Trainingsmaßnahme kurz vor Arbeitsbeginn wieder abgelehnt

  • Hallo! Ich hatte letzten Montag ein Vorstellungsgespräch. Ist auch gut gelaufen und die wollen mich einstellen. Da ich nun ja beim Amt gemeldet bin, möchte der neue Arbeitgeber, dass ich eine 4-wöchige Trainigsmaßnahme zwecks Einarbeitung mache, was für mich auch O.K. ist.
    Diese Trainingsmaßnahme wurde auch direkt am Montag bewilligt.
    Am 01.09. um 6.00 Uhr ist Arbeitsbeginn.
    Heute morgen habe ich Post im Kasten (natürlich wie immer Samstags:mad: ) und mir wird mitgeteilt, dass die Bewilligung der Trainingsmaßnahme und Erstattung der Fahrtkosten gestrichen wurde, weil meine Frau im August zu viel Einkommen hatte und ich keinen Anspruch auf Alg.II hatte. Dies ist für August soweit ja auch richtig, aber es wird ja wieder mal dieses Gehalt für September "angenommen", obwohl ich jetzt schon weiß, dass ich rückwirkund für Semptember wieder Anspruch auf Alg.II habe, da meine Frau im September wieder weniger verdient (ihr wurden im August 25 Stunden Mehrarbeit ausgezahlt, was auch eindeutig auf der Abrechnung ersichtlich ist). Nur das kann ich ja frühstens in 2 Wochen mit den neuen Lohnabrechnungen belegen.
    Meine Hauptfrage: Entstehen dem neuen Arbeitgeber dadurch jetzt irgendwelche Nachteile? Oder andersrum: Welche Vorteile hätte der Arbeitgeber durch die Bewilligung der Trainingsmaßnahme? Ich würde natürlich auch unabhängig vom Amt 4 Wochen für lau arbeiten, da ich wirklich eingearbeitet werden muss (Facharbeitertätigkeit, die ich nicht direkt gelernt habe).
    Ich hoffe, ich konnte das Problem verständlich ausdrücken;)
    Schönes Wochenende@all

  • Hallo!
    Kann denn niemand was dazu sagen? Wäre halt schön, wenn ich morgen früh schon Bescheid wüsste, wie der Arbeitgeber evtl. reagiert, damit ich nicht wie die Kuh vorm Scheunentor stehe...


    Hat das denn nicht irgendwelche versicherungstechnischen Vor- bzw. Nachteile (finanzieller Art)?


    Hab halt leichte Bedenken, dass das da morgen früh in Diskussionen ausartet :( Möchte den Job nämlich schon gern machen...


    Gruß

  • Was ist dies für eine Beschäftigung? 400-€-Job oder Vollzeit?


    Es wurde in dem Bescheid scheinbar festgestellt, dass die Trainingsmaßnahme (Einarbeitung) förderungswürdig ist, jedoch auf Grund des "angeblichen" nicht Vorliegen eines Anspruches auf ALG II abgelehnt wurde.


    M. E. kannst du Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen, da der Anspruch auf ALG II in dem Monat wieder vorliegt, indem die Einarbeitung stattfindet. Daher ist es unerheblich, ob du im vorangegangenen Monat Anspruch hattest oder nicht. Ist dir gleichzeitig ein Aufhebungs- oder Einstellungsbescheid zugegangen? wenn nicht, ist dein "alter" Bewilligungsbescheid noch gültig. Wenn du jedoch einen anderen Bescheid bekommen hast, auch gegen diesen Widerspruch einlegen. Parallel schlage ich dir vor, eine Einstweilige Anordnung auf Grund der Dringlichkeit beim Sozialgericht zu beantragen.


    Der Arbeitgeber hat den Vorteil, dass er die Einarbeitung nicht aus der eigenen Tasche finanzieren muss. Einen versicherungstechnischen Vor- oder Nachteil hast du nicht zu befürchten. Grundsätzlich muss der Arbeitgeber auch Einweisungen in firmenspezifische Abläufe aus eigener Tasche finanzieren. Wenn dieses jedoch in eine Art "Qualifizierung" geschieht, hat er eine Förderungsmöglichkeit.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D

  • Es geht um eine Vollzeitstelle!
    Ja, ein Einstellungsbescheid kam zeitgleich mit dem Aufhebungsbescheid der Trainingsmaßnahme. Wir müssen ja monatlich das Einkommen meiner Frau nachweisen, da es variiert.


    Einspruch werde ich auch einlegen, nur das dauert ja wieder alles und morgen früh gehts schon los! Hab halt keine Lust, das mir dieser "Kram" womöglich den Arbeitsplatz "versaut", bzw. gleich am 1. Tag der Arbeitgeber sauer ist (auf wen auch immer).


    EDIT: Hab ich grad erst gelesen: D.h., der Arbeitgeber bekommt für die Zeit der Trainingsmaßnahme sogar Geld vom Amt, obwohl ich selber nicht einen Cent bekomme? Also wird der vermutlich morgen früh schon sauer sein? Na toll...

  • Wie lang wäre dein Bewilligungsbescheid noch gültig gewesen?


    Wirst du durch die Aufnahme der Tätigkeit, nicht nur während der Trainingsmaßnahme, aufstockendes ALG II beziehen?


    Die Einarbeitungszeit ist Arbeitszeit, daher wird dir der Arbeitgeber diese auch bezahlen müssen. Daher wärest du dann auch versichert. Ein Verzicht auf Bezahlung von Arbeitsentgeld würde einem fahrlässigen wenn nicht gar vorsätzlichen Herbeiführen einer Hilflosigkeit gleichkommen.


    Repressalien dürfen dir dadurch nicht entstehen, dass dem Arbeitgeber seine Kosten nicht oder teilweise nicht erstattet werden.


    Aber deine Schilderung verdeutlich mal wieder die Ängste, die jemand hat, wenn er eine Arbeit gefunden hat und ihm wieder mal durch die ARGEN Steine in den Weg gelegt werden.

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  • Mein Bescheid ist grundsätzlich bis zum 31.12. gültig.
    Nur das Einkommen meiner Frau ist immer hart an der Grenze zum Gesamtbedarf, daher wird für manche Monate Geld bewilligt und für andere wieder nicht. Im August waren es knapp 120,- Euro zuviel Lohn, also gibts nichts und eben auch nichts für September, da ja das Zuflussprinzip gilt und der tatsächliche Lohn (und die Lohnabrechnung) erst Mitte September kommt, und der Bescheid ja quasi immer nachträglich korrigiert wird.
    Da dort (also Lohnabrechnung Sep.) aber keine Mehrarbeit ausgezahlt wird, haben wir wieder Anspruch auf rund 50,- Euro und hätten ja somit grundsätzlich auch den Anspruch auf die Trainingsmaßnahme. Nur kann ich das ja alles erst frühestens Mitte Sept. mit den Lohnabrechnungen beweisen:(


    Und genau das nervt. Diese ganzen "Umstände" muss ich vermutlich morgen früh erstmal dem neuen Arbeitgeber "verklickern".


    Achso: Nein, die Vollzeitstelle ist ein gut bezahlter Facharbeiterposten und ich wäre das Amt los, bzw. die mich. Die 4 Wochen Einarbeitung erfolgen Entgeltlos, d.h., ich bekäme nur das Geld vom Amt (oder eben auch nichts). Vom neuen Arbeitgeber gibts nichts, darum jawohl auch die Beantragung der Trainingsmaßnahme. Sonst hätten die mich ja direkt einstellen können (möchten eben das Geld für die 4 Wochen Einarbeitung sparen).

  • Hallo! Ich könnte wirklich kotzen (sorry):mad:
    Es kam genauso wie ich es befürchtet habe. Ich habe heute morgen dem Meister das Schreiben mit der Ablehung der Trainingsmaßnahme gegeben und der hat es an die Personalstelle weitergereicht. Gegen Mittag wollte mich der Personalchef telefonisch sprechen und war stinksauer. Er hat wohl mit meinem SB gesprochen und es gibt keine Chance auf die Trainigsmaßnahme (obwohl ich ja im Sep. mit den tatsächlichen Lohnabrechnungen wieder Anspruch auf Alg.II hätte)!! Jedenfalls hatte der Personalchef auch die Schnauze voll vom Amt und wollte sich auf keine weiteren Diskussionen einlassen.
    Ich absolviere nun auf Kosten der Firma ein 4-wöchiges Praktikum und bekomme sogar einen kleinen "Obulus".
    Ist ja grundsätzlich für mich O.K., aber gleich am ersten Tag so ein Rumgeärgere macht ja nicht den besten Eindruck (obwohl ich ja nichts dafür kann).
    Ich finds trotzdem Schei*e.
    Gruß

  • Wer will die sparen? Der Arbeitgeber?


    Wie ich schon sagte, Einarbeitszeit, die zur Erlangung fachlicher Kenntnisse für den Arbeitsplatz notwendig ist, ist Arbeitszeit. Daher ist zunächst dein Arbeitgeber verpflichtet, dir diesen Aufwand zu erstatten, auch wenn er keine Unterstützung durch einen Sozialträger erhält.

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  • Ja wie gesagt, der Arbeitgeber möchte, dass ich erstmal 4 Wochen Praktikum zwecks Einarbeitung mache. Der Personalchef ist so einer aus dem Mittelalter. Der Mann muss arbeiten, die Frau gehört an den Herd. Und da ich knapp 3 Jahre Erziehungsurlaub gemacht habe, traut er mir offensichtlich nichts mehr zu:mad:
    Zitat:" Mit dem Erziehungsurlaub haben sie sich aber ein Ei ins Nest (Lebenslauf) gelegt."
    Naja, solche Leute werden wohl nie aussterben.
    Witzig ist nur, dass heute noch ein "Neuer" angefangen hat (ebenfalls berufsfremd). Der hat aber direkt ab heute schon einen 1 Jahres-Vertrag bei vollem Lohn bekommen...
    Ich kasper da nun erstmal 4 Wochen als Praktikant rum und bekomme dann erst meinen 1 Jahres-Vertrag.
    Muss und kann ich aber mit leben. Die Arbeit scheint mir jedenfalls "zu schmecken";)

  • Dass dir die Arbeit schmeckt, ist schon mal schön.


    Aber wie gesagt, es ist lediglich dann zum Nutzen deines Arbeitgebers, wie es sich hier darstellt. Wenn du die Trainingsmaßnahme trotzdem antreten kannst (sind deine Kosten ausreichend gedeckt), würde ich in den saueren Apfel beißen, da ja "gesichert ist", dass du danach deinen 1-Jahres-Vertrag bekommst?


    Wenn die Kosten nicht gedeckt sind, bitte deinen Arbeitgeber zumindest um die Fahrtkostenerstattung im Rahmen einer Aufwandsentschädigung. Diese kann er steuerlich geltend machen (kleiner Hinweis).

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  • Naja, sicher ist wohl nur der Tod:rolleyes:
    Wenn ich nicht versehentlich die Halle abbrenne o.ä., bekomme ich laut Personalchef auf jeden Fall den 1 Jahres-Vertrag; und wenn dieses Jahr gut läuft, einen unbefristeten Vertrag. Dies ist angeblich bei denen gängige Praxis.
    Und wie bereits erwähnt bekomme ich sogar einen (geringen) Stundenlohn für die 4 Wochen Praktikum:)
    Ich werde dort auch nicht als "billige Arbeitskraft missbraucht", da ich wirklich nur zuschaue und lerne.
    Und ich habe ja das Glück, dass der Arbeitsplatz nur 10km von Zuhause entfernt ist.
    Insgesamt alles ganz positiv, wenn eben nicht heute am 1. Arbeitstag dieses Theater mit dem Amt gewesen wäre...

  • Moin!
    Habe heute vom Arbeitgeber meinen Praktikumsvertrag für den September erhalten und bekomme über 1300,- Euro brutto :D Außerdem erhalte ich nach erfolgreicher Absolvierung des Praktikums einen 1 Jahres-Vertrag (steht so im Praktikumsvertrag drin).
    Glück im Unglück nennt man das wohl :cool:
    UND das Amt kann mich mal!!!

  • Gratulation und viel Freude in deiner Freiheit!


    :D :) :cool: :p

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    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D