wichtige Frage

  • Hallo liebes Forum.


    Ich hoffe ihr könnt auch mir helfen es ist nämlich nicht mehr viel Zeit (genau genommen 1 woche).


    Es geht um folgendes. Ich (20) und meine Freundin (17) wollen zusammenziehen.Sie hat eine Ausbildung mit einem Verdienst von 310 euro und ich bin ALG2 empfänger mit den normalen Leistungen, zudem noch jeder Kindergeld. Sie zieht bei ihren Eltern aus, ich aus meiner derzeitigen 1 Raum Wohnung.


    Wie bereits gesagt wollen wir zusammen ziehen nur bin ich jetzt etwas verunsichert. Nach meinen Rechnungen zu folge hätten wir gemeinsam 150 Euro zum Leben übrig. Diese Summe kommt aber nur zustande wenn wir auf probe zusammen wohnen sprich nichts angerechnet wird oder gekürzt wird,etc. Meine Fragen an euch:


    1. Kann mir jemand ein genaues Urteil raussuchen wo alles über eheähnliche Gemeinschaft steht?
    2. Wie ist das zu verstehen: das Jahr wird nur auf Probe genommen wenn wir nicht gemeinsam wirtschaften?! Heißt das wir dürfen auch nicht in einem Bett schlafen? Aber da wäre das ja dann wieder eine WG.


    Ich bitte um schnelle Hilfe von euch... :)


    mfg


    Edit: die 150 Euro zum Leben sind mit allen Abzügen außer essen und Tabak!

  • nein die schlafplätze zählen nicht, mir haben damals auch 1,20m gereicht mit meiner freundin ;-)
    vielmehr sollte dem amt eure willenserklärung vorgelegt werden, dass ihr ein zusammenleben versucht, mehr aber noch nicht, somit bildet ihr noch keine BG, das muss natürlich glaubhaft gemacht werden, am besten es behält jeder für sich sein konto ersteinmal z.b.
    aber die frist von einem jahr ist dann das maximum, danach werdet ihr für einander einstehen

  • ok das ist mir klar...mit dem jahr... :) mir ist halt nur so unsicher wegen dem auf probe weist?! Weil wenn nämlich alles zusammengerechnet würde werden mir ja glaube 120 euro oder so abgezogen. tja dann bleiben 30 Euro zum Leben übrig und des ist auf jeden Fall nicht viel.


    Hab auch zudem noch eine Frage: Sie wird im Juni 18. Ab dann kann sie BAB beantragen soweit hab ich mich informiert. Wie wird das dann verrechnet?! Bzw wieviel würde ihr da zustehen an BAB.


    Kannst du mir nochmal einen Paragraphen raussuchen der das beschließt mit der eheähnlichen Gemeinschaft auf Probe? Meine Leistungsrechnerin scheint nämlich nicht ganz Hell im Kopf und scheint ihr erster solcher Fall zu sein. Das ich zumindest was zum vorlegen habe. ;)


    Und wie versteht sich das mit der Willenserklärung?! Meinst du : >>> Zur Veränderungsmitteilung ein schreiben aufsetzen das wir nicht gemeinsam wirtschaften oder was soll ich da drauf schreiben.


    mfg :)

  • Hallo,


    erstmal: ein Thema reicht um deine Fragen zu beantworten. ;)


    Ihr könnt natürlich ein gemeinsames Schlafzimmer haben. Ihr seid ja keine WG und es soll ja schon deutlich sein, dass ihr ein Paar seid, nur eben nicht füreinander einsteht, weil ihr das Zusammenleben erst probieren wollt. D.h. für euch: kein gemeinsames Konto, alles andere könnt ihr teilen.


    Das mit dem "Wohnen auf Probe" findest du im SGB II § 7 (3) Punkt 3a: Da steht, dass ein wechselseitiger Wille besteht, wenn die Partner länger als ein Jahr zusammen leben.
    Wenn du den neuen Antrag stellst, legst du ein Schreiben bei, dass deiner Freundin gegenüber noch kein wechselseiter Wille besteht, da ihr das Zusammenleben ersteinmal probieren müsst. Kannst dich dabei ja auf den § 7 (3) berufen.


    Wieviel BAB deine Freundin erhalten wird, findest du sicher im Netz, auch alle Infos, was in die Berechnung des BAB einfließt.
    Für dich hat das keine Folge, da ihr ja noch nicht füreinander einsteht und außerdem das BAB eine zweckgebunde Leistung ist und sowieso nicht angerechnet werden darf. (Glaube ich zumindest, schau einfach mal nach.)


    LG, Jalale.

  • Je nachdem, wie hoch eure neue Miete sein wird, könnte es aber günstiger für euch sein, sofort als BG zu zählen. Euer Bedarf wäre dann 2 x 316 Euro + angemessene KdU. Davon abgezogen werden euer Kindergeld und die 310 Euro Verdienst - Freibetrag (142 Euro), also insgesamt 496 Euro. Ihr würdet also die KdU bekommen und zusätzlich noch 128 Euro Regelleistung.


    Damit hättet ihr zum Leben:
    128 Euro RL
    164 Kindergeld du
    164 Euro Kindergeld sie
    310 Euro Verdienst sie
    ___
    766 Euro


    sowie die KdU.


    Wenn deine Freundin demnächst BAB bekommt, wird das glaube ich komplett ohne Freibeträge angerechnet, aber an der Gesamtsumme ändert sich dadurch ja nichts ...


    P.S.: Bitte korrigieren, falls etwas in obiger Ausführung nicht stimmt ...


    Liebe Grüße,
    Jana

  • Hallo,


    @ Jana: Wenn seine Freundin eine Ausbildung macht, ist sie doch gar nicht ALG II - berechtigt.
    (SGB II § 7 Satz 5). Im selben § Satz 6 steht, wann eine Ausbildung nach SGB II förderungsfähig ist, das ist aber erstmal zu prüfen, wenn es soweit ist.


    Es wird wahrscheinlich keine Rolle spielen ob sie gleich eine BG sind, weil die Freundin sicher nicht mehr hat als ihren eigenen Bedarf zu decken. Und BAB darf meines Wissens nach überhaupt nicht angerechnet werden.


    LG, Jalale.

  • hallo jalale...


    Danke erstmal für deine antwort ich muss sagen das ist mal ein aussagekräftiger Text den selbst die dümmsten unter uns verstehen müssten...


    als nächsten sorry für den zweiten Thread aber des musste sein weil ich dachte man vergisst mich nächste woche ist aber schon der mietvertrag... Deswegen musste es schnell gehen...


    Hallo jana danke das du auch geholfen hast aber mit als BG angerechnet werden kommen wir unterm strich nicht auf mehr raus so wie ichs mir ausgerechnet habe... (164 + 164 + 310 + 212,07) müsste um die 800 euro sein...so und eben diese sind ganz wichtig weil würden wir angenommen den mietvertrag unterschreiben und das amt macht dumm sitzen wir nachher in der scheiße (sorry das wort) wie sollen wir essen finanzieren weil die summe dann grad mal für das da wäre was bezahlt werden muss...deswegen dies ganze nachfrage nach dem Probejahr... Aber ich geh jetzt davon aus das jalale recht behält und versuch es einfach mal... :D außerdem hab ich ja auch mal wieder vor Arbeit zu bekommen weil ewig dem Staat zur Last fallen nur wegen Krankheit ist einfach nicht mein Ding...


    in diesem Sinne danke für die Hilfe! :)


    mfg

  • Hi lehmibaby,


    ich hab mal noch ne Frage: du bekommst wirklich noch Kindergeld? Obwohl du dich in keiner AUsbildung befindest? Das versteh ich nicht. Eigentlich gibt es KG nur bis 18 oder solange man sich in einer Erstausbildung befindet bis max. 25.


    Würde mich interessieren warum das bei dir anders ist.
    Wird das dann auf deine Regelleistung angerechnet?


    Ach und noch eine Frage: Ist die Wohnung angemessen und von der ARGE genehmigt worden?


    LG, Jalale.

  • hallo jalale...


    Ich weis ehrlich gesagt gar nicht warum ich noch Kindergeld bekomme wenn du das jetzt so sagst so genau hab ich mich noch nicht damit beschäftigt. Aber angerechnet wird es sprich bekomm ich 212,07 euro + 164 euro das ich auf meinen Bedarf oder Regelsatz komme. Weiß zum Beispiel auch das ich das bis zum 25. Lebensjhr bekomme wenn ich dazwischen keine Arbeit bekomme.Es wird vielleicht damit zusammenhängen weil meine Eltern mir den Unterhalt nicht zahlen können bzw finanzieren können da mein Vater Invalidenrentner ist (600 Euro monatlich bekommt) und meine Mutter auch arbeitslos ist (muss glaube vom Vater mitleben und bekommt nur einen geringen Teil Hartz 4. Wenn du eine bessere Lösung hast dann bitte ich bin für alles wissenswerte offen... :)


    und die Wohnung ist eine 2 Raumwohnung, 49,4qm, 328,- Euro warm. Für zwei Personen angemessen wurde mir gesagt und von meiner Fallmanagerin bestätigt. Hab gestern auch meine Leistungsrehnerin angerufen und sie sagte genau das gleiche wie du also sprich ist alles genehmigt. :)


    mfg

  • Hallo lehmibaby,


    du hast ja auch was von Krankheit geschrieben. Mir ist eingefallen, dass wenn man aus bestimmten Gründen keine Ausbildung beginnen konnte oder nachweislich trotz Bemühung keine bekommen hat, steht einem weiterhin Kindergeld zu.
    Irgendwas davon wird dann wohl bei dir zutreffen.


    Ich wünsch euch alles Gute.
    LG, Jalale.