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#1
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Hallo, mich beschäftigt zur Zeit die Frage, wie das mit dem Zuflussprinzip funktionieren soll.
Was zählt als Zufluss zum Monat November wenn das Geld am 30.11 gebucht wird und Tag der Werterstellung (auf dem Kontoauszug ersichtlich) der 01.12. ist? Fließt das Geld nun im November oder im Dezember zu? Meiner Aufassung nach muss das Geld im Dezember berücksichtigzt werden. Habe ich Recht oder täusche ich mich? Danke im Vorraus für eure Antworten.
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Vermutungen sind aller Probleme Anfang |
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#2
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Hallo,
beim Zuflussprinzip gilt meineserachtens die Wertstellung, denn erst dann kannst du ja über das Einkommen verfügen. Liebe Grüße Kätzchen35
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Rechtlicher Hinweis Die von mir getätigten Aussagen und Auskünfte entsprechen meiner persönlichen Meinungen sowie Kenntnissen und stellen keine gesetzliche oder verbindliche Rechtsberatung dar! www.sozialer-brennpunkt.de |
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