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#1
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Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich beziehe ALG2 und Einstiegsgeld. Ich bin seit August selbständig und habe gerade die monatlichen Umsatzabrechnungen beim Jobcenter eingereicht. Die Umsätze waren null, da ein Kunde noch nicht bezahlt hatte.
Jetzt nach Abgabe der Abrechnung beim Jobcenter, fällt es dem Kunden doch ein, die drei Rechnungen zu bezahlen (knapp 500,- aus drei Monaten). Nun muß ich die Umsätze nachmelden. Meine Frage: Werden die 500,- auf den Monat angerechnet, in dem sie bei mir eingehen, so daß mir 500,- für Dezember angerechnet werden. Oder berechnet das Jobcenter erst den Jahresumsatz und wendet dann die entsprechenden Freibeträge an?????? Gruß |
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