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#1
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Hallo ich hab folgendes Problem vielleicht kann mir ja jemand weiter helfen...
ich lebe seit dem 1.11.09 mit jemanden zusammen in einer Wohnung und beziehe bzw bezog seit 1.April bis 30.September 2010 leistungen von der Arge.Ich habe mich vorher erkündigt und mehrmals gelesen und gehört das ich auf Probe mit jemandem zusammen ziehen darf ohne das sein gehalt von der Arge angerechnet werden darf.... so das Problem ist folgendes ich hatte im August ein Hausbesuch von Aussendienstmitarbeitern der Arge... da wohl jemand dort angerufen hätte und meinte wir würden zusammen leben... Die leistungen der Arge wurden jetzt ende September eingestellt. seit dem bekomme ich immer wieder Post das ich die bereits gezahlten Leistungen zurück erstatten muss.... ich habe darauf hin widerspruch eingelegt.heute folgte der nächste brief in dem dasselbe stand wie in dem vorherigen auch schon.... was soll ich jetzt tun??? wäre schön wenn mir jemand einen Ratschlag geben würde....danke schonmal im vorraus |
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#2
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Hallo,
es gibt das Formular Ve, das du ausfüllen musst. Hier der Link http://www.arbeitsagentur.de/zentral...meinschaft.pdf Beantwortest du die 4 Fragen wahrheitsgemäß mit "Nein", so seid Ihr keine BG im Sinne des Gesetzes, auch nach einem Jahr. Bei der Begründung: "Siehe oben". Sex und gemeinsamer Einkauf ist auch lt. Urteil kein Beleg mehr für eine BG. Grundnahrungsmittel und Reinigungsmittel können ohne Probleme zusammen eingekauft werden. Die ARGE interessiert sich aber häufig nicht für Recht und Gesetz, deshalb werde ich demnächst Anzeige wegen Rechtsbeugung erstatten, denn dieser Tatbestand scheint in vielen Fällen erfüllt zu sein. Auch euch könnte es passieren, das trotz des Rechts auf ein Probejahr keine Leistung erbracht wird. Laßt dann doch auch prüfen ob der § 339 StGB tangiert ist. Mindeststrafe 1 Jahr Knast. GRuß Wolfgang Geändert von kurse2007 (11.11.2010 um 18:42 Uhr) |
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#3
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danke erstmal für die antwort.das formular VE habe ich von der Arge nie bekommen auch nicht gesehen...habe dieses formular durch zufall im net gefunden ausgedruckt ausgefüllt und abgegeben. ich habe denen auch noch das mit dem jahr auf probe dazu geschrieben....dies scheint meiner meinung nach igniriert worden zu sein da ja wie oben schon beschrieben heute wieder ein brief mit zahlungsaufforderung meiner seits im briefkasten lag....
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#4
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tja, du hast wohl der arge deinen freund und mitbewohner verschwiegen, nehme ich mal an. dann denke ich, dass du die volle miete von der arge kassiert hast, obwohl man deinem freund im rahmen einer hausgemeinschaft die häfte der miete anrechnen hätte müssen.
damit hast du zum einen deine mitwirkungspflicht nicht erfüllt und sozialbetug begangen. demzufolge ist die rückforderung der arge voll berechtigt. sei zufrieden, wenn es nicht noch eine anzeige von seitens der arge hagelt. |
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#5
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hey also die arge wusste das ich mit ihm zusammen lebe...habe somit nicht die volle miete bekommen....gehe auf grund desen nicht von fehlender mitwirkung oder sozialbetrug aus...
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#6
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Zitat:
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#7
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Hallo,
weshalb reagiert Ihr noch auf lacki. Lacki hat doch keine Ahnung mit welchen zum Teil kriminellen Mitteln die ARGE - Mitarbeiter arbeiten, Beleidigungen sind an der Tagesordnung, in Hemmoor sogar Körperverletzung zwei Mitarbeiter wurden in Handschellen von der Polizei abgeführt und Verbreche;: § 339 StGB; gehören auch zur Tagesordnung um berechtigte Leistungen nicht auszuzahlen. Kindern werden seit Jahren in großem Maße Leistungen entzogen und sogar deren Einkommen, obwohl sie lt. Gesetz keine Mitglieder der BG sind, zur Finanzierung ihrer alleinerziehenden Eltern herangezogen; Falschberatung. Ich habe häufig erst nach lange verzögerter Bearteigung die ausstehenden Leistungen rückwirkend für die Kinder durchsetzen können, aber sie musten zahlen. Auch hier wurde regelmäßig bei den Ablehnungen gegen § 339 StGB verstoßen. Warum wehren sich so wenige durch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft?? Gruß Wolfgang Geändert von kurse2007 (11.11.2010 um 20:30 Uhr) |
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#8
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hallo also das die arge mitarbeiter mit ungewöhnlichen methoden arbeiten habe ich durch den besuch von denen erfahren...
und die sind nicht gerade freundlich.... |
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#9
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ich habe gelernt, das zu lesen, was in den fragen nicht geschrieben ist. zudem habe ich mir noch die mühe gemacht, die erste anfrage(vom 08.02.2010) von mausi zu lesen. dort steht u.a.:
Zitat:
und ganz ohne grund streicht die arge jemanden nicht einfach mal so die leistungen bzw. fordert fast ein jahr rückwirkend die gezahlten leistungen wieder ein. tja mausi, da wird dir wohl nur ein anwalt helfen können. ihr könnt euch ja die hosen mit der kneifzange anziehen, ich bin jedenfalls nicht so naiv. sozialbetrug ist nun mal volksspoert in deutschland. |
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#10
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Mensch lacki
bist du naiv. Ich habe schon viele tausend € für meine Klientel rückwirkend gefordert und auch durchgesetzt. Ach sind die ARGE-Mitarbeiter ehrlich. Ich habe eine Seite eines Bescheides veröffentlichen dürfen, du kannst diesen auf meiner im Aufbau befindlichen Website einsehen, unter http://www.alg-2.net/page8.html. Diese Ansprüche haben noch mindestens 500.000 Kinder in mindestens gleicher Höhe. Glaubst du etwa die ARGE kürzt ohne Grund die Verjährungsfristen von 4 Jahren auf 1 Jahr. Dieses Jahr haben hier im Raum zwischen Elbe und Weser viele Eltern das Geld rückwirkend für ihre Kinder beantragt, deshalb die gekürzten Verjährungsfristen, denn die Ansprüche können bis 2005 gelttend gemacht werden. Die Eltern der Berechtigten trauen sich häufig wegen Sprüchen ![]() von Personen deiner Art nicht die Ansprüche ihrer Kinder geltend zu machen. Man könnte manchmal den Eindruck gewinnen du wirst von der ARGE bezahlt. Obwohl du auch oft gute Beiträge bringst, die du durch deine unq2ualifizierten Sprüche wider deklassierst.![]() Wolfgang |
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