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Wird ein Preisgeld bei ALG II als Einkommen angerechnet??

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  #1  
Alt 20.03.2009, 12:30
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Unglücklich Wird ein Preisgeld bei ALG II als Einkommen angerechnet??

Hallo,

ich werde nächsten Monat eine Auszeichnung verliehen bekommen, die mit einem Preisgeld von ca. 300€ verbunden ist.

Mein Vater bezieht ALG II, ich gehöre in die Bedarfsgemeinschaft, wohe noch zu Hause.

Wird da meine Auszeichnung als "Einkommen" mit angerechnet? Soweit ich weiß, dürfte ich 100€ verdienen, die nicht angerechnet werden würden.

Mein Vater tobt schon die ganze Zeit, und rät mir es nicht anzunehmen, da es eh wieder abgezogen würde und ich nichts davon hätte. Also von dem Preisgeld...

Was soll ich tun? Hat jemand eine Lösung für mich?


Vielen Dank schon mal!

LG, art-is-life
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  #2  
Alt 20.03.2009, 12:45
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Registriert seit: 20.03.2009
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Hallo,
vielleicht kannst Du dein Preisgeld auch in 3 Monatsraten bekommen, dann wärst du auf der sicheren Seite

LG Micha
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  #3  
Alt 20.03.2009, 12:55
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Warum willst du denn das Geld nicht annehmen.100 Euro hast du sowieso frei und von dem Rest nochmal 20% also kannst du 140 Euro behalten und der Rest wird angerechnet.
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  #4  
Alt 20.03.2009, 15:03
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hihi , auf die Idee bin ich noch gar nicht gekommen, nach einer Ratenzahlung zu fragen.
Vielen lieben Dank soweit!

LG
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  #5  
Alt 20.03.2009, 16:09
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Beiträge: 1.023
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was soll diese einstellung

sozialhilfe ist steueraufkommen, wofür andere arbeiten; man sollte also froh sein, dass man der öffentlichen hand nicht auf der tasche liegt und mal alleine 300 euro zum lebensunterhalt beisteuern kann

abgesehen davon gibt es keinen freibetrag, wird immer wieder mit einkommen aus nichtselbständiger arbeit verwechselt.
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  #6  
Alt 20.03.2009, 17:20
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Zitat:
Zitat von art-is-life Beitrag anzeigen
Hallo,

ich werde nächsten Monat eine Auszeichnung verliehen bekommen, die mit einem Preisgeld von ca. 300€ verbunden ist.

Mein Vater bezieht ALG II, ich gehöre in die Bedarfsgemeinschaft, wohe noch zu Hause.

Wird da meine Auszeichnung als "Einkommen" mit angerechnet? Soweit ich weiß, dürfte ich 100€ verdienen, die nicht angerechnet werden würden.

Mein Vater tobt schon die ganze Zeit, und rät mir es nicht anzunehmen, da es eh wieder abgezogen würde und ich nichts davon hätte. Also von dem Preisgeld...

Was soll ich tun? Hat jemand eine Lösung für mich?


Vielen Dank schon mal!

LG, art-is-life
Rechtlich wird das Einkommen in dem Monat (als einmaligen Einkommen) angerechnet, in dem es zufließt.

Sollte das einmalige EInkommen den Bedarf übersteigen, so kann es auch in mehreren Monaten angerechnet werden.

Zitat:
Zitat von michaela197013 Beitrag anzeigen
Hallo,
vielleicht kannst Du dein Preisgeld auch in 3 Monatsraten bekommen, dann wärst du auf der sicheren Seite

LG Micha
Das ist mindestens eine Ordnungwirigkeit im Sinne des §63 SGB II und wird mit bis zu 5000,00€ Geldbuße geahnet. darüber hinaus kann es noch ein Stafanzeige wegen Betrugt nach sich ziehen.

Gruß

Diablo
__________________
Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter
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  #7  
Alt 22.03.2009, 16:22
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hmm, danke für die Info, das werd ich dann natürlich nicht riskieren!

Nur finde ich es blöd, dass diese Anerkennung, die ich bekomme, dann doch so angerechnet wird, weil es soll ja eine Art Belohnung für meine Leistungen sein. Und nicht zur Bestreitung meines Unterhalts.

Ciao, und nochmals vielen Dank an euch alle!
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  #8  
Alt 23.03.2009, 08:54
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Zitat:
Zitat von advokat Beitrag anzeigen
was soll diese einstellung

sozialhilfe ist steueraufkommen, wofür andere arbeiten; man sollte also froh sein, dass man der öffentlichen hand nicht auf der tasche liegt .

Also das simmt nicht ganz.

Ich selber habe 8 jahre Vollzeit gearbeitet ohne Aufstockung ( Damals noch Sozialhilfe ) und habe als Verheirateter keine Lohnsteuer gezahlt.

Wir ALLE Zahlen Steuern. JEDER wo einkaufen geht Zahlt seine MÄRCHENSTEUER.

Solche Sprüche, nur wer Arbeitet Zahlt Steuern sind Dummheit.

Das wollte ich dazu mal Sagen

Gruß

Tommy
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  #9  
Alt 26.03.2009, 15:32
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Registriert seit: 06.02.2009
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Da stimme ich Tommy zu.

Und außerdem muss man auch wieder unterscheide aus welchen Gründen man in dieser Lage ist.
Ich bin's bestimmt NICHT freiwillig und fühl mich auch nicht gut dabei. Und mein Vater wohl auch nicht, im Gegensatz zu ganz anderen Leuten, die man ja oft genug im TV sieht.

Aber leider bekommt man einen Stempel von der Mehrheit aufgedrückt und muss damit wohl oder übel leben.

Ciao,
art-is-life
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  #10  
Alt 26.03.2009, 23:59
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Man darf hier allerdings nicht vergessen, dass es sich bei art-is-life um den Sohn eines ALG-II-Beziehers handelt. Und er verdient sich lediglich etwas Geld dazu (und das auch noch einmalig).

Also, dass es rein rechtlich als Einkommen zählt , ist klar, aber ich finde das ziemlich unfair und moralisch unter aller Sau. Denn ein Kind, das in der BG seiner Eltern lebt und sich in Ausbildung befindet, sollte das Recht haben für sich ganz alleine was dazu zu verdienen. Denn im allgemeinen sind doch Kinder ihren Eltern gegenüber nicht unterhaltspflichtig.
Und im Grunde verstößt diese Art und Weise der EK-Anrechnung gegen das Grundgesetz, da es hier ja wohl keine Gleichberechtigung gibt zu Jugendlichen, deren Eltern arbeiten gehen. Denn diese Eltern müssen ja wohl nicht das Nebeneinkommen ihrer Kinder in der Steuererklärung als Zusatzeinkommen angeben, oder doch?

Es ist so oder so schon nicht schön für ein Kind, wenn die Eltern ALG II bekommen, aber dass es damit auch noch so im Nachteil ist, ist eine Riesensauerei.
Solch ein Kind kann sich kein Geld für den Führerschein sparen oder was auch immer, und ist von vorne bis hinten ange...

Das musste mal sein.

Übrigens schreibe ich das nicht aus persönlicher Erfahrung, meine Eltern haben immer recht gut verdient (oder immernoch) und waren nicht wenig großzügig. Und ich war neben Schule und Studium arbeiten und konnte das auch behalten und so mir was leisten und sparen.
Dennoch oder gerade deswegen finde ich, dass das hier eigentlich eines der größten Ungerechtigkeiten von Hartz IV ist.

LG, Jalale.
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