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#1
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Hallo,
ich bin in diesem Forum neu und benötige einige Informationen und bitte Euch um Hilfe. Über die Suchfunktion habe ich leider keine passende Antwort gefunden Zur Situation: Ich bin geschieden, lebte mit meinen beiden Kindern, sie sind jetzt 7 und 16, allein und bezog Hartz 4. Der Vater der Kinder zahlt KEINEN Unterhalt und wird dies auch nicht tun! Vor 5 Monaten bin ich dann mit meinem neuen Partner zusammen gezogen. Mein Partner bezieht ein Netto-Gehalt von 1300,00 € und hat aus seiner Ehezeit noch Schulden abzutragen von monatlich 200,--. Meine Kinder und ich erhalten bisher weiterhin Leistungen zum Lebensunterhalt, da sich diese neue Partnerschaft erst einmal festigen muss!! Ich habe zur Zeit kein Einkommen außer 308,-- € Kindergeld. Für unsere Wohnung (Schleswig-Holstein) bezahlen wir 620,00 € + 90,00 € Heizung wofür meine Kinder und ich anteilig Mietleistung vom Amt erhalten. Nun meine Frage: Nach Ablauf des ersten Jahres uns. Partnerschaft wird das Einkommen meines Lebenspartners angerechnet. Wer kann mir sagen, inwieweit er für MEINE Kinder zum Unterhalt herangezogen wird. Bzw. inwieweit wird sein Einkommen angerechnet. Werden seine Schulden berücksichtigt? Und wie hoch ist dann unser Anspruch? Ich frage dies aus dem Grund, da mein Partner Angst hat, dass er nachher noch nicht einmal seine Schulden begleichen kann. Er zieht sogar in Erwägung, wieder aus uns. Wohnung auszuziehen und sich eine kleine Wohnung für sich alleine zu nehmen. Nur müsste ich dann auch wieder umziehen, da uns. Wohnung für 3 Pers. Dann zu teuer wäre. (ob es bezahlbare Wohnungen bei uns im Ort gibt, interessiert das Amt nicht!!!) Ich bitte dringend um Hilfe, da ich ziemlich verzweifelt bin – vom Amt habe ich bisher keine Information erhalten können. Vielen Dank im Voraus |
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#2
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Zitat:
Gehe zum zuständigen Amtsgericht und beantrage Beratungshilfe für Familienrecht, dann gehe zum Fachanwalt für Familienrecht und der kann dir dann deine Frage genau beantworten. Eigendlich hat dein Partner mit deinen Kindern nichts zu tun und der Kindesvater sofern er Arbeit hat und mehr als 1029,99€ Netto hat unterhalt zahlen muss, sonst kann ihm das Geld gepfändet werden. Bis 1029,99€ kann ihm nichts gepfändet werden, aber im Fall von Unterhalt weiß ich es nicht genau. Hier mal der Link der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO ab 01. Juli 2011 bis 30. Juni 2013 für Hartz IV usw. Pfändungstabelle nach § 850c ZPO ab 01. Juli 2011 bis 30. Juni 2013 für Hartz IV usw. LG. Daddy_1968 |
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#3
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Was heißt der Vater der Kinder wird nicht zahlen. Dann musst du ihn verklagen. Schon im Interesse der Kinder. Das Gehalt von deinem Partner wird natürlich angerechnet und Schulden interessieren das Amt nicht. Es sei denn, dein Partner muss für eigene Kinder Unterhalt zahlen. Der hat Vorrang. Wenn dein Partner nicht möchte, dass sein Gehalt angerechnet wird, dann muss er wirklich wieder ausziehen.
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#4
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Ist der Beitrag des TE nicht schon etwas in die Jahre gekommen?
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#5
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Da hat wohl jemand Langeweile und holt alles alte wieder hervor.
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