|
|||||||
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo zusammen,
bin ebenfalls recht überfordert und versuche es kurz zu erklären. -Mein Sohn lebt noch bei mir und ist unter 25 Jahren und hat bisher Arbeitslosengeld bekommen. Auf dem Amt wurde ihm nun gesagt, dass ich (Mutter) Harzt 4 beantragen muss, nicht er für sich. 1.: Frage stimmt das? - ich selbst bekomme im Moment Kurzarbeitergeld 950 Euro und danach (sofoern noch kein Job) Arbeitslosengeld, da meine Firma ihren Standort geschlossen hat. Ich habe Abfindung bekommen. 2. Frage: wird diese Abfindung dann mit hineingerechnet? - ich teile meine Wohnung auch noch mit einer Bekannten von mir. 3. Frage: wird ihr Einkommen auch angerechnet? Könnt ihr mir bitte weiterhelfen! Geändert von his_mum (29.03.2010 um 10:16 Uhr) |
|
#2
|
|||
|
|||
|
zu 1.
Wenn er keine eigenes Einkoommen hat, ist dies richtig. zu2. Ich vermute mal, dies fällt unter das Zuflußprinzip und wird angerechnet. zu3. Nein wird es nicht, da du mit Ihr nur eine Wohngemeinschaft führst. Jeder seinen Anteil (Strom, Kaltmiete, Nebenkosten, ect.). In Eurem Fall würde Sie 1/3 tragen, da Ihr ja 3 personen in der Wohnung seit.
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
|
#3
|
|||
|
|||
|
@BineNRW
Es muß nicht unbedingt so sein, dass sie für ihren Sohn aufkommen muß und sie als BG = Bedarfsgemeinschaft gewertet werden, denn der Sohn stand ja schon einmal wirtschaftlich unabhängig von ihr da, daher bezieht er jetzt ALG I, wenn ich das richtig verstanden habe. Vielleicht wäre es auch wichtig zu wissen, wie lange er zwischenzeitlich gearbeitet hatte und wirtschaftlich unabhängig von der Mutter war. @his-mum Laß dich von Auskünften im Amt nicht verunsichern. Die "versuchen" zunächst oftmals erst, abzuwimmeln; ob der vorliegende Fall so klar ist, da bin ich nicht sicher. 1. Dein Sohn hat schon mal gearbeitet, daher hat er wohl Anspruch auf ALG I und konnte zwischenzeitlich auf eigenen Beinen stehen, also war wirtschaftlich für sich selbst zuständig und so weiter. Hatte er eine Ausbildung? Wenn nicht, könnten die eventuell noch darauf `rumreiten und sich darauf beziehen; da er aber - wie du schreibst - schon ALG I - Anspruch hatte, eher nicht. Es ist auf jeden Fall einen Versuch wert, dagegen Widerspruch einzulegen. 2. und 3. Solltet ihr als BG gelten und das nicht abwenden können, stimmen Bines weitere Eingaben natürlich auch. |
|
#4
|
|||
|
|||
|
@lirafe
stimmt, hatte den alg1 anspruch bei meiner überlegung nicht einbezogen; da habe ich wohl etwas falsch gelesen, oder nicht richtig (nunja, bei der uhrzeit..*g)
__________________
..gebe Meinungen, Äußerungen, Info´s nach eigenem Wissen und Erfahrungen ab..
...es ist nichts verbindlich...wer fehler findet, derf se behalten... |
|
#5
|
|||
|
|||
|
@BineNRW
Macht ja nichts, aber vielleicht hilft es his_mum. Gruß aus der Reha. Lirafe |
|
#6
|
|||
|
|||
|
ja mein Sohn hat eine abgeschlossene Berufsausbildung.
Er hat ALG1 bekommen, da er 1 Jahr lang Zivildienst geleistet hat. Das wird dann gewertet wie 1 Jahr lang gearbeitet. Bin recht durcheinander, da ich diese Woche noch kommen soll und den Antrag "für mich" ausfüllen soll. Die Abfindung brauch ich ja auch für mich als Absicherung, da ich selbst noch keinen Job habe. |
|
#7
|
|||
|
|||
|
@his_mum
Also es bleibt dabei; die versuchen "es" erst einmal. Und nun, da dein Sohn sogar eine abgeschlossene Ausbildung und dann noch ein anzurechnendes Berufsjahr hinter sich hat, gilt erst recht das, was ich schrieb. Du füllst keine Unterlagen aus, die dich und/oder deine finanziellen Verhältnisse, Einkommen und sonstwas betreffen. Nur dein Sohn als eigene "BG=Bedarfsgemeinschaft" ist der Antragsteller und lediglich "definitiv" ein HG = Hausgemeinschaftsmitglied.Er soll bitte seinen Antrag ausfüllen und abgeben mit all den auf "ihn" zutreffenden Anlagen und daneben fügt ihr eine gemeinsam von euch beiden formulierte schriftliche und von beiden unterzeichnete Erklärung bei, dass ihr lediglich zusammen wohnt, getrennt wirtschaftet und dein Vermögen und Einkommen nicht relevant ist, da er bereits eine abgeschlossene Ausbildung hat, ALG 1 (bislang ja wohl auch unabhängig von dir!!) bezog und so weiter. Das reicht er ein und ich denke nicht, dass die dann noch mehr erfragen. Sollte dem so sein, geht ihr sofort in den "Widerspruch", der sofort eingelegt werden muß (wegen der Frist) und begründet genauso, wie vorbeschrieben. Das kann nicht anders entschieden werden. Gruß. Lirafe (Laßt von euch hören ... - ist auch gut und wichtig für andere zu wissen, wie es weiterläuft, also ob die weiter "versuchen" abzuwimmeln oder dann gleich anerkennen etc.) |
|
#8
|
|||
|
|||
|
Zitat:
|
|
#9
|
|||
|
|||
|
Liebe "his_mum"
Du vermischst hier sozusagen "Äppel mit Birnen". Also - es gibt diese BG=Bedarfsgemeinschaft und daneben gibt es diese HG=Haushaltsgemeinschaft. 1. BG BG ist, wer zusammen wirtschaftet, also Familien mit minderjährigen Kindern, Paare, die länger als ein Jahr zusammenleben, Paare, die ein Kind (egal ob gemeinsam oder nicht) betreuen, also "minderjährige Kinder, die noch "abhängig" sind". 2. HG HG ist, wer zusammen lebt, aber "nicht" zusammen wirtschaftet, wie beispielsweise verschieden aufeinander treffende Menschen, die sich eine Wohnung teilen (also diese "echten" Wohngemeinschaften), (Beispielsweise seit kurzer Zeit mein Sohn, der mit seiner Freundin in eine WG gezogen ist, in der noch drei andere "Bewohner" jeder ihr Zimmer haben, aber auch z.B. Mutter und Kind, wenn das Kind aufgrund der Tatsache, dass es entweder bereits eine Ausbildung absolviert hat, gearbeitet hatte, Bafög bezieht oder so, wirtschaftlich ebenfalls auf eigenen Beinen steht oder stehen könnte. (Diesen Fall hatte ich - hatten wir - vor Auszug meines Sohnes in diese WG. Er bekam Studentenbafög und zählte nicht mehr zur BG = Bedarfsgemeinschaft, sondern war nur noch Haushaltsmitglied, weil er ja eben wirtschaftlich von mir unabhängig ist (durch das Bafög; im Falle deines Kindes durch die Ausbildung, die es absolviert hat und weil es außerdem schon im ALG 1-Bezug steckt(e)). Bei der HG (also in eurem Falle) wird n i c h t s von dir angerechnet, daher füllst du diesbezüglich bitte auch n i c h t s dazu aus, das wäre sonst wie ein Eingeständnis für ich weiß nicht was. Lediglich die Mietkosten dürfen sie durch die HG-Mitglieder teilen und dein Sohn erhält davon den entsprechenden Anteil. Ansonsten geht die dein Einkommen n i c h t s an. Wenn du noch Fragen hast, keine Hemmungen, dann versuche ich noch eine andere Möglichkeit der Erklärung zu finden. Gruß. Lirafe Geändert von lirafe (16.03.2010 um 14:11 Uhr) Grund: Wortergänzung, Satzkorrektur |
|
#10
|
|||
|
|||
|
Lirafe, jetzt verstehe ich! Ja, das hast du klasse erklärt.
Bin nun doch beruhigt und ...ich wär tatsächlich darauf reingefallen und hätte den Antrag für mich ausgefüllt. ich schreibe Euch auf jeden Fall, sobald sich etwas neues tut. Danke!!!!
|
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Unterhaltspflicht für Sohn unter 25 | Maggy50 | sonstiges Familienrecht | 4 | 02.06.2009 13:11 |
| Sohn unter 25 im mom. in Jugendhilfe , bräuchte hilfe | Creativetrixi | Anspruch und Leistungen | 5 | 13.01.2009 19:45 |
| Wohngeld für Sohn? | patty | Einkommensanrechnung | 0 | 27.07.2008 14:19 |
| Sohn ist ausgezogen | Pauline68 | Anspruch und Leistungen | 1 | 22.04.2008 12:44 |
| Mutter und Sohn | kaba | Wohnung und Miete | 3 | 20.11.2007 13:30 |