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#1
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Hallo,
Wir beschäftigen eine Frau in einem kurzfristigen Minijob. Sie hat keine Arbeit. Bekommt auch kein ALG 2, da der Verdienst vom Mann zu hoch ist. Nun sagte ihr das AA Sie dürfe trotzdem nur 14,5 h pro Woche arbeiten. Das ist doch Quatsch, oder. Sie bekommt doch eh keine Leistung, was wollen sie ihr denn dann wegnehmen? Monika |
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#2
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Hallo,
wenn Sie ohne Anspruch weiterhin arbeitslos gemeldet ist, wird für Sie weiterhin in die Rentenkasse eingezahlt und das Amt kümmert sich um eine Vermittlung. Außerdem können Ansprüche an Umschulungen o.ä. bestehen. Wenn sie mehr als 14,5 Stunden arbeitet, erhält sie keinerlei Leistungen mehr vom Arbeitsamt, da sie dann nicht mehr arbeitssuchend ist. Grüße, Joachim |
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