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#1
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Mein Sohn (23) hat vor Jahren seine Ausbildung abgebrochen und deshalb hat auch kein Kindergeld mehr bekommen.
Vor etwa 1 Jahr bin ich mit meinem Mann ins Ausland ausgezogen und mein Sohn hat ALG II bekommen. Jetzt sind wir aber zurückgekehrt,mein Sohn hat eine neue Ausbildung angefangen und möchten für ihn Kindergeld beantragen. Haben wir Anspruch auf Kindergeld auch für die Monaten indem wir im Ausland waren? Oder gilt es ab jetzt?? Vielen Dank Geändert von Rosa40 (04.06.2007 um 20:03 Uhr) |
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#2
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hallo...
wenn ihr sohn in der zeit zwischen den ausbildungen als ausbildungssuchend gemeldet war, dann hat er anspruch auf kindergeld... er muss aber ausbildungssuchend geführt worden sein... sollte kindergeld rückwirkend bewilligt werden, muss dies der zuständigen arge / jobcenter mitgeteilt werden... eine rückwirkende bewilligung von kindergeld wird auf die algII-leistung angerechnet... da ihr sohn über 18 jahre ist, hat er einen freibetrag von 30,00 €, d.h. von 154,00 € kindergeld werden 124,00 € angerechnet... ich hoffe das hilft ihnen etwas weiter... ps: grundsätzlich haben nicht sie anspruch auf kindergeld, sondern ihr sohn... Geändert von anarchy007 (04.06.2007 um 22:30 Uhr) |
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#3
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Hallo,
ja Sie haben jetzt und für die Zukunft Anspruch auf Kindergeld für Ihren Sohn, mind. bis zum 25 Lebensahr evtl. darüber hinaus. In der Zeit von ALG II wird das beantragte Kindergeld angerechnet und an die ARGE anteilig abgeführt. Für die Vergangenheit in der er die erste Ausbildung abgebrochen hat besteht die Möglichkeit unter gewissen Voraussetzungen noch rückwirkend Kindergeld zu beantragen. Nähere Info´s unter www.kindergeld24.com, denn hier werden alle Fragen dazu aufgeführt und beantwortet und sogar Anträge bereitgestellt. Viel Erfolg! Gruß Hermine |
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