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Hallo,
mein Sohn macht ab 01.08.08 seinen Zivildienst. Er bekommt ca 500,- Sold und übersteigt damit seinen Bedarf-zählt aber noch zur BG--so wurde es mir vor drei Tagen in der ARGE gesagt. Die Hälfte der Miete wurde im berechnet, aber das wußte ich bereits nach vielen Recherchen. Eigentlich zahlt das Bundesamt für Zivildienst. genauer die Unterhaltssicherungsbehörde, ja diesen Mietanteil für den Zivi. Aber da ich als seine Mutter Harzt IV Empfängerin bin zahlt die Unterhaltssicherungsbehörde den Mietanteil für einen Zivildienstleistenden nicht. Es heißt, ich kann versuchen Wohngeld zu beantragen für meinen Sohn. Nun ist die Frage: Da ich als Haushaltsvorstand für meinen Sohn Wohngeld beantragen muss, wird mir doch das wieder als Einkommen angerechnet!? Bei der ARGE sagte man mir, dass wisse man nicht genau, ich soll es doch beantragen, aber natürlich bei Genehmigung sofort melden. Und noch eine Frage zum Zivildienst--im Bescheid der ARGE steht bei meinem Sohn 0,00 € Anspruch, aber man verlangt trotzdem von mir eine Einkommensbescheinigung von ihm. Das Geld, was er über dem errechneten Bedarf verdient, darf mir doch noch nicht angerechnet werden, oder?? Mir geht es vorrangig um das Weihnachtsgeld-die erste Möglichkeit für ihn, mal etwas von seinem Sold behalten zu dürfen. Eins noch zum Abschluss--seit Monaten renne ich von Behörde zu Behörde, telefoniere mir die Finger wund und bisher habe ich noch kein Amt gefunden, dass mir mal klare Fakten geben kann. Ich finde das unfassbar-ist das heutzutage wirklich so? Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen! patty |
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