Zwang zur Unterschrift durch Arge

  • Hallo,


    ich bin selbständig. Da ich in Sommermonaten ohne ALG leben kann und in den Wintermonaten nicht, wurde von der Arge eine jahresbezogene Betrachtung in Erwägung gezogen. Es wird also der Gewinn nicht halbjährlich berechnet sondern ganzjährig. (Ein halbes Jahr zurück und voraus)


    Nun muss ich ein Schreiben unterschreiben, welches mich zu dieser jährlichen Betrachtung zwingt. Wenn ich nicht unterschreibe, stellt dies eine Mitwirkungsverletzung dar. Ist dies richtig?


    Können die mir 10% vom Geld für zukünftige Zahlungen verweigern oder auch rückwirkend?


    Vielen Dank

  • Hallo,


    danke für die Antwort. Wenn es jährlich betrachtet wird ist dies negativer für mich, daher möchte ich nichts unterschreiben was ich nicht muss. Da das Amt auf eine Unterschrift besteht, muss ich davon aussgehen, das ohne diese Unterschrift keine jährliche Betrachtung durchgeführt werden kann. Denn sonst könnte das Amt diese Betrachtung einfach Festlegen und gut. Sie bestehen aber auf eine Unterschrift. Würdet Ihr unterschreiben?

  • Gert63 - Du musst unterschreiben, dann mach das und dort wo Du Dein Einverständnis erklärst machst Du ein Sternchen und führst dann am Ende des Papiers dieses Sternchen wieder auf und schreibst da z.B. "absolut nicht" - so hab ich es in all den Jahren z.B. bei der Eingliederungsvereinbarung gehalten. Nur ganz zu Beginn habe ich meine Unterschrift noch verweigern können, da musste der Bürgermeister mir den Schrieb von Amtswegen zustellen. Du kannst aber auch notieren warum Du da Deine grundsätzliche Zustimmung nicht erteilst, z.B. wie Du es zuvor begründet hast !°