Wohngeldantrag und Pflegegeld

  • Hallo an alle,


    ich habe jetzt lange gesucht aber leider nur widersprüchliche Aussagen gefunden, deshalb bitte ich hier um Hilfe.
    Meine Frau bekommt Pflegegeld für meinen kranken Vater der noch in seiner eigenen Wohnung lebt.


    Jetzt müssen wir für unsere Wohnung Wohngeld beantragen. Die Wohngeldstelle wollte das mit dem Pflegegeld genau wissen und wer meinen Vater pflegt.


    Dürfen die das als Einkommen anrechnen ?


    Ein dazugehöriger Gesetzestext wäre hilfreich.


    Danke im voraus

  • Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 26 gehört die Hälfte des Pflegegeldes einer Person, die kein Haushaltsmitglied ist, zum Einkommen.


    Wohngeldgesetz (WoGG)
    § 14 Jahreseinkommen


    "(2) Zum Jahreseinkommen gehören:


    die Hälfte der nach § 3 Nr. 36 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien Einnahmen für Leistungen zur Grundpflege oder hauswirtschaftlichen Versorgung einer Person, die kein Haushaltsmitglied ist;"


    Anrechnungsfrei ist das Pflegegeld nur, wenn eine Person gepflegt wird, die mit euch in einem Haushalt lebt. Da der Vater eine eigene Wohnung hat, wird die Hälfte des Pflegegeldes angerechnet.