Rückzahlung 4000€ Was tun?

  • Hallo Leute,


    ich bin 20 Jahre alt erhalte seit April 2009 Hilfe vom Arbeitsamt. Seit Dezember 2009 bekomme ich zusätzlich Bafög. Im März 2010 habe ich beim Folgeantrag für das Arbeitslosengeld angegeben, dass ich Bafög beziehe. 2 Monate später erhielt ich einen Brief von meiner Sachbearbeiterin in dem stand das ich die überzahlung von 3720€ zurück zahlen soll. Damals wurde mir von der Arge die Miete bezahlt und ich bekam Geld zur Sicherung des Lebensunterhaltes, ebenfalls von der Arge.


    Miete 525
    Kosten zur Sicherung des Lebensunterhaltes 162
    Bafög 267
    Kindergeld 184


    Die Summe von 3720€ soll ich im Juli diesen Jahres komplett zurückzahlen, so steht es im Brief den ich vor 2 Monaten bekommen habe. Ich bin Schüler und bin überhaupt nicht in der Lage das geld zurück zu zahlen. Was kann ich da tun ?


    Gruß
    Gemel


  • Zunächst hast Du Glück, dass Du keinen Ärger dafür bekommen hast, weil Du erst im März 2010 gemeldet hast, dass Du nun BAföG bekommst. ;) Eigentlich hättest Du das im Dezember 2009 machen müssen, weil Du Änderungen in den Einkommensverhältnissen direkt melden mußt. So hast Du seit Dezember 2009 bis vermutlich Mai 2011 (also etwa 1,5 Jahre lang!) Geldbeträge von der ARGE erhalten, die Dir nicht zugestanden haben.
    Sind die angegebenen Jahreszahlen korrekt oder hattest Du Dich da geirrt? Oder hast Du erst jetzt im März 2011 den BAföG-Antrag vom Dezember 2009 bewilligt bekommen? Das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Falls doch, dürfte es eigentlich keine Probleme mit der Rückzahlung geben.


    Ich verstehe aber die Rechnung nicht (möglicherweise stehe ich einfach nur auf dem Schlauch). Egal wie ich rechne, ich komme nicht auf den Betrag in Höhe von € 3720,00.
    Nachfolgend meine Milchmädchenrechnung:


    • Zunächst hat man Dir als Einkommen das Kindergeld in Höhe von € 184,00 angerechnet
    • Von der ARGE (jetzt Jobcenter) hast Du € 687,00 (525 + 162) monatlich erhalten.
    • Da Du seit Dezember 2009 BAföG in Höhe von € 267,00 erhältst, hast Du nach meiner Milchmädchenrechnung ebendiesen Betrag zuviel von der ARGE erhalten – und dies nun schon seit Dezember 2009. Nach Abzug dieses Einkommens hättest Du wohl nur € 420,00 von der ARGE erhalten dürfen. Und genau diese zuviel ausgezahlte Differenz mußt Du nun zurückgeben.


    Es gibt Urteile nach denen befunden wurde, dass bereits ausgegebenes Geld von ALG-2-Empfängern nicht zurückgezahlt werden soll. Dabei handelt es sich aber meines Wissens nach ausschließlich um Leute, die kein weiteres Einkommen haben und auch selber keine Pflichtverletzung begangen hatten. Wohingegen Du wohl seit Dezember 2009 eine Einkommenänderung hattest, die Du aber erst im März 2010 oder 2011 dem Amt gemeldet hattest. :confused:
    Bevor man Dir korrekt auf Deine Frage antworten kann, müßtest Du das mit den Jahreszahlen mal überprüfen und gegebenenfalls richtigstellen.


    Beste Grüße,


    Freydis :)

  • Bei deiner angegebenen Summe komme ich auch nicht ganz mit.Wenn du ab Dezember 09 Bafög bekommen hast und dies im März 10 gemeldet hast was ja eindeutig zu spät war dann müßte ja bei der Neuberechnung der Bafögbezug aufgefallen sein.In den paar Monaten kommt doch dann nicht soviel zusammen.Außerdem wenn du Bafög bekommst gibt es eigentlich nicht noch zusätzlich ALG2 Leistungen.Dir wird nur eine Ratenzahlung bleiben.

  • Die Jahreszahlen stimmen, Dezember 2009 wurde mir Bafög bewilligt und erst 3 monate später sprich März 2010 habe ich es gemeldet und zwar beim weiterbewilligungsantrag fürs ALG2 und jetzt soll ich das zurück zahlen was ich an ALG2 von Dezember 09 bis Mai 2010 erhalten habe.

  • Bei deiner angegebenen Summe komme ich auch nicht ganz mit.Wenn du ab Dezember 09 Bafög bekommen hast und dies im März 10 gemeldet hast was ja eindeutig zu spät war dann müßte ja bei der Neuberechnung der Bafögbezug aufgefallen sein.In den paar Monaten kommt doch dann nicht soviel zusammen.Außerdem wenn du Bafög bekommst gibt es eigentlich nicht noch zusätzlich ALG2 Leistungen.Dir wird nur eine Ratenzahlung bleiben.


    Genau bei der Neuberechnung ist es "aufgefallen" bzw beim weiterbewilligungsantrag habe ich es angegeben.