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#1
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Hallo,
ich bin Alleinerziehend, mein Sohn ist 13,5 Jahre alt und ich bekomme ALG2. Nun kann ich eine Arbeit bekommen und würder 787 Euro Brutto bekommen. Wieviel bleibt mir von meinem Gehalt übrig, oder wird alles angerechnet.? Und wie sieht das aus mit meiner KFZ Versicherung, ich benötige das Auto um zur Arbeit zu kommen. Vielen Dank schonmal im vorraus für eure Infos. Viele Grüße Smooth |
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#2
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Von deinem Netto hast du 100 Euro frei und vom Rest nochmal 20%.Der Rest wird dir auf die Leistung angerechnet.Die Kfz Versicherung bekommst du dann auch gezahlt.
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#3
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20% vom Brutto oder netto.?
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#4
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vom brutto..
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#5
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Die KFZ-Versicherung musst du nachweisen.
Es wird aber lediglich der Beitrag für die Haftpflichtvers. berücksichtigt. Nicht der Beitrag für Teil- oder Vollkasko. Geb auch die zu fahrenden Kilometer an (hierfür werden für die einfache Strecke 0,20 EUR vom Einkommen abgesetzt). Fülle hierzu am besten die "Anlage EK" aus, dort kannst du deine "Werbungskosten" eintragen. Die Anlage gibts entweder beim Amt oder im Internet |
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#6
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Es wird natürlich mit dem Netto gerechnet.
In deinem Fall sollten dir von den 787€ noch 237,40€ bleiben. Es ist dabei aber wichtig, dass du das Auto auch beim Antrag angiebst und mit rauf schreibst, dass es für die Arbeit zwingend notwendig ist. Sonst kann es passieren, dass es als Vermögen angerechnet wird. Aus der eigenen Erfahrung raus kann ich dir sagen, dass du mit den Fahrkosten aufpassen solltest! Wenn du gute Verkehrsanbindung zu deiner Arbeit hast kann es sein, dass die Arge dir nix fürs Auto zahlt. In Berlin wird einem z.B. gesagt, dass man sich mit dem Berlin Ticket abgeben muss!!! Und nicht vergessen gute Verkehrsanbindung heist, dass mindestens alle 20 Minuten zur Stoßzeit ein Bus Bahn oder Tram fährt und man in 1,5 Stunden zur arbeit kommen kann. |
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#7
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@Dyreng
sry, aber ich muß dir leider widersprechen..es wird vom BRUTTO abgezogen.. Auszug/Quelle: http://www.sozialleistungen.info/con...verdienst.html ...Seit dem gilt ein anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst. In diesem Freibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale ( € 15,33), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten.. ..Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.....
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#8
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aufstockendes Arbeitslosengeld II - Gibt es ein (vertständliches!!) Rechenchema ??
Guten Tag an die Lesenden, Wissenden.,.............hier insbesondere .BineNRW…sorry, habe gerade ein Brett vorm Kopf, wie dann die Rechnung aufgeht……………… Von 684,- € 20% = 136,80 €, OK also 762,- minus 136,80 = 625,20 € usw. der Kürzungsbetrag ist mir nicht klar……………. Ich habe vor 2 Tagen eine Arbeit angefangen. Bei dieser Arbeit bekomme ich 8,15 € /Std . Die Arbeitszeit beinhaltet eine maximale Stundenanzahl von 84 Std pro Monat, ergibt dann ein Bruttogehalt von 684,- € ! Mit diesem Geld bin ich natürlich weiterhin abhängig von aufstockenden staatlichen Leistungen, bisher bekam ich vom Amt inkl. der Mietübernahme 762,- €. Nun die Frage, ob ich den Betrag, der „letzdenendes“ für mich zum Leben übrig bleibt, zumindest grob selbst errechnen kann ? Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Infos………….. haraldx |
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#9
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@haraldx
habe dir eine pn geschrieben..da ich einen fremdlink benutzt habe, für eine info, die an dich geht lg BineNRW
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