[Selbstständig] Probleme mit der BWA

  • Hallo Zusammen.


    Ich hätte ein paar Fragen zu meiner aktuellen Situation, vielleicht könnt ihr mir ja an der einen oder anderen Stelle weiterhelfen.


    Ich bin seit einigen Jahren mit zunächst mässigem (jetzt langsam grösserem Erfolg) selbstständig und daher aktuell noch im Leistungsbezug. Mein ehemaliger Sachbearbeiter war immer sehr entspannt, was meine Abrechnung von Einkommen/Ausgaben anging. Ich musste nicht jeden Nachweis unglaublich detailliert erbringen, wenn die Abrechnung mal komplett fehlte war das auch nicht unbedingt ein Problem. Damals noch nicht. Heute habe ich einen anderen Sachbearbeiter, der seine Sache sehr genau nimmt und erstmal eine BWA (Betriebswirtschaftliche Abrechnung) der letzten 18 Monate incl. voller Einsicht in alle meine Konten von mir forderte. Meine Kontoauszüge (Huch, beim Onlinebanking meiner Bank kann ich mein Konto nicht weiter als 180 Tage einsehen?) musste ich mir erstmal für 100EUR freikaufen.


    a) Ist es rechtens, dass ich wirklich sogar meine Kredikartenabrechnungen und Paypal-Kontoaktivitäten offenlegen muss?


    Leider hatte ich bisher noch kein Geschäftskonto (das ändert sich jetzt alles), in meinen Kontoauszügen der Bank habe ich trotzdem gar nichts geschwärzt. Der Sachbearbeiter sollte sehen, dass ich sozusagen "nichts zu verbergen" habe. Jetzt fordert er aber oben angegebene Auszüge und da sind mir dann doch ein bisschen zu persönliche Daten dabei. Was dürfte ich denn im Fall der Fälle dort schwärzen?


    Des weiteren fordert er meine Einkommenssteuerbescheide der letzen Jahre. Ich bin zwar schon seitdem ich im Leistungsbezug bin polizeilich in der Stadt angemeldet, mein Gewerbe war aber zunächst noch an meinem ehemaligen Wohnort registriert. Ich war (unwissenderweise) davon ausgegangen, dass durch die Ummeldung auch das Finanzamt meines neuen Wohnortes für mich zuständig ist. Dem war aber nicht so. Mein Gewerbe musste ich also auf Hinweis des alten Finanzamtes hin im vorletzen Jahr abmelden. Ein neues habe ich aber erst im letzten Jahr angemeldet. In der Zwischenzeit scheint jetzt rückblickend betrachtet niemand für mich zuständig gewesen zu sein. Entweder ich war durch meinen Bezug davon befreit oder ich bin einfach durchs Raster gefallen.


    Mein Sachbearbeiter schrieb mich nun an, unterrichtete mich über die fehlenden Unterlagen und bat mich diese bis zu Frist X nachzuliefern. Nun fiel mir aber schon vor dieser Frist auf, dass ich sanktioniert worden bin. Darauf kam dann auch schon der Brief, datiert drei Tage vor oben genanntem Termin X, der mich über diese Massnahme aufklärte: Ich hätte ja meinen Einkommenssteuerbescheid nicht abgegeben.

    b) Darf das Amt mich vor der durch den Sachbearbeiter gesetzten Frist sanktionieren?


    <snip>


    Sorry für den längeren Text, aber für jegliche Tips und Antworten wäre ich echt dankbar.


    Gruss,
    DeBlob

  • Wenn deine Tätigkeit nicht den freiberuflichen Tätigkeiten zugeordnet ist (wovon ich ausgehe, da du einen Gewerbeschein hattest), dann kannst du sie auch nicht als eine solche ausgeben. Das wäre BETRUG! Und zwar vorsätzlicher, da du über deine Gewerbepflicht ja anscheinend Bescheid wusstest.


    Junge, du hast dich glaube ich in ganz schöne Schwierigkeiten gebracht. Ich würde es einfach mit der Wahrheit versuchen und hoffen, dass du "nur" die Steuern nachzahlen musst. Denn wenn man dir das Ganze als vorsätzlichen Versuch auslegt, Steuern zu sparen, dann kann es auch zu einer Anklage kommen.


    Eins sollte dir auch klar sein: Jede Lüge, die du in deiner jetztigen Situation äußerst, ist ein Betrugsversuch und kann zur Anklage führen, da dir bewusst ist, dass du mit einer Lüge eventuell einer Steuernachzahlung entgehst.


    P.S.: Manche Mitarbeiter in Ämtern lesen auch in diesem Forum.

  • <snip>


    Auch wenn ich nicht denke, dass alle Sachbearbeiter aller Sozialämter ihre ohnehin schon knappe Freizeit damit verbringen ihre Fälle auf eventuelle Ähnlichkeiten mit den hier dargelegten gegenzuprüfen habe ich meinen Text ein bisschen verallgemeinert. Dafür und für die mahnenden Worte ein "Danke".


    Gruss
    DeBlob

    Dieser Beitrag wurde bereits 3 Mal editiert, zuletzt von DeBlob () aus folgendem Grund: Unfreundlichkeit entfernt