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#1
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Hallo,
seit Wochen versuche ich vergeblich Informationen zu meine Selbständigkeit zu bekommen, die ARGE will nicht antworten KANN MIR JEMAND HIER HELFEN BITTE ÜBERLEBENS WICHTIG. Also die Ausgangslage ist: Ich habe einen bestehenden Nagelstudio meine Kosmetikstudio eröffnet: Der Gründungszuschuss wurde ab Juni 2007 bis Februar 2008 in Höhe des Arbeitslosengeldes plus 300 ? für Sozialversicherungen genehmigt. Der Antrag auf Verlängerung für 6 weitere Monate liegt vor. jetzt meine Fragen: - wenn das Geld ab 01.03. nicht für den Lebensunterhalt ausreicht und ich auf die Selbständigkeit bestehen werde kann ich und wenn ja, wie lange, zusätzlich Harz IV beantragen? - ich habe die Möglichkeit eine Angestellte einzustellen, die auch die Nägel machen kann, so das ich dadurch höhere Umsetze und Gewinne haben werde, darf ich unter meinen Umständen (Finanzlage) das tun, obwohl ich die Zuschüsse von der Agentur kriege? wenn ja wie soll ich das vor den Sachbearbeiter argumentieren. - was gehört alles in die Beschreibung für den Antrag zur Erweiterung von 6 Monaten der Sozialversicherung über 300 ?? |
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#2
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also von der Arge kannst du keine Hilfe erwarten. Ich würde so argumentieren : Entweder sie geben mir einen Zuschuss und unterstützen meine Selbstständigkeit oder ich sitzte zu Hause und lebe von Hartz 4. So würde ich das sagen.
Gibt es diese ICH.AG nicht mehr ? Mehr weiß ich dazu leider nicht weil ich noch nie selbstständig war. Aber ich würde auf jeden Fall alles versuchen was möglich ist. Angel77 |
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