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#1
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Hallo,
bin neu hier und habe mal eine Frage deren Beantwortung ziemlich eilig ist, ich traue mich nicht bei der Arge anzufragen. Also ich bin alleinerziehend, Mutter von zwei Kindern, halbtags berufstätig, beziehe das volle Kindergeld und ALG II da der KV keinen Unterhalt zahlt. Nun hat mein Arbeitgeber mir das Angebot gemacht eine einmalige Sondertätigkeit auszuführen, wo ich einmalig eben mehr verdienen würde. ALG II würde ich in diesem Monat nicht beziehen denke ich, aber kann die ARGE den Verdienst auf mehrere Monate umlegen, so dass ich dann weniger ALG II beziehen würde in den anderen Monaten? |
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#2
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Hallo,
deine Einnahmen zählen nur in dem Monat, wo du sie erhältst. Nur, wenn sich durch den Nichtverbrauch von Mehreinnahmen dein Vermögen die zulässigen Grenzen überschreiben, ist dein ALG II über den Monat hinaus "in Gefahr". Grüße, Joachim |
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#3
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Danke, das ist ja schon mal erfreulich. Hätte das Einkommen Auswirkungen auf die Leistung der Winterbeihilfe?
Vor "Nichtverbrauch" habe ich keine Angst, da ich total verschuldet bin. Somit hätte ich wenigstens mal die Möglichkeit einen kleinen Teil abzuarbeiten. |
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#4
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Hallo,
für diesen einen Monat hättest du dann auch keinen Anspruch auf weitere Beihilfen - abhängig von der tatsächlichen Höhe des Einkommens. Grüße, Joachim |
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#5
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Hallo,
gibt es denn noch weitere Beihilfen außer dem Zuschuss Winterbefeuerung? Gruß |
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#6
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Hallo,
na ja... Wohngeld beispielsweise... es gibt schon mehr. Das meiste trifft aber nicht zu oder wird mit ALG II verrechnet. Grüße, Joachim |
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