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verschwiegener Bausparvertrag wird ausgezahlt! Einkommen oder Vermögen?

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  #1  
Alt 17.04.2009, 21:00
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Hallo Ihr Lieben

Ich habe ein Anliegen. Leider kann mir bis jetzt keiner helfen.

Undzwar geht es um Folgendes:

Meine Schwester ist 26 Jahre alt. Als sie in der Berufsausbildung war hat sie einen Bausparvertrag abgeschlossen. Im Anschluss an die Berufsausbildung hat sie ALG II beantragt, aber leider Vergessen den Bausparvertrag anzugeben.

Nun wird der Bausparvertrag fällig und wird auf das Konto ihrer Eltern eingezahlt, da sie sich seinerzeit öfters Geld von denen geborgt hat. Ein Abtretungsvertrag liegt vor.

Das Bausparguthaben beträgt insgesamt 2500 EUR und wird nun fällig. Die Arge würde im Nachherein darüber informiert werden. Innerhalb der Freigrenzen (150EUR Pro lebensjahr) überschreitet sie nicht.

Was meint Ihr... wie entscheidet die ARGE? Einkommen oder Vermögen? Muss Sie das Vermögen vewerten, sprich verleben und wird es ihr abgezogen?

Lieben Gruß
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  #2  
Alt 18.04.2009, 17:06
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Hat keiner einer Idee?
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  #3  
Alt 18.04.2009, 17:18
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Also dazu gab es auch hier vor kurzer Zeit eine Info. Der Tenor war, dass das Bausparguthaben - ausgezahlt - nach dem Zuflussprinzip als Einkommen im entsprechenden Monat zählt.

Gruß. Lirafe
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  #4  
Alt 18.04.2009, 17:21
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Zitat:
Zitat von lirafe Beitrag anzeigen
Also dazu gab es auch hier vor kurzer Zeit eine Info. Der Tenor war, dass das Bausparguthaben - ausgezahlt - nach dem Zuflussprinzip als Einkommen im entsprechenden Monat zählt.

Gruß. Lirafe
Handelt es sich nicht lediglich um eine Vermögensumwandlung? Das Vermögen war ja schon vor dem ALG2-Bezug da. Wenn ich mein Auto verkaufe, ist es doch auch kein Einkommen....

Freue mich auf Antwort.
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  #5  
Alt 18.04.2009, 17:29
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Das ist nicht sicher, genau deswegen unter anderem war ich ursprünglich erstmals im Forum; kannst du in meinen bisherigen Beiträgen nachlesen, müßte einmal ziemlich am Anfang stehen und dann wieder später irgendwo mit verschiedenen Aussagen dazu. Einmal wird gesagt/gedacht, dass es sich um eine Vermögensumschichtung (Anlage- in Barvermögen) handelt, andererseits könnte es als Einkommen in dem Monat gezählt werden, der der Vekaufs-/Einnahmemonat ist (Zuflussprinzip). Habe dazu auch anderweitig einen "Fachmann" befragt, der sagt, dass das definitiv Einnahme wäre. Ist richtig dumm. Ich bin auch nach wie vor unsicher.
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  #6  
Alt 18.04.2009, 18:30
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ich finde das alles sehr seltsam, dass man von niemanden eine eindeutige Aussage bekommen kann. Das ist doch kein einzelfall oder?
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  #7  
Alt 18.04.2009, 19:10
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Sicher nicht, aber das Problem der nicht "richtigen" Aussage entsteht, weil jede Arge anders entscheidet. Überall sitzen "nur" Menschen, die - je nach Ermessen - entscheiden und ihre Vorgaben jeweils anders auslegen. Daher auch nur gibt es diese vielen Prozesse, seitdem H IV eingeführt würde. Irgendwie hängen wir alle hier in der Luft.
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  #8  
Alt 18.04.2009, 19:31
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Ich denke, wenn die ARGE dieses als Einkommen anrechnet.... wenn der Bausparvertrag ausgezahlt wird (und innerhalb der Freigrenzen) liegt.... dann ist es wohl zeit, mal einen Rechtsstreit zu führen. Damit mal alle bescheid wissen wie zu verfahren ist.

Es kann hier kein Ermessenspielraum geben. Entweder wirds angerechnet oder nicht. Mal ja und mal nein... das ist sehr unbefriedigend. Und der Gleichheitsgrundsatz wird auch verletzt. Ich bin gespannt was draus wird. Aber vielleicht haben ja hier im Forum noch andere eine Idee???

Auto u. Bausparvertrag. Beides ist Vermögen. Wie gesagt, wenn ich mein Auto verkaufe, wird es dann ja nicht gleich Einkommen. Ich kann ja auch mein Hab u. Gut verkaufen. Z. B. mein Altes Bett.... weil ich will mir ein neues kaufen... dann kann das ja net als Einkommen angerechnet werden. Wozu gibt es denn geschütztes Vermögen. Dann hätte man sich den ja auch gleich vor Antragsstellung auszahlen können.

Wenn ich monatlich von meinem Regelsatz dort was reinzahle in den Bausparvertrag und ihn mir dann auszahlen lasse... dann würde es unlogisch sein, wenns angerechnet wird. Somit Reduziere ich ja selber meinen Regelsatz ..... Ohhh alles ist nicht so einfach
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  #9  
Alt 18.04.2009, 20:04
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Hallo,

es gibt beim Einkommen keine Freigrenzen sondern nur beim Vermögen.
Könnte aber Vermögen sein da der Bausparer ja schon vor dem ALG II Bezug vorhanden war, wenn auch nicht angegeben. Bei Auszahlung des Bausparers ist dann das nur eine Vermögensumschichtung und müsste weiterhin als Vermögen mit den üblichen Freigrenzen bleiben.

Vermögen ist nur was vor dem ALGII Bezug bereits vorhanden war, Einkommen ist alles was während des Bezuges zufliesst. Ausser große Erbschaften können nach einem Jahr zum Vermögen werden.
Siehe unter :

http://www.gegen-hartz.de/nachrichte...9e90ac280a.php

Ich hoffe euch wird die ARGE keinem Strick daraus drehen, da der Bausparer innerhalb der Freigrenzen liegt. Am besten selber nachmelden. Kommt besser als darauf zu vertrauen dass die ARGE nichts merkt.

Gruß Klaus
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  #10  
Alt 05.05.2009, 03:11
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Hallo,

der Bausparer besteht aber nicht bloß aus den gezahlten Beiträgen, sondern auch aus Prämien und Zinsen. Warum muss er denn überhaupt fällig werden. Wandelt doch den ganzen Quatsch um. Bekommen die Eltern das Geld eben später. Vielleicht erhält dann deine Schwester nicht mehr ALG-II. Ich bin daher immer für Geld ausgeben. Sparen kann manchmal auch nach hinten losgehen.
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