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#1
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Hallo an alle,
Ich habe da mal eine frage und zwar habe ich vor kurzem einen Bescheid von der ARGE bekommen das ich keinen Anspruch auf Leistung für den Monat Mai habe da meine Frau zu viel verdient hat. Doch der Lohn meiner Frau war nur deshalb so hoch weil Sie an Feiertagen gearbeitet hat und deshalb eine Sonderzuwendung bekommen hat, ohne diese Sonderzuwendung wäre wir nicht über die Einkommensgrenze gekommen. So jetzt meine Frage dürfen diese Sonderzuwendungen auf meine Ansprüche angerechnet werden? denn immerhin war dies eine einmalige Zahlung?! wäre nett wenn mir jemand helfen könnte! |
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#2
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hallo ich denn keiner hier der mir mal hilft ????
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#3
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Ja dürfen Sie.
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