Skandal:Firmenwagen wird nun doch nachträglich angerechnet (Geldwerter Vorteil)

  • Als Einkommen sind grundsätzlich alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert zu berücksichtigen (§ 11 Abs. 1 S. 1 SGB II). Zu den Einnahmen in Geldeswert zählen vor allem Sachbezüge einschließlich Dienstleistungen, die einen Martkwert haben, also gegen Geld tauschbar sind. Die unentgeltliche Überlassung eines Firmenkfz stellt einen Sachbezug dar, dessen geldwerter Vorteil grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen ist.


    Die Rechtsprechung zum BSHG hat hierzu ausgeführt, dass es für die Bewertung dieses geldwerten Vorteils sachgerecht ist, grundsätzlich auf den dadurch abgedeckten, im Regelsatz enthaltenen Mobilitätsbedarf abzustellen. Übertragen auf die Grundsicherung für Arbeitsuchende wäre dieser geldwerte Vorteil mit einem Betrag von 6 % der nach § 20 SGB II maßgeblichen Regelleistung zu bewerten. Weiterhin wird ausgeführt, dass eine Einkommensberücksichtigung unterbleibt, wenn der Hilfebedürftige die Benzinkosten selbst trägt, da in diesem Fall trotz unentgeltlicher Überlassung sein Mobilitätsbedarf nicht gedeckt ist.


    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit und der Verwaltungsvereinfachung sollte jedoch von einer Berücksichtigung abgesehen werden. Grundsätzlich ist nach der Lebenserfahrung zwar davon auszugehen, dass ein unentgeltlich überlassenes Kfz auch tatsächlich privat genutzt wird; allein aufgrund der bestehenden Nutzungsmöglichkeit kann jedoch nicht in jedem Fall davon ausgegangen werden, dass der Hilfebedürftige von dieser Möglichkeit in einem Umfang Gebrauch macht, bei dem von einer Deckung des Mobilitätsbedarfes auszugehen ist. Dem Hilfebedürftigen jedoch die Führung eines Fahrtenbuches aufzuerlegen, um nachzuweisen, dass das überlassene Kfz nicht oder nur in unerheblichem Umfang privat genutzt wird und daher eine Einkommensberücksichtigung nicht gerechtfertigt ist, wäre unverhältnismäßig.

  • Hi.
    Erstmal Danke für deine Antwort. Hatte die Passage auch gefunden.
    Was heisst das auf Deutsch?

  • Und wo wird hier ein Fahrzeug UNENTGELTLICH überlassen, wenn die Frau dafür 570 Euro im Monat berappen muss? Wo ist der geldwerte Vorteil? Ich sehe keinen. Für 570 Euro im Monat kann man auch selbst ein Auto finanzieren incl. Versicherung und Co.!


    Man lese z. B. hier:


    http://www.roedl.de/themen/mandantenbrief/2013-06/die-private-nutzung-von-dienstwagen


    Zitat

    Soll der Arbeitnehmer beispielsweise eine Monatspauschale in Höhe von 200 Euro zuzahlen, wobei sich der Bruttolistenneupreis des Kfz auf 30.000 Euro beläuft und der Weg zur Arbeit 20 km beträgt, müssten ohne Zuzahlung 480 Euro im Monat als geldwerter Vorteil versteuert werden (1-Prozent-Regelung 300 Euro, 0,03 Prozent für die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte 180 Euro). Mit Zuzahlung verbleibt ein geldwerter Vorteil von 280 Euro, der der Lohnsteuer unterliegt.


    Kann mir doch keiner sagen, dass die 570 Euro nicht die vollen Kosten sind oder ist es der teuerste Mercedes, der auf dem Markt ist? Oder Rolls Royce? Ich sehe keinen geldwerten Vorteil.

  • Ist das dann rechtens den gesammten Nettobetrag, der ja nur zu 45% ausgezahlt wird, nachträglich anzurechnen?

  • Naja die Spritkosten habt ihr doch sicherlich vorher auch gehabt. Von daher wären die 250 Euro sowieso weg. Ich finde die Summe von 570 Euro auch sehr hoch. Dann bezahlt ihr ja für das Auto nur für die private Nutzung (ohne Sprit) 320,00 Euro monatlich. Dafür hättet ihr euch auch einen gebrauchten eigenen Wagen kaufen können.

  • So einfach ist das nicht...
    Wir brauchen ein Auto um beide unseren Jobs nachgehen zu können...

  • Verrate mir, wie ihr vom ALG 2 wegkommen wollt, wenn vom Lohn fast nichts ausgezahlt wird. Dir geht es doch gerade darum, soviel ALG 2 wie möglich zu erhalten. Irgendwie widerspricht sich das, nee? Im Übrigen kann ich nach wie vor keinen geldwerten Vorteil sehen. Jetzt schreibst du was von Fahrtkosten (Benzin?), oben waren die 510 Euro noch Versicherung, Reparaturkosten und Leasingrate.


    Nochmal: wo "schenkt" euch der Arbeitgeber das was? Deine Frau bezahlt ihm offensichtlich mit ihrem Lohn einen Firmenwagen. Nichts weiter.


    Wie ist deine Frau überhaupt zur Arbeit gekommen, als es noch eine 16h/Woche war? Und wo ist der Unterschied dazu, dass sie jetzt ein paar Stunden die Woche mehr arbeitet? Im Übrigen gibt es auch verkehrssichere 1000 Euro Autos. Auch solche Autos bekommen durchaus noch TÜV. Autos ohne TÜV werden nicht zugelassen. Weißt du. Ist in Deutschland so.

  • Verrate mir Turtle, wie wir ohne Job von ALG 2 wegkommen sollen?

  • So, nun ist es amtlich...


    Also Arbeiten gehen = weniger Geld als zu Hause bleiben und nix tun...Geil!!!

  • Dann gebt doch den Wagen ab und nutzt das Beihilfe- oder Darlehensangebot des JC für ein 1000 Euro Auto. Dass ihr eure Jobs kündigen müsst, ist doch vorgeschobener Blödsinn, weil ihr an dem Luxus "tolles Auto" festhalten wollt, nichts weiter.


    Und ich glaube, du checkst es nicht. Wenn deiner Frau -was du gern möchtest- die 570 Euro Lohn, die fürs Auto drauf gehen beim ALG 2 nicht als Einkommen angerechnet werden, dann zahlt die Allgemeinheit eure Luxuskarre. Oder dem Arbeitgeber. Je nachdem, was wirklich hinter dieser dubiosen Sache steckt.


    Dein Gejammer erinnert mich an einen Fall, den ich vor ca. einem Jahr am SG zu verhandeln hatte. Ein LR Kosmetikberater war der Meinung, dass ihm als "Gebietsleiter" (jau, aber das Geld reicht nicht für 2 Personen, haha) natürlich der von LR für teures Geld zur Verfügung gestellte Mercedes GLK zustünde und die damit verbundenen Kosten vom Gewinn abzusetzen seien. Tja, falsch gedacht...