Tochter hat ihr eigenes Einkommen

  • Hallo erst mal!!!


    Ich hab da mal ne Frage....und zwar ist es bei uns so.


    Meine Tochter 21 hat Ihre Ausbildung nun abgeschlossen und hat nun ab den 1.7.2012 Ihr eigenes Einkommen.
    Wir sind eine sechs Köpfige Familie.
    Was muß ich bei der Arge erledigen das sie nicht mehr zur Bedarfgemeinschaft dazugezählt wird?
    Und wie viel wird mir von meiner Hilfe zum Leben abgezogen?
    Wie viel Miete muß meine Tochter an den Vermieter überweisen?


    Würde mich über Antworten sehr freuen :)

  • nee nee lacki, so einfach geht das nicht, - im Grunde sind es jetzt 2 Mietparteien in dieser HG eine zahlt die Gesamtmiete und sollte anteilig von der nun eigenständigen "Mieteinheit Tochter" einen angemessenen Mietanteil einfordern. Wenn die Tochter, was ich mal annehme, dort ein eigenes Zimmer bewohnt oder es sich mit einem weiteren Familienmitglied teilt kann man durchaus über die qm² eine Anteiligkeit berechnen! Bei der nun eigenständigen Pseudo-BG in der HG sind die qm² entsprechend der Kosten vermutlich auch nur bei 1/6 - sollte aber die Tochter einen größeren qm² -Anteil nutzen wie der Rest der Familie sind auch entsprechend höhere Mietanteile denkbar! Selbiges lässt sich dann auch auf die Heiz-und Nebenkosten ansetzen!

  • Ok...vielen Dank!


    Muß ich denn meiner Tochter die Einkommensbescheinigung für ihren Arbeitgeber zum ausfüllen mitgeben,oder reicht es wenn ich ein Schreiben an die Arge fertig mache das sie meine Tochter aus der BG nehmen?

  • Es reicht wenn Du dem Amt schriftlich mitteilst das Deine Tochter nicht mehr eurer BG angehört sondern jetzt im Rahmen einer HG bei euch zu berücksichtigen sei. Eine Einkommensbescheinigung Deiner Tochter mitzugeben und von Ihrem AG eine Bescheinigung zu verlangen, hierfür gibt es keine Grundlage, schließlich bezieht Eure Tochter ja kein ALG II oder unterstützende Leistungen vom JC wenn sie über ein ausreichendes Einkommen verfügt. Der Mietanteil den Deine Tochter leistet der sollte aber schon dem JC mitgeteilt werden!