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#1
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Hallo,
als erstes: Wir sind 3 Personen. Meine Tochter bezieht Kindergeld, mein Freund bezieht Elterngeld und ich Kindergeld. Meinem Freund stand im Bescheid eine Versicherungspauschale von 30,- € zu. Bei mir wurde diese aber nicht berücksichtigt. Nun habe ich Widerspruch eingelegt, da ich im Internet gelesen habe, dass es jedem über 18 zusteht, der Einkommen hat. Diese Woche habe ich dort einen Termin um dies zu besprechen. Frage mich nur, was es dort zu besprechen gibt? Bin ich vielleicht doch nicht im Recht und nur einer bekommt die Versicherungspauschale? Achja, und falls mir die doch zusteht, das Amt hat für 3 Monate mein Kindergeld bekommen, da sonst eine Überbezahlung statt gefunden hätte. Dennoch würde mir ja für die 3 Monate dann auch noch die Versicherungspauschale zustehen, richtig? Also müssten die mir das doch zurückzahlen? Danke schon mal. lg |
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#2
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Ihr seid ja eine BG und so weit ich es weiß gibt es die Versicherungspauschale für deinen Freund durch sein Einkommen und du würdest sie bekommen wenn du eine Versicherung nachweisen kannst.
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#3
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Zitat:
Ich dachte das sei nur für minderjährige so. Habe hier mal einen Auszug aus der ALG2-VO: § 6 ALG 2-Verordnung Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge (1) Als Pauschbeträge sind abzusetzen 1. von dem Einkommen volljähriger Leistungsberechtigter ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen, die nach Grund und Höhe angemessen sind, gemäß § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, Mache mir halt voll die Gedanken, nicht dass ich im Unrecht war und Ärger bekomme wegen dem Widerspruch... |
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#4
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Du hast das schon richtig verstanden, die 30 Euro sind bei jedem Mitglied der BG abzusetzen, wenn es volljährig ist und Einkommen hat.
Bzgl. der Vergangenheit habe ich das so verstanden, dass dem JC dein Kindergeld direkt von der Kindergeldkasse erstattet wurde? Dann ist es nicht so sicher, dass es dafür die 30 Euro gibt. Diese Sache ist nämlich gerade erst beim BSG anhängig. Die Vorinstanz hat dagegen entschieden, also, dass nichts absetzbar ist: https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb...rds=&sensitive Vielleicht will man mit dir darüber reden, deinen Widerspruch ruhend zu stellen, bis das BSG darüber entschieden hat? Um das herauszufinden, wirst du hingehen müssen... Turtle |
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#5
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Zitat:
Danke für deinen Link. Ich glaube ich muss mir das noch mal durchlesen. Gut, das wäre auch nicht so das Problem, wenn ich das für die Monate nicht wieder bekomme. Es kam mir halt nur so der Gedanke ![]() Ich hoffe jedenfalls nicht, dass sie den Widerspruch ruhig stellen wollen, bis das BSG da was entschieden hat. Bin wirklich gespannt was mich beim Gespräch erwartet..... LG |
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