Rückforderung der Leistungen vom Jobcenter

  • Hallo ihr Lieben,
    vielleicht kann mir ja jemand helfen!


    Ich habe im Februar diesen Jahres mein Studium beendet und habe ab April mit Harz lV aufgestockt, da das Geld, welches ich ab und zu freiberuflich verdiene eben nicht ausreicht.
    Ende Juli fand ich ein Volontariat und habe ab dem 1. August angefangen zu arbeiten.
    Ich habe mal ausgerechnet, was ich in der Zeit verdient habe, in welcher ich Leistungen vom Jobcenter erhalten habe (April-August). Den monatlichen Freibetrag von 100€ mit berücksichtigt, schulde ich dem Jobcenter von meinem Verdienst: 150€. Hinzu kommt das Überbrückungsgeld für den August (Lohn kam ja dann Ende August).
    Insgesamt schulde ich dem Jobcenter also ca. 850€ (nach MEINEN Berechnungen).


    Jetzt habe ich aber, seit dem ich meinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe, auch freiberufliche Aufträge angenommen. Und so noch Geld verdient. Das heißt, ich habe neben meinem Lohn aus dem Angestelltenverhältnis (Mindestlohn) noch ein bisschen Geld mit meiner freiberuflichen Tätigkeit seit August verdient, also seit Einstellung der Leistungen vom Jobcenter.
    Der Bewilligungszeitraum beträgt ja immer 6 Monate. In meinem Fall: April bis September.
    Jetzt hat sich das Jobcenter gemeldet und will neben den Kontoauszügen für den Auszahlungszeitraum auch meine Kontoauszüge und Lohnabrechnungen vom August und September.
    Meine Frage wäre jetzt:
    Kann das Jobcenter mir das, was ich ab August zusätzlich verdient habe, wegnehmen?


    Und habe ich in folgender Sache einen Denkfehler?:
    Ich habe für 6 Monate eine Prognose abgegeben, was ich denke, was ich freiberuflich verdienen werde. Ich habe einen Gesamtbetrag von 200 € angegeben. Dementsprechend wurde berechnet, was ich monatlich vom Jobcenter ausgezahlt bekomme. Jetzt wurden aber die Leistungen ab August eingestellt ( ich bekam noch Überbrückungsgeld für den August, welches ich vollständig zurückzahlen muss). Das heißt, berücksichtige ich bei meiner Berechnung der Schulden, die durch meine freiberufliche Tätigkeit entstanden sind, April bis September (also den vollen Bewilligungszeitraum) oder April bis Juli (da ab August ich ja in einem Arbeitsverhältnis bin).
    Ich habe irgendwie gedacht, dass es nur für den Zeitraum gilt, in welchem ich Leistungen beziehe, also von April- Juli. Wäre zumindest für mich logisch.
    Ist das so? Oder habe ich einen Denkfehler?


    Ich danke schon mal im Voraus allen, die sich Zeit nehmen mein Anliegen durchzulesen/ und zu beantworten! :)

  • Einkommen aus Selbständigkeit wird immer bezogen auf den Bewilligungsabschnitt im Durchschnitt ermittelt und so angerechnet, also bei dir wird auch das, was du im September daraus an Einkommen hast, mit einbezogen. Ansonsten könnte ja ein Selbständiger quasi seine Rechnungen so legen, dass er 5 Monate volles ALG 2 bezieht, weil er keine Einnahmen hat und dann Rechnungen schreiben, die alle nur im 6. Monat (in dem er dann auf Leistungen verzichtet) fällig werden.


    Also: um dein Einkommen aus Selbständigkeit bis August richtig berechnen zu können, musst du also auch angeben, was du im September für Einnahmen daraus hattest.