Selbstständige Nebentätgkeit

  • Ich arbeite schon mehrere Jahre selbstständig nebenbei. Am Anfang erhieltich noch Arbeitslosenhilfe, seit 4 Jahren lebe ich von Witwenrente, welche zum Leben nicht reicht. Seit dieses Jahr habe ich auch einen Gewerbeschein und arbeite nun für 3 verschiedene Firmen Aufträge ab. Ich arbeite zur Zeit keine 15 h in der Woche und mein Enkommen ist unter 400 ? im Monat. Das Arbeitsamt will nun, daß ich mich nun an einer Maßnahme gem §421i SGB III teilnehme mit der Begründung, das ich ja Sozialleistungen erhalte. Welche Sozialleistung erhalte ich? Ist es die Meldung zur Rentenversicherung? Geld erhalte ich jedenfalls nicht, will ich auch nicht, denn ich arbeite gern. Welche Unterstützung kann ich als Nichtleistungsempfänger vom Staat erhalten, damit ich sozialversicherungspflichtig sein kann?
    Hat das Arbeitsamt das Recht, mir meine Arbeit zu verbieten? Und von heute auf morgen zur Schule zu schicken?
    Jeden Auftrag, den ich kurzfristig zurück gebe, muß ich 15 ? Bearbeitungsgeld zahlen, da andere Menschen gesucht werden müssen, welche dann die Arbeit für mich erledigen.
    Oder soll ich mich vom Arbeitsamt abmelden, damit die Statistik im AA besser aussieht? Dann verliere ich den Anspruch auf EU Rente. Ich habe noch fast 10 Jahre bis zu meiner Rente!.

  • Hallo,


    grundsätzlich ist es so, das du verpflichtet bist eine Stelle anzunehmen, die deinen gesamten Lebensunterhalt sicher stellt.
    Da du deine sebständige Tätigkeit schon seit meheren Jahren ausführst und diese deinen Lebensunterhalt nicht sicher stellen konnte und laut Prognose der Arge auch nicht wird, wurdest du in eine Maßnahme gesteckt.


    Wenn ich das richtig verstehe, werden durch die Arge Abgaben an die Rentenversicherung und die Krankenkasse gezahlt.
    Wenn dem so ist, stehst du im Leistungsbezug auch wenn du kein Geld zum Lebensunterhalt und der KDU erhältst.


    Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es keine Verpflichtung deinerseits an der Maßnahme der Arge teilzunehmen.


    Wenn du keine staatlichen Leistungen beziehst, in welcher Form auch immer, steht es dir natürlich frei deine selbständige Tätigkeit weiterhin auszuführen wie du möchtest.
    Von dieser musst du aber alle anfallenden Kosten bestreiten, es gibt als keine staatlichen Zuschüße.