Wann&bei wem darf JobCenter Daten vom Finazamt anfordern?

  • Hallo ihr lieben.
    Nachdem wirklich lange alles gut lief mit dem JobCenter habe ich doch mal wieder Ärger.


    Kurz zu meiner Situation: bin mit 2 Kinder (beide 3 Jahre) ALG2 Beziehrin, arbeite nebenbei auf 400€ Basis. Mein Freund (Vater der Kinder) lebt mit uns in einem Haushalt, ist Student und bezieht Bafög (Höchstsatz + Kinderbetreuungszuschlag).


    Nun habe ich seit September latzten Jahres regen Schriftwechsel mit meiner SB.
    "...Im Rahmen des automatisierten Datenabgleichs (...) habe ich darüber Meldung erhalten, das Sie im Jahre 2008 Kapitalerträge in Höhe von 3,00€ bei (...) hatten. ..."


    Ich habe öfters schriftlich nachgefragt, was genau sie bräuchte und das ich diesen Sachverhalt ebenfalls möglichst schnell geklärt haben möchte. Über meinen Schriftwechsel mit ihr habe ich Kopien mit Eingangsstempel zu Hause. Immer wieder kam derselbe Schrieb von ihr.


    Im Dezember kam der letzte Brief, das ich o.g. Sachverhalt zu klären habe. Daraufhin gab es wieder einen Brief (ebenfalls belegt).Seitdem kam nix mehr.


    Erst wieder am 27.02.2010 kam ein Schrieb, dass vorzulegende Unterlagen (ich fragte ja nun öfters schriftliche welche dies wären) nicht eingereicht würden und ich diese Mitwirkung noch nachträglich nachkommen könne. Dann würde sie entscheiden. Bis dahin werden sämtl. Leistungen ab April gestrichen.
    Gleichzeitig bekam mein Freund einen Brief, indem er endlich mal aufgefordert wurde Bescheinigung xy zu besorgen und abzugeben (bis.1603)


    So, ich hin um Termin zu machen. War erst ab 25.03 möglich. Die Abgabefrist für die Bescheinigung von der Bank wurde auf den 31.03 (als ich auch meinen Termin hatte) verlängert.


    Nun war ich da, klärte ein paar Fragen ab, von jedem gibts es andere Auskünfte. Nun habe ich ja kein Geld bekommen, Miete wurde abgebucht, habe ein fettes Minus auf dem Konto, mein Freund musste eine Rückzahlung von fast 400@ leisten. Mit Strom und Telefon fast alles weg.
    Ich also am Dienstag hin wegen eines Vorschusses (wurde mir bereits am 31.03 angeboten). Meine SB war mal wieder nicht im Haus. Nach einer langen Disusion wurden mir dann 50 € ausgehändigt (ist für eine Woche ja auch ok) und ich musste mir folgendes vorwerfen lassen:


    - Ich hätte mehrere Male nicht reagiert (den Gegenbeweis hatte ich mit, wurde nicht beachtet)


    - Was ich denn wollte schließlich ist Mitte des Monats ja in ein paar Tagen und dann gäbe es ja Kindergeld


    - Wo denn das Geld von meinem Freund geblieben ist bei soviel Bafög (inkl. Beteruungszuschlag)



    Nun ergeben sich für mich ein paar Ungereimtheiten, weil die jetzt auf einmal alles haben wollen:Bafög Bescheinigung und Kontoauszug von meinem Freund, Mietbescheinigung, weil sie ja noch nicht wüssten dass Miete angehoben wurde und trotzdem diese Bescheinigung von der Bank über Kapital- und Zinserträge 2008.


    - In den Schreiben an meinen Freund wird immer wieder mit "Sie beziehen laufend Leistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts. ..."Beim JobCenter hat man schon zugegeben, dass dies eigentlich ein Formfehler ist, da er selbst kein Bezieher ist. Liesse sich nicht ändern, da ja Vordrucke. Dürfen die dann überhaupt beim Finanzamt über ihn Auskunft einholen (zumal er ja keine steuerpflichtigen Einnahmen hat)?


    - Ich habe jetzt im SGB II $11 gelesen, dass der Betreuungszuschlag eine sog. zweckgebundene Leistung ist und somit von Berechnungen auszuschließen. Dies gelte ja dann auch für das Bafög an sich, da ebenfalls zweckgebunden


    Wie gehe ich denn jatzt am besten vor. Bis morgen wollen die alles haben, aber ich bin mir nicht sicher ob die ein Recht dazu haben.


    Soll ich Beschwerde einreichen? Und zählt für einen Wiederspruch meinerseits das Datum des letzten Briefes oder die verlängerte Abgabefrist.


    Wie lang ist die Wiederspruchsfrist bei
    -Schreiben direkt
    -falsch berechneten Bescheiden


    Schonmal lieben Dank für alle, die sich die Mühe machen bis hierher zu lesen. Habe mich schon sahckundig gemacht, bin aber trotzdem in manchen Punkten noch unsicher
    lg
    nadia

  • Mh, schade das hier auch so keiner recht was wusste. Leider ist das Problem, dass das keiner zu wissen scheint. Meine Recherchen haben ergeben, dass es da unterschiedliche meinungen gibt.
    Die einen sagen, es ist nicht zulässig, da nur bei Verdacht auf steuerpflichtige Einnahmen Daten eingesehen werden dürfen.
    Die anderen meinen, das Arbeitsamt darf in diesem Fall sehr wohl Daten auch von Nicht-ALG2-Beziehern anfordern, wenn dieser mit Personen die Leistungen beziehen, in einem Haushalt wohnen.
    Dabei reicht der Verdacht auf hohe Nebeneinkünfte, das Finanzamt muss diesen nicht erst noch nachprüfen.


    Das Ende vom Lied: Habe jetzt am Freitag noch mal nachgefragt, war keiner dazu bereit mit mir zu sprechen (außer die nette Dame am Empfang). Habe einen Wiederspruch eingelegt gegen die Aussetzung des Geldes und eine dicke fette Beschwerde eingereicht. Mal schauen, will morgen noch mal hin, heute soll wohl meine SB anrufen.


    Zu der Frist habe ich folgendes herausgefunden: 4 Wochen nach Erhalt von Bescheiden etc. Es sei denn, es ist keine Rechtsbehelfsbelehrung, ich glaub das heißt so, unten mit drauf, dann ist es eigentlich länger möglich. Bitte korrigieren, wenn falsch.
    Irgendwann hatte ich mal gelesen, es gibt bei irgendetwas in Bezug auf ALGII 1 bzw. 2 Jahre Anfechtbarkeit. Vielleicht kann mir da ja jemand helfen.
    Danke fürs lesen
    lg
    nadia