Was ist „sonstiges Einkommen“ ?

  • Hallo


    (hoffe das ist das richtige Forum, ansonsten bitte verschieben)


    Ich bin 25 und habe vor kurzem zum ersten mal ALGII beantragt.
    Nun hab ich am Freitag Post bekommen in der steht das ich vom 11.08.2008.bis 31.08.2008
    einen Gesamtbetrag von 245,70€ bekomme. Zusätzlich einen befristeten Zuschlag nach Bezug von Arbeitslosengeld in Höhe von 12,60€ abzüglich sonstigem Einkommen in Höhe von 86€.
    Somit komme ich auf 172,30€


    Weiter steht dort das ich vom 01.09.2008.bis 28.02.2009 monatlich jeweils 246,15€ bekomme.
    Zusammengesetzt aus 351€ Regelleistung plus 18€ befristetem Zuschlag minus 122,85€ Sonstigem Einkommen.


    Ich verstehe daran nicht wofür ich einen Zuschlag bekomme und wie das Sonstige Einkommen zustande kommt.


    Vielleicht kann mir da ja jemand weiter helfen


    Wenn ich die Zahlen hier nicht öffentlich nennen durfte entschuldige ich mich und bitte um Löschung des Themas (Ich finde die AGB nicht)


    Gruß


    Benedikt

  • Für den Zeitraum vom 11.08.2008 bis 31.08.2008 wurde dir der Regelsatz von 351 € gewährt. Da dieses kein voller Moant war, wurde anteilig der Tage der Betrag ausgerechnet: 245,70 €.


    Der Zuschlag von 12,60 € (auch anteilig auf die Tage des Monats) wird dir gewährt, da du vorher ALG I bezogen hast und mindert die Differenz zwischen deinem Arbeitslosengeld und ALG II.


    Ab dem 01.09.2008 erhälst du den vollen Regelsatz + dem vollen Zuschlag zu ALG I.


    Zum "sonstigen Einkommen". Die ARGE geht hier davon aus, dass du aus dem Kühlschrank deiner Eltern lebst. Daher wurde der Prozentsatz abgezogen, der im Regelsatz für die Beschaffung von Lebensmitteln vorgesehen ist. Dies ist das "sonstige Einkommen", also bargeldloser Unterhalt der Eltern.


    Dagegen kannst du jedoch erfolgreich Widerspruch einlegen, in dem du und deine Eltern mittels "eidesstattlicher Versicherung" der ARGE mitteilt, dass ihr getrennte Konten habt, keine gegenseitige Kontovollmachten erteilt habt und dass ihr jeweils euren eigenen Lebensunterhalt aus eigenen Kräften bestreitet.


    Also: Widerspruch gegen den Bescheid einlegen und die beiden Eidesstattlichen Versicherungen beilegen.

    Gerne helfe ich auch bei Fragen, die mir als "Private Nachrichten" zukommen. Ich bitte aber diese Möglichkeit auf Fragen zu beschränken, die personenbezogene Daten oder Ähnliches enthalten. Fragen, die auch die Allgemeinheit interessiern (könnten), bitte im Forum stellen.
    Gruss R.


    Tipp: Lasst Euch von mündlichen Aussagen eures SB oder FM nicht abschrecken, Anträge zu stellen. Antrag schriftlich stellen und auf schriftliche Antwort warten. :D