Zuschuß, Zuwendung, Geschenk?

  • Hallo zusammen,


    ich bin doch immer wieder erstaunt, worüber mal nachdenken muss, wenn man HArtz 4 bezieht:;)
    ICh habe von meinen Eltern Geld überwiesen bekommen , da sie wissen, dass ich beim Zahnarzt Behandlungen machen lassen muss, die die Kasse nicht übernimmt.
    Sie haben es Zuschuss genannt (Kontoauszug).
    Nun weiss ich gar nicht, ob das schwierigkeiten geben könnte.
    Also, so wie ich das sehe ist dies eine zweckgebundende Zuwendung.


    Würden die das auf dem Amt auch so sehen? Oder gibts da FAllstricke?:eek:


    Lg Grüsse
    Kathy

  • Also gut wäre es schon, wenn auf der/den Überweisung(en) auch stehen würde "zweckgebunden", und wie mir (haben hier ähnlichen Fall) gesagt wurde nach Anruf bei der Hotline, wenn das Geld im selben Monat eingeht und an den Arzt überwiesen wird. Ansonsten sollen deine Eltern dir bitte parallel noch einen privatschriftlichen Brief schreiben, dass und wozu sie dir das Geld - zweckgebunden - überwiesen haben.
    Gruß. Lirafe

  • @ kathy - sorry bin vom Fach und es ist absoluter Blödsinn den Du da schreibst!


    dass ich beim Zahnarzt Behandlungen machen lassen muss, die die Kasse nicht übernimmt


    Als Leistungsbezieher gibt es die sogenannte "Härtefall-Regelung" Dein Zahnarzt bekommt alle Leistungen die notwendig sind von der Kasse bezahlt. Bezahlt werden allerdings keine Leistungen die über das normale Mass hinaus gehen. z.b. wenn Du statt einer normalen Versorgung mit einer Brücke statt einem Nichteedelmetall eine hochwärtigere Edelmetalllegierung als Brückenkonstruktion wählst oder eventuell auch noch den Wunsch äusserst einer keramischen Verblendung die nur einem kosmetischen, aber nicht rein funktionellem Zweck dient!


    Sofern also Kosten enstehen die über eien eigentliche Grundversorgung hinaus gehen hast Du natürlich die problematik der Zuzahlung - aber die hat jeder andere Patient in der Regel auch. Als Leistungsempfänger wirst Du aber mit der Härtefallregelung weil ALG II Bezieher aber was diese Grundversorgung betrifft sogar besser gestellt wie ein Vollverdiener, der sich diese Versorgung vielleicht nicht aussuchen würde. Du bekommst sie vollends erstattet, er nur den Anteil den regelmässige Zahnarztbesuche ergeben. in der Regel zwischen 40-70%.


    Somit sehe ich die Problematik der Leistungsübernahme auch durch Deine Eltern mehr den je unter dem Begriff "Luxus" und dem wird schon vom Gesetz her eine Notwendigkeit abgesprochen. Also ist es richtig wenn die ARGE diese Zuwendung Deiner Eltern nach dem Zuflussprinzip erst einmal dem Leistungsanspruch zurechnet - es Dir also angerechnet wird.


    Aber mal eine ganz blöde Frage: Wenn Deine Eltern Dir das Geld überweisen können, dann könnten sie das doch eigentlich auch dem Dentisten überweisen und somit wäre dieser Betrag doch gar nicht erst auf dem Kontoauszug aufgetaucht - abgesehnen davon das Du auch Aufwendungen in dieser Form dann der ARGE hättest melden müssen, oder???

  • Horst
    Also "nee" Horst. Ganz so einfach ist das nicht immer - von wegen Luxus -. Habe hier auch den Fall einer Nichtübernahme durch die Krankenkasse. Es betraf die Behandlung meiner Tochter, die als abgeschlossen galt. Man hat ihr (statt Zähne zu ziehen), den Oberkiefer geweitet, ´das heißt, dass sie ein Metallgestell eingesetzt bekam, an dem täglich mittels der darin befindlichen Schraube gedreht werden mußte, so dass sich der Oberkiefer nach und nach weitete. "Gelungen" war das Ganze, als die Oberkiefernaht gerissen ist und sich dort neuer Knorpel gebildet hat. Folge war, dass sie so eine Art Affengebiss hatte. Der Oberkiefer war für ihr kleines Gesicht viel zu groß, die Zähne standen vor un sie bekam ihren Mund nicht mehr zu mit der Folge, dass die Unterlippe, die sie immer vorziehen mußte, damit sie ihren Mund überhaupt zubekommt, muskulöser, also dicker wurde. Stand dann: Hänseleien in Schule und Schulbuss "Pferdegebiss" wurde sie genannt, ständig ausgetrockneter Mund und Atemwege, noch mehr Infekte etc. Eine Karrikatur in der Schülerzeitung, von der ich erfuhr, in der sie als "Werner", den sie hier bei uns abendlich anriefen, um sie sogar hier zu Hause zu hänseln, abdrucken wollten, konnte ich eben noch verhindern. Meine Tochter klagte nicht, aber spätestens dann war klar, dass wir von vorne anfangen müssen und die versaute Behandlung beheben. Kasse trat auch nach Widerspruch etc. nicht mehr ein, weil ja eine Behandlung bezahlt worden war ... Und nun habe ich 3600 € privat zu zahlen (von H IV); und auch ich erhalte dazu hin und wieder Zuschüsse der Oma für meine Tochter. Und da Oma den ganzen Werdegang nicht begreift und überhaupt nicht weiß, was los ist, läuft das dann leider auch übers Konto. Aber die Auskunft war, dass - wenn zweckgebunden und im selben Monat Ein- und Ausgang - o.k.!

  • Wenn deine Eltern dir Geld überweisen mit dem Hinweis "Zuschuß" nimmt die ARGE automatisch an das es sich hierbei um Geld zum leben handelt.Aus dieser Bezeichnung lässt sich nun beim besten Willen nicht herauslesen wofür das Geld gedacht sein soll.Du bekommst ja sowieso von deinem Zahnarzt eine Rechnung.Diese kannst du dann ja an deine Eltern weiterleiten die diese dann einzahlen.Dem Zahnarzt ist es doch egal von wem das Geld letztendlich kommt.Die Hauptsache die Rechnung ist bezahlt.

  • @ Kitty - was hilft Dein Ratschlag wenn der Vorgang schon besteht ???


    @ lirafe - trotz allem Verständnis für deine Situation - aber es ist falsch zu behaupten das Du die Kosten selber tragen musst nur weil die Kase sich darauf beruft eine Behandlung bereits übernommen zu haben!
    Sie ist sogesehen sogar im Recht denn wenn die KFO Behandlung als erfolgreich abgeschlossen gemeldet wurde kannst Du der Kasse das nicht vorwerfen!


    Es gibt für solche Fälle Gutachter bei der Kassenärztlichen Vereinigung für Ärzte heisst das KV und für Zahnärzte KZV und die Bundes KZV ist in sogenannte Regionalbereiche eingeteilt bei mir ist das z.B. die KZV Nordrhein und da kann man um Hilfe ersuchen wenn man mit der Behandlung des Zahnarztes - in Deinem Fall eventuell sogar Kieferorthopäden - nicht einverstanden ist. Dort wird z.B. begutachtet ob die Massnahmen sinnvoll sind oder ob von den Kollegen nicht einwandtfrei gewerkt wurde, das kann soweit gehen das den Kollegen richtig Druck gemacht wird und bestimmte Behandlungen untersagt werden können. den eine KFO Befähigung kann man auf sogenannten Seminaren auch erlangen, was nicht heisst das man sie beherrscht, ebenso kann fasst jeder Zahnarzt auch inzwischen Implantieren was noch lange nicht der Befähigung eines Implantologen entsprechen muss, sonst wäre ich nämlich auch Zahnarzt, denn neben 8 Implantatkursen, die ich betreut habe, habe ich schon assistiert oder einen Zahnarzt sogar bei der Vorbereitung und Einbringung eines Implantats, dem Arbeitablauf inclusive Röntenbild Diagnose anweisend zur Seite gestanden. - soll heissen nur weil ich weis wies geht udn ein wenig Handling beherrsche muss ich es nicht fachgerecht ausführen können!


    Du kannst wenn man dort feststellt zum einen den Zahnarzt in Regress nehmen und zum anderen dann mit der Krankenkasse wegen der neuerlichen Kostenübernahme sprechen. Natürlich trauen es sich nicht die meisten Leute gegen einen Zahnarzt oder Arzt vorzugehen, deshalb auch die Gutachter - die nicht selten auf Patientenseite stehen!


    Ausserdem kann man dort auch ein Gutachten erhalten die Deiner Tochter vielleicht sogar kosmetische Eingriffe wie die von einem Mund -Kiefer und Gesichtschirugen ermöglichen, je nach psychisher Belastung.


    Also als ALG II Bezieher gänzlich auf den kosten sitzen zu bleiben ist nicht richtig - notfalls muss man "uns Ulla im Wahlkampf einfach mal persönlich mit der Problematik" konfrontieren - die windet sich zwar immer wie ein Aal aber von nichts kommt nichst!

  • Horst
    Hatte ich alles angeleiert, aber es war nicht nur der Druck auf meine Tochter durch die vielen Termine sehr groß, sondern auch die Zeit rannte uns davon, daher habe ich in ihrem Interesse die Behandlung sofort angefangen und zahle seit drei Jahren die Raten dafür (mit Omas Hilfe).

  • @ lirafe - wie gesagt aufgrund der besonderen Umstände würde ich mal mit der Krankenkasse sprechen!


    Damit Ihr zumindes von den fortlaufenden Raten weg kommt! wobei eine Nachträgliche, wenn auch nur anteilige Kostenübernahme schon recht schwierig ist aber es könnte helfen der krankenkasse mal zu erläutern das man als ALG II Bezieher auch eine gewisse Kostenübernahme in Prozessangelegenheiten geniesst und das dieses Geld, abgesehen von dem farglichen Ausgang des Gerichtsverfahrens seitens der Krankenkasse dann doch wohl besser in die Leistungen eines Mitgliedes investiert sind!


    Und zum Zeitlichen, ob Du nun hier schreibst oder an die Krankenkasse, ich denke in einem solchen Fall ist die Zeit dann wesenlich sinnvoller in die Klärung eines solchen Sachverhaltes investiert denn in weniger eigennützige Fallgeschichten anderer!


    aber wenn es nur das Geld der OMA ist betrifft es eine nicht so direkt - aber Vorsicht denn diese Aussage ist im Grunde eine Selbstanzeige wenn Du diese Leistungen der Oma bei der ARGE nicht gemeldet hast - und ich wette haste nicht; aber geschrieben haste hier darüber ! (ich will Dir da auch gar nichts, aber man sieht wieder einmal was man in so einem Forum alles an Info's abgreifen kann wenn man auf der ARGE sitzten würde!) Wenn ich Dir jetzt noch hilfe anbieten würde dies zu regeln und in einer Privaten Nachricht um Deine Email - Adresse ersuche könnte ich zu 60% morgen Deine Leistungen einstellen! So und nicht anders funktioniert in sehr vielen ARGE'n das Reform Gesetz!)




    Gruss

  • Horst
    Danke für deine gut gemeinten Ratschläge. Aber einerseits läuft die "neue" zweite Kieferbehandlung meiner Tochter schon bereits seit knapp 3 Jahren und neigt sich dem Ende zu. Habe also meine Zeit damals nicht falsch ins Forum, statt in den Widerspruch bei der Krankenkasse vergeudet. Der Schriftwechsel - Widerspruch - mit der Kasse ist seinerzeit passiert, lag lange im Vorfeld. Begonnen haben wir damit also demnach , als ich noch lange, lange nicht an H IV denken mußte. Und zum Teil deiner Antwort betreffend: "Meldung bei der Arge". Es ist dort gemeldet. Die Vorgänge sind einerseits aus meinen Kontoauszügen ersichtlich und von mir kommentiert und daneben habe ich mich auch telefonisch (Hotline, die die Rufnummern sofort den "Kunden" zuordnen können und dies meist auch tun) erkundigt. Die Auskunft war - wie gesagt -, dass die Hilfe der Oma ab und zu kein Problem darstellt, wenn Ein- und Ausgang in einem Monat stattfinden und als "zweckgebunden" bezeichnet sind.


    Gruß. Lirafe

  • @ Horst


    für dich scheint sich vieles sehr leicht, einfach darzustellen. Es ist leider nicht so. Aus deinen Reaktionen ist ersichtlich das du in den alten Bundesländern wohnst. Lirafe wohnt wenn ich es richtig herausgelesen habe in den neuen Bundesländern. Auch nach fast 20 Jahren Mauerfall werden sehr viele Sachen von Ämtern stark differenziert behandelt und beschieden.
    Das ist von mir jetzt keine einfache Behauptung sondern basiert auf eigene Erfahrungen im Umfeld/Familie.

  • @ Horst Grunert


    Wer hier oder überhaupt im Internet seine privaten Daten auch in Form einer pn weitergibt ist selten dämlich und dem ist dann auch nicht mehr zu helfen.Keiner weiß wer sich hinter den einzelnen Namen wirklich verbirgt und schreiben kann ich viel ob es alles stimmt ist eine ganz andere Sache.Dabei will ich nicht sagen das man von jedem nur das schlechteste annehmen soll.Ich habe z.B. vor zwei Jahren auch übers Internet zwei Leute kennegelernt allerdings in einem anderen Forum mit denen ich mittlerweile eng befreundet bin.


    Was das Geld der Oma angeht kann die ARGE auch nicht verbieten das hier im Rahmen der gesundheitlichen Behandlung geholfen wird und das Geld ist zweckgebunden und kann ihr somit auch nicht zum lebensunterhalt zugerechnet werden.