betriebskostenabrechnungen und Mietüberschüssen besteht. Alle bisherigen Betriebskostenabrechnungen hatte ich brav zum Jobcenter gebracht! |
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#2
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Hallo,
soweit mir bekannt ist, wird das Geld welches Du ausgezahlt bekommst als Einkommen gerechnet (will mich da aber nicht 100% ig festlegen). Das hat man halt davon, wenn man zu brav ist. |
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#3
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Tja, nur die haben sich das Geld aber auch immer gleich vom Vermieter geholt.
Und wäre es nicht dann logischer vom JC gewesen dann doch alles einzufordern? Geändert von KampfLolli (09.08.2007 um 19:46 Uhr) |
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