|
|||||||
- Anzeige -
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
|
|
Themen-Optionen | Ansicht |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo zusammen,
ein Steuerzahler "unterstützt" in seiner Steuererklärung unter "Außergewöhnlichen Belastungen" einen verwandten ALG2-Bezieher. Abwicklung in bar und Nachweis für das Finanzamt mittels unterschriebener Erklärung des Empfängers. Wenn das nun ein anzugebendes "Einkommen" beim HARTZ-4-Antrag ist, kann man sich das Spielchen wohl sparen, weil der Effekt auf ein Minusgeschäft hinausläuft. Melden die Finanzämter solche "Unterstützungen" grundsätzlich anderen Behörden oder gilt hier noch das Steuergeheimnis? Gruß Steuerfuchs |
|
#2
|
|||
|
|||
|
Hallo,
"grundsätzlich" wird sowas nicht gemeldet - auffallen kann dies aber schon. Den Staat doppelt betrügen ist keine sooo gute Idee. Grüße, Joachim |
|
Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen) |
| Lesezeichen |
| Themen-Optionen | |
| Ansicht | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Antrag - jetzt "schon"? | Studi | Anspruch und Leistungen | 3 | 15.11.2007 14:04 |
| BAföG für "nicht bei den Eltern wohnende"? | Jedimaster | Anspruch und Leistungen | 2 | 28.10.2007 17:04 |
| Änderung §7 SGB II - trotz Berufstätigkeit "Bedarfsgemeinschaft Hartz IV" | Marianne | Änderungen und Reformen | 6 | 19.12.2006 00:27 |
| werde 25 und wohne "zuhause"! | el buitre | Anspruch und Leistungen | 0 | 29.11.2006 15:34 |
| ALG II als "Aufstockung" abgelehnt | Heike_2006 | Anspruch und Leistungen | 2 | 19.11.2006 13:54 |