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Wohngemeinschaft - ALG 1 Anrechnung auf ALG 2 von Eltern?

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  #1  
Alt 17.08.2011, 15:26
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Registriert seit: 17.08.2011
Beiträge: 4
Standard Wohngemeinschaft - ALG 1 Anrechnung auf ALG 2 von Eltern?

Guten Tag,
Ich leiste momentan einen freiwilligen Wehrdienst von insgesamt 23 Monaten, der am 31.08.2011 endet, Mein Wohnort ist momentan noch die Bundeswehr-Unterkünfte.
Ab dem 01.09.2011 werde ich wieder zu meinen Eltern ziehen müssen, die momentan Arbeitslosengeld 2 bekommen.
Aber ab dem 01.10.2011 beginne ich dann mein Studium in einer anderen Stadt in der ich auch wohnen werde.

Jetzt habe ich gelesen, dass ich für den September noch ALG 1 bekommen kann, da ich länger als 12 Monate beschäftigt war.
Wenn ich aber in dem Monat zu meinen Eltern ziehe, würde mein ALG 1 Geld für diesen Monat als Einkommen der Wohngemeinschaft verrechnet werden, so dass meine Eltern weniger Geld bekommen würden?
Oder muss ich von meinem ALG 1 lediglich nur meinen Teil zu der Miete beitragen und sonst nichts?

Ansonsten könnte ich für den einen Monat auch zu einem Kumpel von mir ziehen.

Schonmal vielen Dank im vorraus für jede hilfreiche Antwort.
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  #2  
Alt 17.08.2011, 16:07
Marmota
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von RA10Bayer Beitrag anzeigen
Oder muss ich von meinem ALG 1 lediglich nur meinen Teil zu der Miete beitragen und sonst nichts?
Du musst von deinem ALG I nur deinen Mietanteil und deinen Lebensunterhalt zahlen. Sofern du unter 25 bist, könnte im September auch Anspruch auf Kindergeld bestehen. Dieses kann deinen Eltern angerechnet werden, wenn du es nicht für deinen Bedarf benötigst.
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  #3  
Alt 17.08.2011, 16:13
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2011
Beiträge: 4
Standard

Zitat:
Zitat von Marmota Beitrag anzeigen
Du musst von deinem ALG I nur deinen Mietanteil und deinen Lebensunterhalt zahlen. Sofern du unter 25 bist, könnte im September auch Anspruch auf Kindergeld bestehen. Dieses kann deinen Eltern angerechnet werden, wenn du es nicht für deinen Bedarf benötigst.
Das ging ja schnell, super, ich danke dir.
Wir sind ein 5-Personen Haushalt (3 Kinder), also müsste ich ein fünftel von der Miete (650€) zahlen, also 130 Euro. Hmm bei einem Kumpel könnte ich umsonst wohnen für einen Monat, ich bin doch nicht dazu verpflichtet zu Hause zu wohnen oder?

Das mit dem Kindergeld stimmt, hab den Antrag vor einigen Tagen abgeschickt, aber danke trotzdem für die Info.
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  #4  
Alt 18.08.2011, 21:16
Marmota
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von RA10Bayer Beitrag anzeigen
Wir sind ein 5-Personen Haushalt (3 Kinder), also müsste ich ein fünftel von der Miete (650€) zahlen, also 130 Euro.
Ja.

Zitat:
Zitat von RA10Bayer Beitrag anzeigen
Hmm bei einem Kumpel könnte ich umsonst wohnen für einen Monat, ich bin doch nicht dazu verpflichtet zu Hause zu wohnen oder?
Solange du keine Sozialleistungen beantragst, kannst du wohnen wo du willst. ALG I ist keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung.

Bedenke auch, das deinem Kumpel durch dich zusätzliche Kosten (Wasser, Strom etc.) entstehen.
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