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Unterhalt nicht als Einkommen angegeben

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  #1  
Alt 17.07.2006, 17:59
ULL ULL ist offline
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Registriert seit: 17.07.2006
Beiträge: 1
Standard Unterhalt nicht als Einkommen angegeben

Hallo allerseits!

Ich habe eine Riesenrechnung im Kasten gehabt und soll 5.500? zu unrecht bezogenen Unterhalt zurückzahlen, den ich offenbar nicht angegeben habe, obwohl ich das eigentlich annahm. War heute beim Anwalt, der es schwierig findet, da noch heil rauszukommen, sprich, die Rückforderung nichtig zu machen. Bin alleinerziehend und habe sowieso nie genug Geld....und jetzt das! Meine Frage: Hat jemand ähnliches erlebt, bzw. Erfahrung mit Argumenten, solch eine Riesensumme doch nicht zahlen zu müssen??

Mit herzlichem Dank im Vorraus,

Gruß, ULL
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  #2  
Alt 02.08.2006, 13:42
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Registriert seit: 02.08.2006
Beiträge: 6
Standard Re: Unterhalt nicht als Einkommen angegeben

da steig ich net durch

sollst du den unterhalt zurückzahlen oder die aufgrund nicht angegebener unetrhaltszahlungen zu unrecht erhaltenen sozialleistungen???
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  #3  
Alt 02.08.2006, 13:54
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Registriert seit: 21.07.2006
Beiträge: 550
Standard Re: Unterhalt nicht als Einkommen angegeben

Hallo ULL ,

leider muss ich mich hier meinem Vorschreiben anschließen. Etwas verwirrend dein Posting.
Kann hier auch nur spekulieren. Geht es hier um Unterhaltleistungen (Kindesunterhalt oder Unterhaltsvorschuss) die du nicht angegeben hast/ haben sollst?! Vielleicht magst du ja nochmal etwas dazu schreiben, damit wir hier versuchen können dir, dir sofern dies möglich ist, zu helfen.

Liebe Grüße
Kätzchen35
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