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#1
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Hallo an alle! Hab mich nun auch hier angemeldet, da mir grad die Hutschnur reisst
Ich (im Erziehungsurlaub, kurz vorher allerdings grad arbeitslos geworden) war letztes Jahr schon Alg.II-Empfänger und hatte mich wegen der Stasi-Methoden dann Ende Nov. beim Amt abgemeldet, da ich einen 400,- Euro Job bekommen habe (hätte trotzdem noch Anspruch auf Leistungen gehabt). Nun kann ich wegen eines Bandscheibenvorfalls den 400,- Euro nicht mehr ausüben und war gezwungen, zum 01.07. wieder Alg.II zu beantragen. An den Vermögensverhälnissen hat sich grundsätzlich nichts geändert. Verheiratet + 1 Kind. Soviel zur Vorgeschichte. Nun ruft mich heute meine "kompetente" Zuständige an und sagt mir, dass ich keinen Anspruch auf Alg.II habe, da in meiner Lebensversicherung zuviel Vermögen sei. Fakten (soweit ich informiert bin): Alter: Ich 34, meine Frau 26, mein Sohn 3. Macht zusammen 63 Jahre. Vermögen in Lebensversicherung: 8870,11 Euro Freibeträge: 150,- Euro je Lebensjahr für Barvermögen, 250,- Euro je Lebensjahr für Rente Bitte korrigiert mich, wenn ich bis hierher falsche Daten habe!!! Nun mein konkretes Problem: Ich (und auch mein Zuständiger vom letzten Jahr (die wechseln dort wie andere die Unterwäsche)) waren uns immer darin einig, dass bei einer Bedarfsgemeinschaft das Gesamtalter in Bezug auf das Gesamtvermögen berücksichtigt wird, sprich Barvermögen 150,- Euro x 63 Jahre = 9450 Euro "Freibetrag", Rente 250,- Euro x 63 Jahre = 15750,- Euro Die beim Amt behauptet nun, jeder wird einzeln für sich betrachtet (mal abgesehen davon, dass Sie der Meinung ist, jedem stehen insgesamt nur 150,- Euro pro Lebensjahr zu (dies allein zeigt ja schon Ihre Kompetenz). Dies würde für mich dann aber tatsächlich bedeuten, dass ich 370,11 Euro zuviel in der "Rentenkasse" habe!!! Dieser spezielle Fall wird auch nirgends in den Broschüren erläutert. Dort ist immer nur oberflächlich von der bedürftigen Person und dem Lebenspartner die Rede. Bitte helft mir: Wird es tatsächlich einzeln für jede Person betrachtet (wäre in meinen Augen absolut Ungerecht, da meine Frau keine private Altervorsorge (außer Riester) hat) oder insgesamt, sprich in unserem Fall mit 63 Jahren x 250,- Euro Da es in meinem Fall um 2 Lebensversicherungen geht, könnte ich ja dann (wenn es wirklich einzeln betrachtet wird) einfach die "kleinere" Versicherung auf meine Frau überschreiben. Dann wäre das Problem erledigt. Das kann doch aber nicht Sinn der Sache sein und ist doch absoluter Schwachsinn (aber man darf sich ja in diesem Lande über nichts mehr wundern). Sorry, der Beitrag ist viel länger geworden als geplant, aber mein Puls steht noch bei 180, da ich zur Zeit 0 Einkommen habe und meine Frau "nur" 1300,- Euro brutto.
Geändert von Danny1911 (30.07.2008 um 13:10 Uhr) |
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#2
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Geschütztes Vermögen im SGB II:
*Grundfreibetrag für Erwachsene in Höhe von Lebensalter x 150 € (min 3100 € und max 9750 € ) für jede erwerbsfähige Person in der Bedarfsgemeinschaft und deren Partner(§ 12 Abs. 2 Nr. 1 SGB II) *Grundfreibetrag für Kinder in Höhe von 3100 € für jedes minderjährige Kind(§ 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II ich weis ja nicht ob dir das weiter hilft ich hab zur zeit auch stress mit der arge drecksverein der |
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#3
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Ich habe grade in Göttingen angerufen und bin nun etwas schlauer, wenn auch dadurch richtig am Arsch:
Die berücksichtigen meine Rentenversicherungen als Barvermögen, also nur mit 150,- Euro pro Lebensjahr statt 250,- Euro, WEIL ich sie ja kündigen könnte und dann quasi Bargeld erhielte!!! Das ist doch eine riesen Sauerei! Ich mein, man kann doch wohl jede Lebensversicherung irgendwie vorzeitig kündigen (wenn auch mit großen Verlusten in Bezug auf die eingezahlten Beiträge). Was soll das??? Geändert von Danny1911 (31.07.2008 um 21:06 Uhr) |
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#4
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wenigstens hast du geld ich hab von der arge nen job bekommen wurde auch eingestellt nach 3 wochen würde ich gekündigt weil die mich nichtmehr einsetzen konnten(zeitarbeit) weil ich kein auto habe und den antrag bearbeiten die erst wenn ich meine lohnabrechnung vorlege und die bekomme ich erst ende august nen vorschuss auf den lohn bekomm ich nicht weil ich ja nichts verdient habe da vom amt bekomm ich auch keinen vorschuss weil ich laut arbeitsvertrag 7,31€ die stunde bekommen hab und laut rechnung vom amt liege ich damit ich hoffe du sitzt 1,15€ über den satz um einen anspruch auf vorzahlung oder überbrückungsgeld zu beantragen meinen mikrigen lohn bekomm ich auch erst ende august ich hab auch keinen lohnzuschuss bekommen wegen dem gehalt das habe ich aber schon in nem beitrag von mir geschrieben so und nun versuch mal einen 16 monate alten kind klar zumachen das es sogut wie nichts zum essen giebt gut einen monat lang und er mit seinen windeln sparsahm umgehen muss weil kein geld da ist um neue zu kaufen denn der arge ist es scheissegal ob man ein kind hat oder nicht wenns nach denen geht könnte man verrecken dann bräuchten die nichtmehr zahlen die zahlen ja nichtmal die miete für august und dann sagst du du bist arm drann?
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#5
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Wo hab ich denn Geld??? Mein monatliches Einkommen beträgt zur Zeit exakt 0,- Euro und auf dem Sparbuch habe ich 500,- Euro. Ich habe eigentlich noch soviel Stolz im Leib, dass ich nicht auf Kosten meiner Frau leben möchte. Sie müsste nämlich inzwischen nicht nur die Miete zahlen (die ich bisher noch bezahlt habe) sondern sogar die monatlichen Kosten für meine Altersvorsorge übernehmen.
Das was jetzt in den Lebens- bzw. Rentenversicherungen ist, soll ja erst fürs Alter sein, da hab ich ja im Moment nichts von. Ganz konkret ist zur Zeit ja das eigentlich Problem, dass ich den Alg.II-Bescheid brauche, damit der Landkreis die Kosten für den Kindergarten übernimmt (monatlich 237,- Euro)!!! Diese 237,- Euro werden nämlich von niemandem berücksichtigt, sind offensichtlich Luxus oder was??? Letzte Hoffnung ist noch ein Wohngeldantrag (mit der Bewilligung würde der Landkreis nämlich auch den Kindergarten bezahlen selbst wenns nur 1,- Euro Wohngeld wäre). Aber so wie es ausschaut, liegt das Einkommen meiner Frau knapp 50,- Euro zu hoch (da natürlich auch hier wieder nicht die 237,- Euro für den Kindergarten berücksichtigt werden). btw: Lesen hier eigentlich auch Leute vom "Amt" mit oder wenigstens Leute, die in irgendeiner Form konkrete Hilfe/Tipps geben können oder nölen wir "armen arbeitlosen Asozialen" uns hier nur gegenseitig die Ohren voll? Geändert von Danny1911 (30.07.2008 um 16:18 Uhr) |
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#6
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Zitat:
Rede mal mit deinen Versicherern, es gibt nämlich eine möglichkeit die Versicherungen festzusetzen(weiß den genauen ausdruckl nicht mehr), sodass diese erst bei Renteneintritt ausbezahlt werden können. Wenn du dieses machst, dann werden zumindest die Renetenversicherung nicht als Vermögen angerechent und alles ist gut. Allerdings kannst du denn erst mit dem 65.Lj. mit dem Geld etwas anfangen (bei der LV kann deinen Frau trotzdem darüber verfügen, fallls du sterben solltest) Diablo |
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#7
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Hallo Diabolo!
Ich habe vorhin gleich mit meinem Versicherungsmakler gesprochen. Der ist (genauso wie ich) aus allen Wolken gefallen, dass meine Fondsgebundene-Lebensversicherung als Bargeld gezählt wird. Er sagt außerdem, dass es kein Problem wäre, den Verwertungsausschluss nachträglich zu vereinbaren. Allerdings befürchtet er, dass es vom Amt nicht anerkannt wird, weil es ja nun offensichtlich so aussieht, dass dies nur gemacht wurde, um Leistungen zu erhalten. Er will sich allerdings morgen selber bei einem Bekannten (arbeitet selber beim Amt) erkundigen. Habe grad Folgendes gefunden: "Voraussetzung für die Gewährung dieses zusätzlichen Freibetrages ist, dass die Verwertung des Versicherungsvertrages vor dem Eintritt in den Ruhestand (60. Lebensjahr) ausgeschlossen ist. Auch für bestehende Verträge kann die Nichtverwertung nachträglich über eine Klausel vereinbart werden. Der Verwertungsausschluss muss vor Beantragung des Arbeitslosengeldes II vereinbart werden. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Klausel jederzeit zu vereinbaren. Zu beachten dabei ist jedoch, dass die Klausel, wenn sie einmal vereinbart ist, nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Hierdurch schränkt der Versicherungsnehmer seine Gestaltungsrechte erheblich ein. Daher ist die Vereinbarung der Klausel nur dann anzuraten, wenn tatsächlich Arbeitslosengeld II beantragt wird." Da meine "große" Versicherung bis 2034 läuft, also bis zu meinem 60. Lebensjahr, käme das dann ja grundsätzlich in Frage. Im Zweifelsfall stelle ich einfach einen Alg.II-Neuantrag zum 01.08.2008 Sch*** Bürokratie ![]() Also im Klartext will ich eigentlich gar kein Geld vom Amt. Ich brauche nur den verdammten Bescheid, damit der Kindergartenplatz für meinen Sohn gesichert ist. Geändert von Danny1911 (30.07.2008 um 17:57 Uhr) |
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#8
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irgentwie wiederspricht du dich du hast geschrieben das du einen 400€-job hattest wegen bandscheibenvorfall aber aufhören musstest du hast dich ja auch bei der arge abgemeldet hast du ja geschrieben wegen der stasi-metoden alles klar soweit und du hast geschrieben das du die miete selber bezahlt hast und dann noch in deine altersvorsorge eingezahlt hast und auch noch ein sparbuch hast mit 500€ ich frag mich wie das gehen soll mit 400€ wenn du angeblich nicht auf der tasche deiner frau lebst? oder irgentwie sonst geld bekommst du sagtest ja das du vom amt nichts bekommst ich meine wenn du dir das alles leisten kannst dann kannst du den kindergartenplatz auch selber zahlen anscheinend weis das amt das und deswegen sollst du die versicherung auflösen ich musste heute zur kirche um mir LEBENSMITTELMARKEN zu holen damit mein sohn was zum essen hat für diese woche und was nächste woche ist fragt kein mensch da das mit den marken eine einmal sache ist hat mir der pfaffe gesagt und wickeln dürfen wir ihn mit stoff-windeln(50iger-jahre lassen grüssen) ich durfte mir auch tipps von meiner mutter holen von wegen brot-suppe und so und da jammerst du wegen deiner lebensversicherung? wollte mir auch hier im forum hilfe holen und was ist passiert hab ne antwort bekommen was mir einfällt ohne punkt und komma zu schreiben und das ich da jedentag auftauchen muss und druck machen klar ich fahre jedentag 18KM mit dem fahrrad für nichts naja du hast wahrscheinlich ja ein auto und das hast du sicherlich auch alles selber bezahlt von deinem 400€-job oder du hast einfach den falschen pass in der tasche das sehe ich ja hier in meiner unmittelbaren umgebung von wegen hartz-ausländer aber nen dicken benz oder bmw fahren naja wahrscheinlich darf ich meinen pc nächste woche verkaufen ewentuell bekomm ich ja noch 20€ für das ding
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#9
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Ich geb ja zu, dass sich Deine Situation noch krasser anhört als meine, aber dennoch werde ich hier doch um Rat fragen dürfen oder? Fakt ist jedenfalls, dass wir uns die 237,- Euro für den Kindergarten nicht leisten können bei 1300,- Brutto für 3 Personen. Verhungern müssen wir wohl nicht, aber darum geht es hier auch nicht! Wir haben jedenfalls hier grad genau die Situation, dass wir von keinem Amt finanzielle Unterstützung erhalten, weil meine Frau ein paar Euro zuviel verdient. Zum Leben zu wenig, zum Sterben zuviel...
P.S.: Komm bitte nicht mit den dummen Ausländer Vorurteilen. Die einen sagen, die Ausländer nehmen ihnen die Arbeit weg und Du sagt, die Ausländer "klauen" Dir Dein Alg.II-Geld? Bitte nicht... btw: ICH WILL ARBEITEN!!! Kann aber wegen meines Sohnes max. eine Teilzeitstelle oder einen 400,- Euro Job machen. Und wegen der Spritpreise verständlicherweise auch nur in der näheren Umgebung. Aber als Mann ist das offensichtlich nicht so einfach
Geändert von Danny1911 (30.07.2008 um 20:15 Uhr) |
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#10
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ich hab ja nicht gesagt die klauen die werden meinermeinung nach beforzugt und haben sonderrechte wie kann es sonst angehen das sich mein türkischer nachbar nen bwm für 10.000!!!! kaufen kann ohne das das amt irgentwas macht wenn ich mir nen slk vor die tür stelle kommen die vom amt 100%ig personlich vorbei und fragen wo ich das auto her hab und wegen arbeit ich gehe auch gerne arbeiten ich gehe sogar freiwillig zur arge und frage wie das mal aussieht mit arbeit von wegen 1€-job bei meinem letzten 1€-job das wahr von märz-ende juni sollte ich sogar nen jahresvertrag bekommen 1400€ festgehalt und da ruft mich ne zeitarbeitsfirma an ich bei der arge angerufen was sagt die nene das bei der zeit-firma geht vor also ich hin am 08.07 vertrag unterschrieben musste zwar mit dem fahrrad fahren zum einsatzort(18KM) hab ja kein fahrgeld bekommen so der kunde brauchte keine leute mehr also ich hin und was nun? naja bin nicht einsetzbar weil 20KM mit dem rad auf der schnellstrasse nicht mit mir und si hab ich zum 28.07 die kündigung bekommen darum sitze ich/wir ja in der scheisse naja ich wünsche dir trozdem viel glück und das dir geholfen wird
Gruss Sven |
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