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#1
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hallo ich hab mal ne frage.
gestern rief mich mein fallmanager an und fragte ,ob mein kind schon geboren wurde.er meinte ich könne erstausstattung fürs kind nach der geburt beantragen und mehrbedarf,jedoch bin ich nicht alleinerziehend und daraufhin meinte er: ja dann müssen wir mal gucken,was man beantragen kann. habt ihr erfahrung oder wisst ihr was darüber?wäre schön,nen paar antworten zu bekommen |
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#2
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Hallo Pitty23
Die Erstausrüstung für ein Neugeborenes ist nicht davon abhängig, ob man alleinerziehend ist, sondern vielmehr wie hoch das gesamte Einkommen (ohne Elterngeld) ist. Zudem zählt auch eine Spielzeugpauschale für die ersten zwei Jahre und danach weitere Pauschale, die immer neu beantragt werden muß, genauso wie das Kleidergeld, welches 2 x im Jahr je Person beantragt werden muß. Die Erstausrüstung beinhaltet meines Wissens nachlediglich die Kleidung und Fläschchen usw, aber nicht ein Kinderbett, Matraze, Bettwäsche, Hochstuhl oder dergleichen. Der Mehrbedarf ist für Alleinerziehende bedacht. Meine Angaben sind nicht rechtsverbindlich und beruhen auf reine Erfahrungswerte. LG Tina |
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