Zurück   Sozialleistungen Forum > Hartz IV / ALG II > Einkommensanrechnung

wohnte bei mutter bis ich 22 war...

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)

 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 02.07.2009, 00:09
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 5
Standard wohnte bei mutter bis ich 22 war...

hallo ich habe ma ne frage ich hoffe mir kann hier weitergeholfen werden...
und zwar, mit 21 hab ich meine gesellenprüfung bestanden und wohnte weiter bei meine mutter bis ich letztes jahr ausgezogen bin, in der zeit war ich auch beruftätig gewesen. jetzt bin ich 23 und wohn nicht mehr da aber die wollen irgendwelche unterlagen von mir seit wann ich nicht mehr da wohne. wieso wollen die das wissen und womit muss ich rechnen. lg
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.07.2009, 01:09
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 05.02.2009
Beiträge: 515
Standard

Man muß jetzt natürlich wissen,ob und seit wann du Alg II beziehst, oder jetzt beantragt hast. Wenn du einen Mietvertrag vorlegst, was ja üblich ist, sehen die ja was sie sehen wollen. Die wollen dir ja nichts böses , sie vermuten wahrscheinlich, daß du noch bei Muttern wohnst.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 02.07.2009, 10:20
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Aus meiner Sicht hast du schlechte Karten, da du unter 25 Jahre bist. Normalerweise bekommen unter 25jäh. nur dann noch Unterstützung wenn sie vor dem 17.02.2006 aus dem Elternhaus ausgezogen sind.

Zitat:
ALG II Empfänger unter 25 Jahren haben ab dem 1. April 2006 grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf die Kosterübernahme für eine eigene Wohnung.
Nur falls der Leistungsempfänger aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht in der elterlichen Wohnung leben kann, aus beruflichen Gründen umziehen muss oder ein ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt, muss der zuständige Träger (in der Regel die ARGE oder das Arbeitsamt) einem Umzug zustimmen.
Als Stichtag hierfür gilt Freitag, der 17. Februar 2006. Wer also vor diesem Datum aus der elterlichen Wohnung ausgezogen ist, fällt nicht unter diese Regelung
.

Das wird der Hintergrund der Frage sein.

Schrader
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 02.07.2009, 18:04
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 5
Standard

hey ich danke für eure antworten aber ich war und bin die ganze zeit am arbeiten und ich habe kein und will auch kein alg2 beziehen.
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 02.07.2009, 18:45
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.01.2009
Ort: Raum Berlin / Potsdam
Beiträge: 2.101
Standard

@Benny01986
Wenn du schon eine ausbildung hast und auch schon unabhängig von deinen Eltern gewesen bist in der Zwischenzeit, also nicht mehr bei ihnen wohntest, bist du unabhängig und brauchst nicht mehr zu deinen Eltern zurückziehen, auch wenn du noch unter 25 Jahre alt bist.
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 02.07.2009, 18:48
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Nun verstehe ich Bahnhof.

Zitat:
wieso wollen die das wissen und womit muss ich rechnen. lg
Zitat:
ich war und bin die ganze zeit am arbeiten und ich habe kein und will auch kein alg2 beziehen.
Na wenn die was sehen wollen, musst du doch einen ALG2-Antrag gestellt haben!

Und wenn du kein ALG2 bezogen hast und auch nicht beziehen willst, dann musst du denen auch keine Auskunft über deine Wohnverhältnisse oder Wohndauer geben.

Schrader
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
Mit Zitat antworten
  #7  
Alt 02.07.2009, 19:54
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 5
Standard

also ich habe bis letztes jahr oktober zu hause bei meiner mutter gewohnt die alg2 bezieht...ich habe mit 17 meine ausbildung im august 2003 angefangen wurde im januar 2007 damit fertig. ich wurde als geselle übernommen und arbeite noch heute da...also habe 21 monate zu hause bei meiner mutter gewohnt die alg2 bezog und ich ein einkommen von ca 1200-1500. können die für die zeit von mir geld verlangen oder so???

die von der soda haben meiner mutter erzählt die soll was vorlegen das beweist das ich jetzt schon seit oktober da nicht mehr wohne. wieso?

Geändert von BennyO1986 (02.07.2009 um 19:57 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #8  
Alt 02.07.2009, 21:55
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 17.06.2009
Ort: Potsdam
Beiträge: 799
Standard

Hallo!

Also will die Arge prüfen, ob du und deine Mutter in der Vergangenheit als Bedarfsgemeinschaft hättet zählen müssen und prüft nun, ob da nicht Einkommen verschwiegen wurde.?
Tja, da ist guter Rat teuer. Wenn es nur um den Zeitraum ab Oktober 2008 geht und du einen eigenen Mietvertrag per Oktober 2008 nachweisen kannst, dann müsst ihr den auch vorlegen, oder eine Meldebescheinigung des Landeseinwohnermeldeamtes, dass du halt ab 10/2008 woanders gewohnt hast. Kann ja sein, dass euch jemand bei der Arge angeschwärzt hat.

Schrader
__________________
Schrader

Ich bin kein Arbeitsrechtler! Mein Wissen und meine Einschätzungen, welche ich hier von mir gebe, habe ich aus meiner beruflichen Erfahrung oder ganz einfach bei Google gefunden!
Mit Zitat antworten
  #9  
Alt 02.07.2009, 23:45
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 01.07.2009
Beiträge: 5
Standard

ich denke ma das die den zeitraum von 01/07 - 10/08. was könnte den da auf mich zukommen? aber für mich wurden keine leistungen gezahlt von der arge...können die trotzdem ne rückzahlung fordern oder so?
Mit Zitat antworten
  #10  
Alt 02.07.2009, 23:57
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 27.07.2008
Beiträge: 439
Standard

Da du für deinen Unterhalt alleine aufkommen konntest, bist du auch aus der BG herausgefallen. Ihr habt also nur noch eine HG gebildet. Das einzige, was du demnach zahlen musstest, war dein Mietanteil. Alles weitere ist dein Sache.

Wurde dein Mietanteil denn aus den Leistungen deiner Mutter herausgenommen? Wenn nicht, geht es wahrscheinlich um die Nachzahlung dafür ...

Liebe Grüße,
Jana
Mit Zitat antworten

Der letzte Beitrag in diesem Thema ist bereits über 2 Monate alt. Bitte stellen Sie neue Fragen aus Gründen der Übersichtlichkeit in einem neuen Thema. (trotzdem Antwort erstellen)


Lesezeichen

Themen-Optionen
Ansicht


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Mutter (25 J) + 2 Kinder (7+6) Borge Familienförderung 3 25.05.2009 10:03
[mit Verwandten] Studentin will Zweitwohnsitz bei Freund - Mutter ALG2 65qm - Muss Mutter umziehen? Angelina80 Wohnung und Miete 7 06.01.2009 19:59
Mutter und Sohn kaba Wohnung und Miete 3 20.11.2007 13:30
Mutter in der Wohnung Data Case Wohnung und Miete 5 06.02.2007 19:22
Rente der Mutter Saga Einkommensanrechnung 5 10.01.2007 18:54