Rückzahlungsaufforderung Hartz IV

  • Hallo Alle miteinander.
    Erstmal wollte ich mal ein Positives Feedback für solch ein Forum geben und mich vorallem schon mal im vorrauß für die Hilfe bedanken.


    Zum Fall:
    Ich war fast das ganze Jahr 2007 Arbeitlos II Gemeldet.
    Im September habe ich dann eine Arbeitsstelle gefunden und das Jobcenter half mit einem Eingliederungszuschuß von November 2007 bis Januar 2008 in höhe von 450€ meinem jetzigen Arbeitgeber.
    Ich hatte schon im September 2007 Kontakt zu meinem jetzigen Arbeitgeber und auch das Jobcenter wusste ungefähr seit September 2007 das ich am 1. November 2007 mit der Arbeit beginnen werde.
    Trotzdem wurde mir das monatliche Arbeitlosengeld für Wohnung/Heizung und Unterhalt von ca. 320€/monatlich bis einschließlich Januar 2008 weitergezahlt.
    Zu diesem Zeitpunkt habe ich zwar bemerkt das ich weiterhin Geld bekomme, dachte aber das das eventuell mit dem Eingliederungszuschuß zusammen hängen würde. Nachdem dann auch die nächsten Monate nichts vom Arbeitsamt kam, war die Sache für mich abgeschlossen.


    Jetzt vor ungefähr 3 Wochen erhalte ich einen Brief vom Jobcenter mit der Aufforderung der Rückzahlung von 947,22€ die mir zum Zeitpunkt Nov.07-Jan.08 zuviel gezahlt wurden.


    Zur Zeit verdiene ich allerdings nicht genug Geld (500€) um den verlangten Betrag Komplett (wie verlangt) zurück zu zahlen.


    Ich hoffe ich versteht mein Problem und könnt mir helfen.


    Viele Grüße


    Philipp

  • Widerspruch oder nicht zurückzahlen mußt du es trotzdem.Sollte eigentlich jedem klar sein das ich nicht ALG2 kassieren kann und zusätzlich noch Geld vom Arbeitgeber.


    Klar ist mir das schon. Ich frage mich nur wieso das Arbeitsamt mir damals das Geld Weiterhin überwiesen hat obwohl schon Monate davor klar war das ich zum besagten Zeitpunkt mit meiner neuen Arbeit anfiange.


    Also meint ihr sollte ich noch einen Wiederspruch nach § 45 sgb x, einlegen?

  • Nochmals vielen Herzlichen Dank an euch. Nachdem ich den Wiederspruch nach § 45 sgb x eingelegt habe, hat es etwas gedauert aber jetzt kam der Aufhebungsbrief. Ich muss die 950€ also nicht zurück Zahlen.
    Ein voller Erfolg und danke für den Tip mit "Wiederspruch nach § 45 sgb x" :)