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Wenn das Erbe fast wertlos ist...

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  #1  
Alt 12.10.2011, 17:52
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Registriert seit: 04.08.2008
Beiträge: 7
Standard Wenn das Erbe fast wertlos ist...

Hi,

Person E verstirbt und wird beerbt worden von A bis D. A ist Erbe zu 1/6 und erhält infolge der Erbauseinandersetzung 3.000 €. A ist zudem ALG-2-Empfänger.

Erbe soll auf 6 Monate zu je 500 € aufgeteilt werden. Es wird ein Freibetrag von monatlich 30 € abgezogen.

Angerechnet werden also 6 x 470 € = 2820 €, die vom Arbeitslosengeld abgezogen werden.. Es verbleiben tatsächlich 180 € als Vermögenszuwachs.

Ist diese Berechnung richtig?
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  #2  
Alt 13.10.2011, 02:54
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 11.06.2010
Beiträge: 2.291
Standard

bei signifikanter erbschaft/lotto wird die leistung eingestellt und das geld ist zuverbrauchen. die formel ist: doppelter Hartz4-satz plus miete plus private krankenversicherung. wenn das geld alle ist, dann gibt es wieder hartz4!
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