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Arbeitsaufnahme und Kindergeldzuschlag

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  #1  
Alt 26.03.2009, 02:02
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Standard Arbeitsaufnahme und Kindergeldzuschlag

Hallo an alle.

Bei uns (2 Erwachsene+2 Kinder) geht es solangsam Berg auf.

Ich habe nach fast einem Jahr Arbeitslosigkeit wieder Arbeit gefunden als LKW Fahrer.

Ich fange am 01.04.2009 an.
Ich soll 1100 Euro Brutto verdienen (nicht viel aber wenigstens Arbeit).
Laut dem Brutto-Netto-Rechner bekomme ich 874,22 Euro raus.

Ich hab jetzt nachgeschaut ob mir der Kindergeldzuschlag zusteht und hab mir die Unterlagen mal runtergeladen.Jetzt komm ich aber beim Ausfüllen nicht weiter...
Mein Arbeitgeber muss die letzten 3 Monatsgehälter eintragen...Ich fange aber erst an.

Kann ich den Kindergeldzuschlag erst in 3 Monaten beantragen oder wie läuft das?
Muss ich Wohngeld vorher beantragen oder zuerst Kindergeldzuschlag?


Hoffe mir kann jemand helfen.


Gruß Markus



Ps.a mein erster Lohn erst am 15.05.2009 kommt,kann ich da auf AA noch irgendwelche Fahrtkostenpauschale beantragen,da meine Arbeitsstätte 52km weit weg ist?Wenn ja,muss ich das vor Arbeitsvertrag-Unterschrift stellen oder danach??
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  #2  
Alt 26.03.2009, 07:05
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1. Kindergeldzuschlag
Stell den Antrag und lege diejenigen Unterlagen vor, die du hast; im übrigen bittest du um "Aktualisierung", also du schreibst `rein, dass die deine jetzige Situation bitte als Bemessungsgrundlage nehmen sollen, weil du nun mal gerade erst angefangen hast zu arbeiten. Dazu kannst du ja den Arbeitsvertrag als Nachweis beifügen und schreiben, was vermutlich voraussichtlich dein "Netto" sein wird. Aber bei dem genannten Betrag wirst du sicherlich ohne weitere Nachfrage den vollen Kindergeldzuschlag erhalten. (Ausnahme wäre, dass eines der Kinder Unterhalt erhält, beispielsweise wenn es aus einer früheren Bindung ist. Dieser Unterhalt würde angerechnet werden).

2. Wohngeldantrag = genau dasselbe

3. Weiß ich nicht, würde es einfach versuchen, und zwar im Vorfeld, zu verlieren hast`e ja nichts.

Alles Gute im neuen Job. Gruß. Lirafe
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  #3  
Alt 26.03.2009, 11:53
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Danke für die schnelle Antwort.

Die Kinder sind beide von mir (bekommen keinen Unterhalt).
Laut dem Wohngeld Rechner bekämen wir den Höchstsatz.Den Höchstsatz habe ich auch beim Kindergeldzuschlags-Rechner angegeben.Auch dort ist rausgekommen,daß uns der Höchstsatz zusteht.

Hab gerade auf dem AA angerufen.die meinten,daß ich zuerst den Arbeitsvertrag unterschreiben muss,den Vorlegen und dann den Antrag auf Fahrtkostenbeihilfe stellen.
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  #4  
Alt 26.03.2009, 11:57
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Super, genauso machst`e das - bei dann allen drei Ämtern (also AA, Kindergeldkasse, Wohngeldamt). Denk` daran: Antragsdatum zählt für die Berechnung, also warte nicht erst zu lange ab; Unterlagen kannst du immer noch nachreichen.

Alles Gute.
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  #5  
Alt 26.03.2009, 15:31
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Ja ok.

Danke noch für die Antwort.


Gruß Markus
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  #6  
Alt 26.04.2009, 13:04
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Hallo Du!

Wünsche dir viel Erfolg (und Geduld, ich warte seit 1 Monat auf irgendeine Antwort von der Familienkasse, vom Thema Wohngeld mal gar ncith zu reden, mit denen bin ich seit einem halben Jahr richtig auf Du und Du).

Mein Tip: Du musst unbedingt vorm Beantragen des Kindergeldzuschlags das Wohngeld beantragenund das dann da nachweisen. Sonst hast du möglicherweise zu WENIG Einkommen und wirst bei der Fam.-Kasse abgewiesen und zur ARGE (HArtz-IV bzw. Aufstockung des Gehalts) verwiesen.

Machs gut und häng an sonem schönen Sonntag nicht so viel im Internet ab

Holdehilde
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  #7  
Alt 26.04.2009, 13:15
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Registriert seit: 10.10.2008
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Hallo.

Bei mir hängt momentan alles von der Kommunalen Arbeitsförderung ab.

Ich warte immer noch auf den Aufhebungsbescheid,in dem drin steht,daß ich auf die Leistungen verzichte.
Ich warte auch erst 4 Wochen darauf......
Ohne diesen bescheid,brauch ich gar keinen Wohngeldantrag bzw.Kindergeldzuschlag zu beantragen.
Das bedeutet für mich,daß ich am ersten hier sitze und noch nicht mal weiß wie ich die Miete komplett zahlen soll.

Da macht es richtig spaß Arbeiten zu gehen.
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