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Stiefkinder - inwieweit muss neuer Partner zahlen??

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Alt 11.12.2008, 12:20
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Registriert seit: 11.12.2008
Beiträge: 2
Frage Stiefkinder - inwieweit muss neuer Partner zahlen??

Hallo,
ich bin in diesem Forum neu und benötige einige Informationen und bitte Euch um Hilfe. Über die Suchfunktion habe ich leider keine passende Antwort gefunden


Zur Situation:
Ich bin geschieden, lebte mit meinen beiden Kindern, sie sind jetzt 7 und 16, allein und bezog Hartz 4. Der Vater der Kinder zahlt KEINEN Unterhalt und wird dies auch nicht tun!

Vor 5 Monaten bin ich dann mit meinem neuen Partner zusammen gezogen.

Mein Partner bezieht ein Netto-Gehalt von 1300,00 € und hat aus seiner Ehezeit noch Schulden abzutragen von monatlich 200,--.
Meine Kinder und ich erhalten bisher weiterhin Leistungen zum Lebensunterhalt, da sich diese neue Partnerschaft erst einmal festigen muss!!
Ich habe zur Zeit kein Einkommen außer 308,-- € Kindergeld.
Für unsere Wohnung (Schleswig-Holstein) bezahlen wir 620,00 € + 90,00 € Heizung wofür meine Kinder und ich anteilig Mietleistung vom Amt erhalten.

Nun meine Frage:
Nach Ablauf des ersten Jahres uns. Partnerschaft wird das Einkommen meines Lebenspartners angerechnet. Wer kann mir sagen, inwieweit er für MEINE Kinder zum Unterhalt herangezogen wird. Bzw. inwieweit wird sein Einkommen angerechnet.
Werden seine Schulden berücksichtigt?
Und wie hoch ist dann unser Anspruch?

Ich frage dies aus dem Grund, da mein Partner Angst hat, dass er nachher noch nicht einmal seine Schulden begleichen kann. Er zieht sogar in Erwägung, wieder aus uns. Wohnung auszuziehen und sich eine kleine Wohnung für sich alleine zu nehmen. Nur müsste ich dann auch wieder umziehen, da uns. Wohnung für 3 Pers. Dann zu teuer wäre. (ob es bezahlbare Wohnungen bei uns im Ort gibt, interessiert das Amt nicht!!!)

Ich bitte dringend um Hilfe, da ich ziemlich verzweifelt bin – vom Amt habe ich bisher keine Information erhalten können.

Vielen Dank im Voraus
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