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#1
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Hallo ihr Lieben,
ich beziehe seit April 2010 ALG 2. Nun will die ARGE von mir eine Rückzahlung von knapp 1100 Euro. Grund: Ich habe Elterngeld auf 2 Jahre beantragt und somit monatlich 300 Euro bekommen. Da man ja einen Freibetrag von 300 Euro hat. Die Unterlagen habe ich auch alle bei meiner Sachbearbeiterin abgegeben. Jetzt ist ihr aufgefallen dass ich nur einen Freibetrag von 150 Euro gehabt hätte, da ich das Elterngeld auf 2 Jahre bekomme und aufgrund dessen eine monatliche Überzahlung von 150 Euro bekommen habe. Natürlich will die ARGE nun das Geld zurück, aber muss ich es überhaupt zurück zahlen? Es war ja nicht mein Fehler. Habe auch einen "Anhörungs"-Brief bekommen in dem sie es so darstellen als wäre es meine Schuld mit Sätzen wie "ich hätte grob fahrlässig gehandelt". Vielen Dank schon mal für eure Antworten! |
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#2
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Du solltest dir schnellstens einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen, ev. musst du vorher zum Amtsgericht und Beratungsschein holen, manche Anwälte machen das aber auch selbst, also erst mal anrufen und fragen, wie das gehandhabt wird.
"Grob fahrlässig" wenn nicht sogar vorsätzlich handeln die Jobcenter, wenn sie ihren Aufklärungs- und Beratungspflichten gemäß §§§§§ 13-17 SGB I nicht nachkommen, und wenn so eine SB über ein Jahr "schläft" ist die Forderung eventuell nichtig! . |
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