Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Einkommensanrechnung

- Anzeige -

Verantwortungs-und Einstehensgemeinschaft -Kinderzuschlag

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 27.11.2011, 10:48
Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 35
Standard Verantwortungs-und Einstehensgemeinschaft -Kinderzuschlag

Hallo, habe da eine Frage

ich bin ab dem 1.November 2011 mit mein Partner zur Verantwortungs-und Einstehensgemeinschaft zusammen veranlagt wurden.
Im September musste ich meinen neuen Harz4 Bescheid ausfüllen , da der November in den Zeitraum mit reingefallen ist musste ich auch schon der Arge im September die Unterlagen mit abgeben.
Im Sept-Oktober habe ich noch meine Aufstockung bekommen und ab dem 1.November sollte ich Kinderzuschlag beantragen.Mein Bescheid von der Arge kam mitte Sept und meine Sachbearbeiterin schrieb mir ich solle bis spätestens zum 16.Okt.KInderzuschlag für November beantragen.
Ende Sept beantragte ich den Kinderzuschlag , nach zwei wochen bekam ich die bestätigung das ich schon ab Sept Kinderzuschlag bekomme.

Für Mich ist hier einiges unklar? Sept-Okt habe ich Aufstockung bekommen .Habe das der Kinderzuschlagsstelle auch gemeldet..aber für Sie hat es alles seine Richtigkeit.

Kann es sein das die Arge mir das geld vom Kinderzuschlag für sept-Oktober wieder einzieht?
Ich habe bedenken nicht das die Arge mir jetzt für Sept -Oktober die gesamte Aufstockung rückwirkend zurück zieht?

Meine Sachbearbeiterin schreibt zur Info:"Gleichzeitig werde ich maximal in Höhe des KInderzuschlages einen Erstattungsanspruch bei der Familienkasse für die Zeit der bereits an Sie gezahlten Grundsicherungsleistungen geltend machen."


Es wäre schön wenn damit jemand Erfahrung hat oder mir weiterhelfen kann.

Danke.
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 27.11.2011, 12:19
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Erstattungsanspruch bedeutet, dass die Kindergeldkasse einen Teil des Zuschlages an das Jobcenter zahlt, weil die dir mit der Aufstockung quasi Vorschuss auf den Kindergeldzuschlag bezahlt haben.

Beispiel: Du hast 100 Euro Aufstockung erhalten. Dein KIZ ist aber 140 Euro. Dann zahlt die Kindergeldkasse 100 Euro an das JC und 40 Euro an dich. Und ab Datum X (ab da, wo du keine Aufstockung mehr bekommst), gehen die vollen 140 Euro an dich.

Turtle
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 27.11.2011, 16:02
Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 35
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Erstattungsanspruch bedeutet, dass die Kindergeldkasse einen Teil des Zuschlages an das Jobcenter zahlt, weil die dir mit der Aufstockung quasi Vorschuss auf den Kindergeldzuschlag bezahlt haben.

Beispiel: Du hast 100 Euro Aufstockung erhalten. Dein KIZ ist aber 140 Euro. Dann zahlt die Kindergeldkasse 100 Euro an das JC und 40 Euro an dich. Und ab Datum X (ab da, wo du keine Aufstockung mehr bekommst), gehen die vollen 140 Euro an dich.

Turtle
Aber was ist mit dem Geld von sept-Oktober was mir die kindergeldkasse ausgezahlt hat und ich da noch aufstockung bekommen habe .Von der kinderzuschlagsstelle ist es das gleiche für sept-okt.wie auch rechtens ab dem 1.Nov.
Vielleicht mache ich es mir auch zu kompliziert.
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 27.11.2011, 16:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Du hast den Kinderzuschlag schon in voller Höhe ausgezahlt bekommen, auch die Nachzahlung?

Turtle
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 27.11.2011, 17:17
Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 35
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Du hast den Kinderzuschlag schon in voller Höhe ausgezahlt bekommen, auch die Nachzahlung?

Turtle
mir ist kinderzuschlag bewillgt wurden von 75 Euro, die genau sind mir sept -okt ausgezahlt wurden , owohl ich noch da harz4 aufstockung bekam und ab Nov habe ich auch 75 euro bekommen.???
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 27.11.2011, 17:30
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Nun ja, dann scheint es, dass deine SB vom JC keine Erstattung angemeldet hat. Oder sie hat es und die Kindergeldkasse hat das übersehen.

Folgende Varianten sind daher jetzt denkbar:

Die Kindergeldkasse bemerkt den Fehler, weil das JC ja die Erstattung möchte. Sie befriedigt die Erstattung und zahlt an das JC und fordert das Geld von dir zurück.

Das JC bemerkt den Fehler der KG-Kasse und fordert das Geld direkt von dir. Das geht aber nicht (Zuflusstheorie), hiergegen musst du mit Widerspruch vorgehen, wenn es so kommen sollte.

Turtle
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 27.11.2011, 17:41
Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 35
Standard

Zitat:
Zitat von Turtle1972 Beitrag anzeigen
Nun ja, dann scheint es, dass deine SB vom JC keine Erstattung angemeldet hat. Oder sie hat es und die Kindergeldkasse hat das übersehen.

Folgende Varianten sind daher jetzt denkbar:

Die Kindergeldkasse bemerkt den Fehler, weil das JC ja die Erstattung möchte. Sie befriedigt die Erstattung und zahlt an das JC und fordert das Geld von dir zurück.

Das JC bemerkt den Fehler der KG-Kasse und fordert das Geld direkt von dir. Das geht aber nicht (Zuflusstheorie), hiergegen musst du mit Widerspruch vorgehen, wenn es so kommen sollte.

Turtle
Danke du siehst genau den Fehler den ich auch schon sehen, habe .Das problem ist ich habe das JC schon darauf hingewissen udn habe auch die Kinderzuschlagsstelle benachrichtigt und habe gesagt das hier ein fehler vorliegt , habe schon mindestens 6 mal angerufen und immer wieder haben sie gesagt es hätte alles seine Richtigkeit was ich nur wolle..
das problem ist ich renne dennen ihren Fehlern hinter her.
Du meinst mit den Zuflusstheorie Widerspruch bei dem JC ?
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 27.11.2011, 17:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
Standard

Du machst erstmal gar nichts. Du wartest einfach bitte ab, was kommt. Du hast keinen Fehler gemacht. Und wenn was kommt, egal was, dann melde dich bitte wieder.

Turtle
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 27.11.2011, 19:35
Benutzer
 
Registriert seit: 18.05.2009
Beiträge: 35
Standard

Danke für deine Hilfe,

schön das ich mich dann nochmal melden kann und du bereit bist mir tIps zugeben.
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
[mit Partner] Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft Boof Anspruch und Leistungen 8 18.08.2011 10:27
[mit Partner] Verantwortungs-und Eingestehgemeinschaft menoflip Anspruch und Leistungen 0 16.02.2010 13:30
[mit Partner] Verantwortungs- und Einstehungsgemeinschaft?! Jacky90 Anspruch und Leistungen 1 15.02.2010 13:09
[mit Verwandten] Einstehensgemeinschaft? Wer gehört dazu? sun.dra Anspruch und Leistungen 5 24.04.2009 08:28
Einstehensgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft ? *Micha* Anspruch und Leistungen 0 23.11.2008 12:22