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#1
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Hallo Zusammen,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen. Ich habe gerade Post von der ARGE bekommen: Sehr geehrter Herr ..., Ihre Partnerin stehen monatlich 535,00€ zur Deckung des Lebensunterhalts zur Verfügung. Ihr Bedarf beträgt 530,43€. Das übersteigende Einkommen ist bei Ihnen als Einkommen zu berücksichtigen, da Sie weiterhin eine Bedarfsgemeinschft bilden. Das übersteigende Einkommen wird ab 10/2010 bei der Berechnung der Leistungen berücksichtigt. Beachten Sie, dass in 10/2010 einmalig das übersteigende Einkommen aus 09/2010 mit einbehalten wird. Kann mir mal jemand sagen was das jetzt genau bedeutet????? Meine Partnerin macht seit dem 01.09.2010 eine Ausbildung.Sie bekommt BAB und Kindergeld dazu.Und einen Mietzuschuss von der Arge. MFG Fabi84 Geändert von Fabi84 (24.11.2010 um 14:01 Uhr) |
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#2
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Da du anscheinend mit deiner Freundin eine BG bildest wird das Einkommen von ihr angerechnet.Wenn sie nun im September mit der Ausbildung begonnen hat dann rechnen sie im Oktober den Einkommensbetrag einmalig mit an und in den folgenden Monaten dann nur den laufenden Monat.
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