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Rückzahlung

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  #1  
Alt 26.10.2010, 16:05
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Beiträge: 2
Standard Rückzahlung

Hallo,

ich bin neu hier und hab auch gleich eine frage und hoffe das sie hier richtig ist.

Ich hab beim Sozialgericht klage eingereicht, wegen den Stromkosten, die sich auf verschiedene Urteile bezieht.
Morgen hab ich Verhandlung.

Sollte meiner klage statt gegeben werden und ich bekomm vom Amt eine Rückzahlung der letzten 2 Jahre (Antrage auf übernahme wurde am 26.01.2009 gestellt, Wiederspruch wurde eingelegt und letztentlich die Klage) , könnte das Amt dann sagen, davon können sie erstmal leben, und solange werden die Sozialleistungen ausgesetzt?

Der gerichtshelfer der damals die klage aufgenommen hat, meinte das das nicht ginge, da ich ja in vorleistung gegangen bin und auch Den Antrag, Wiederspruch und Klage regelkomform und Zeitmäßig rechtzeigt erledigt habe.

An anderer stelle hab ich aber nun wieder was anderes gehört, das Stromrückzahlungen als Einkommen angerechnet werde ... aber in dem Sinne ist es ja keine Stromrückzahlung.

Vielleicht kann mir einer von euch helfen.

LG
Susi
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  #2  
Alt 26.10.2010, 17:02
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Beiträge: 1.916
Standard

Hallo Dalynea,

Stromkosten sind Bestandteil des Regelsatzes. Wenn sich also daraus eine Rückzahlung ergibt, so ist dies kein Einkommen.
Andererseits frage ich mich, wie eine Klage bzgl. Übernahme der Stromkosten von Erfolg gekrönt sein soll? Oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Gruß Gawain
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  #3  
Alt 26.10.2010, 17:34
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Registriert seit: 26.10.2010
Beiträge: 2
Standard

Es gibt Urteile, das der differzbetrag zwischen dem im Regelsatz enthaltenen Betrag , in meinem fall 19,90 Euro (wo aber auch warmwasser ect drin entahlten sind, reine stromkosten preis 9,25 Euro) und der tatsächlichen monatlichen Abschlagshöhe , als Kosten der Unterkunft gewährt werden müssen, darüber gibt es mehrere Urteile, das bekannteste ist das Urteil des SG Frankfurt.
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  #4  
Alt 26.10.2010, 17:47
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Beiträge: 1.916
Standard

Ich kenne dieses Urteil nicht und leider auch nicht den diesem zugrunde liegenden Fall. Es wäre aber für viele hier in diesem Forum von höchstem Interesse, wie das SG in Deinem Fall entscheidet. Vielleicht kannst Du zu gegebener Zeit kurz darüber berichten.

Solltest Du also erfolgreich sein, so darf diese Rückzahlung nicht als Einkommen gerechnet werden, da Du ja mit deiner Regelleistung damit in Vorleistung gegangen bist.

Gruß Gawain
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