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Wie viel Gehalt wird meiner Mutter angerechnet?

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  #1  
Alt 21.09.2010, 17:53
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Registriert seit: 21.09.2010
Beiträge: 2
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Hallo, ich bin neu hier und hoffe das ich hier richtig bin, ich habe nun folgendes Problem bzw. anliegen.

Ich bin 24 Jahre alt, wohne noch bei meinen Eltern, mein Vater bekommt 611 € Rente und meine Mutter Hartz IV, was ich jetzt auch noch bekomme. Morgen werde ich aber endlich einen Arbeitsvertrag unterschreiben und ab den 1.10 anfangen. Dann bekomme ich 1130 € Brutto, dürften dann so 860 € Netto sein. Dazu kommen aber noch 200 € Unfallrente die ich noch zwei Jahre weiter bekomme wegen eines Arbeitsunfalls vor zwei Jahren.

Ich habe also ein Einkommen von 1060 €

Soweit so gut, doch nun ist die Frage wie viel von meinem Einkommen auf das Hartz IV meiner Mutter angerechnet wird bzw. bekommt sie überhaupt noch was?

Danke schon mal
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  #2  
Alt 22.09.2010, 13:35
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Es wird gar nichts angerechnet.Du bildest dann mit deinen Eltern eine HG und keine BG mehr da du durch dein Einkommen dich selbst unterhalten kannst.Einzig die Mietkosten müßtest du dann deinen Eltern von deinem Einkommen geben das rechnet die ARGE bei den Leistungen raus.
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  #3  
Alt 23.09.2010, 15:43
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Beiträge: 2
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OK super, vielen Dank
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  #4  
Alt 08.10.2010, 07:29
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Registriert seit: 08.10.2010
Beiträge: 12
Standard

Kinder sind mit ihrem Einkommen nicht unterhaltspflichtig gegenüber den Eltern!!!!
Lediglich Kindergeld, welches ein Kind selber nicht benötigt, da anderes Einkommen, welches das Kind hat, seinen Bedarf abdecken, wird dem Kindergeldberechtigten( Mutter oder Vater) angerechet.

Bsp. "Kind" 21 Jahre,wohnt bei den Eltern, in Ausbildung : Ausbildungsvergütung 400 (Freibeträge berücksichtigt), Unterhalt 200, Kindergeld 184, macht zusammen ein anrechnungsf. Einkommen von 784 EUR, angenommener Anspruch zur Deckung seines Lebensbedarfs nach SGB II 650 EUR, würde bedeuten, dass das Kind einen "Überschuss" an Einkommen von 134 EUR hat

Das wird beim Kindergeldberechtigten als Einkommen, abzüglich Freibeträge angerechnet! (kann aber nie höher als das Kindergeld selber sein!!!!

MfG
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