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Schlussrechnung nach Bezug von Leistungen/Selbsständigkeit

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  #1  
Alt 05.11.2010, 12:19
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Standard Schlussrechnung nach Bezug von Leistungen/Selbsständigkeit

Hallo liebe Hartz IV-Gemeinde,
ich habe mal folgende Frage:

Ich habe jetzt ungefähr ein jahr Leistungen nach dem SGB II erhalten. In den letzten 3 Monaten habe ich auch noch Einkommen aus Selbsständigkeit (Gewerbe) gehabt. Ich will mich jetzt von Hartz IV verabschieden
(Ende November) und muss noch die Schlussrechnung mit der Arge machen. Jetzt habe ich aber noch 3 Rechnungen offen, die wahrscheinlich erst Anfang bis Mitte Dezember bezahlt werden. Muss ich dieses Einkommen auch noch in die Schlussrechnung mit einbeziehen? Normalerweise gilt ja das Zuflussprinzip, oder (Monat des Zuflusses)?

Danke und Gruß
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  #2  
Alt 05.11.2010, 13:05
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Zitat:
Normalerweise gilt ja das Zuflussprinzip, oder (Monat des Zuflusses)?

es gilt das zuflussprinzip, also der monat des zuflusses!
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  #3  
Alt 05.11.2010, 13:20
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Geld, dass Dir erst nach Deinem "Abschiedsmonat" von H4 zufließt, ist für die Arge nicht mehr relevant!
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  #4  
Alt 05.11.2010, 13:23
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Hm, also ich hab irgendwo gelesen, dass das Einkommen des gesamten Jahres
(geteilt durch die Anzahl der Monate des Leistungsbezuges) in die Schlussrechnung
mit einbezogen wird...

Gruß
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  #5  
Alt 05.11.2010, 13:33
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Dann würde ja jeder, der im Laufe des Jahres eine Arbeit annimmt, noch Teile seines Lohnes über Monate hinweg an die Arge abführen müssen. Das wäre mir neu!
Ich glaube, die Arge wird froh darüber sein, dass Du Dich künftig selber ernähren kannst.
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  #6  
Alt 05.11.2010, 14:14
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ok.
Geht mir nur darum, dass ich nicht mit Geld rechne, welches ich dann wieder abgezogen bekomme.
Ich bin auch froh von Hartz IV wegzukommen.

Danke
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  #7  
Alt 06.11.2010, 14:19
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Hallo,
habe die gleiche Frage noch in einem anderen Forum gepostet.
Ganz interessant was hier dazu geantwortet wird:

http://hartz.info/index.php?topic=25288.0

Scheint wohl doch nicht so einfach zu sein...
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  #8  
Alt 06.11.2010, 14:36
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Diesen Meinungen würde ich aus folgendem Grunde nicht so ohne weiteres zustimmen:

Hättest Du Dir kurz vor Leistungsbezug Einkommen erarbeitet, welches Dir erst nach Beginn des Leistungsbezuges zufließt, wäre es Dir als Einkommen angerechnet worden (Zuflußprinzip).

Gruß Gawain
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  #9  
Alt 06.11.2010, 14:50
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Ja, ich dachte auch, dass es sich so verhält. Also wenn es sich so verhält wie der gute Mann im anderen
Forum es schreibt dann kann ich das gleich vergessen...
Hallelujah!
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  #10  
Alt 06.11.2010, 23:32
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Ist mir bis heute nicht untergekommen, dass ein Leistungsempfänger nach Arbeitsaufnahme und Leistungsende noch monatelang Abzüge seines Einkommens hinnehmen musste.
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