Sohn in Ausbildung

  • Das ist nun mein 2tes Kind (20)das eine Ausbildung "unter ALG2" macht.Und wieder stolper ich über Überzahlungen. Er bekommt im 2ten Ausbildungsjahr im September knapp über 57 Euro mehr, abgezogen werden mir nun 42 Euro. Nun hat eine Überzahlung stattgefunden und das Jobcenter rechnet wieder für August,September, Oktober. Wie zu Beginn der Ausbildung auch der August mit berechnet wurde wegen das im voraus, das rückwirkend, ich überlege wirklich ob man das so hinnehmen muss, denn jedes Mal ist es ein echtes finanzielles Problem das einen verzweifeln lässt :-(

  • Das JC nunmal ein Jahr Zeit, evtl. Überzahlungen zurückzufordern. Du wusstest doch, dass er mehr verdient und dass daher das ALG 2 für ihn sinken wird. Es ist auch relativ einfach, zu errechnen um wieviel, denn der Freibetrag ist gesetzlich geregelt mit 100 Euro Grundfreibetrag und 20% vom Brutto zwischen 100 und 1000 Euro sowie 10% vom Brutto zwischen 1000 und 1200 Euro. Das Geld hättet ihr ja zur Seite legen können.


    Wenn dir gesetzliche Regelungen nicht schmecken, steht es dir frei, in die Politik zu gehen und Gesetze zu ändern.

  • Das JC nunmal ein Jahr Zeit, evtl. Überzahlungen zurückzufordern. Du wusstest doch, dass er mehr verdient und dass daher das ALG 2 für ihn sinken wird. Es ist auch relativ einfach, zu errechnen um wieviel, denn der Freibetrag ist gesetzlich geregelt mit 100 Euro Grundfreibetrag und 20% vom Brutto zwischen 100 und 1000 Euro sowie 10% vom Brutto zwischen 1000 und 1200 Euro. Das Geld hättet ihr ja zur Seite legen können.


    Wenn dir gesetzliche Regelungen nicht schmecken, steht es dir frei, in die Politik zu gehen und Gesetze zu ändern.


    Es ist sicher falsch angekommen..ich weiß natürlich wie viel das Jobcenter abzieht und es ist auch völlig ok und logisch und dagegen mecker ich ja auch nicht. Ich stolper halt nur darüber das mein Sohn ab dem 01.09. mehr Taler bekommen hat und das Jobcenter den August mit berechnet.

  • Hallo,


    gehe zum JC und weise nach ( Kontoauszüge ), dass die Ausbildungsvergütung 2. Lehrjahr erstmalig im September und nicht im August ausgezahlt wurde. Sollte das JC nichts ändern, hast du 4 Wochen Zeit für einen Widerspruch.


    Wegen der Anrechnung aus dem Vorjahr, kannst du einen " Überprüfungsantrag " stellen.


    wevell

  • Das Problem ist doch das Hartz4 im voraus bezahlt wird und Löhne, der meines Sohnes und meiner ja auch, immer im nachhinein, also rückwirkend bezahlt werden.Da sein Ausbildungsgeld nicht am 01.09. auf dem Konto ist, sondern 1-3 Tage früher bringt das Problem.Das war damals bei meiner Tochter schon so als sie ihre Ausbildung im Krankenhaus begann, und das ist heute noch so..und das ist wirklich echt schwierig.Das Jobcenter sagt..jaaaa wenn Lohn/Gehalt erst am 01. eintreffen , nicht aber schon am 30. oder 31., würde es in der Form nicht angerechnet.

  • Wenn der höhere Lohn im August zugeflossen ist, dann ist doch auch alles richtig. Das ist nunmal so mit dem Zuflussprinzip. Der Monat geht vom 1 bis 28./29./30./31. des jeweiligen Monats. Und egal, ob man nun am 1. oder am 31. eine Einnahme verbucht: die gilt dann nunmal als Einkommen in diesem Monat. Daran wirst du nichts ändern.


    Aber schön, zu lesen, dass sich ein Ausbildungsbetrieb ans BBiG hält. Mein Sohn bekommt z. B. gesetzeswidrig seinen Lohn erst Mitte des Folgemonats. Wäre dir sicherlich lieber, aber ist nunmal nicht gesetzeskonform.