Hallo,
reden wir hier über ein P-Konto?
dms
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09.08.2013, 19:50 #1
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Ausgleich Dispo mit Kindergeld erlaubt?
Hallo,
da ich ALG II beziehe wurde mein Dispo von der Bank gekündigt. Jetzt wollen die natürlich das Geld wiederhaben. Mein ALG II geht aber nicht auf mein Konto sonder direkt zur Wohnungsverwaltung als Miete, das Kindergeld ist jetzt quasi mein festes Einkommen. Das sah auch mein Berater von der Sparkasse.
Nun meine Frage: Darf die Sparkasse das Kindergeld zum Ausgleich des Dispos einbehalten? Ich brauche aber das Kindergeld für meine Tochter.
Vorab vielen Dank,
Diana
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10.08.2013, 16:25 #3
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Ein P-Konto mit Dispo?!
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Guten Abend!
Ich kann mir schon vorstellen, dass die Bank auch das Kindergeld zur Tilgung des Dispos verwenden möchte.
Ich würde dem Berater den § 1612b BGB unter die Nase halten. Vielleicht klappt´s ja.
Mein ALG II geht aber nicht auf mein Konto sonder direkt zur Wohnungsverwaltung als Miete,
LG chico
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11.08.2013, 19:45 #5
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Hallo
,
vorab Danke für die Antworten. Hier handelt es sich um ein Privatkonto mit Dispo.
Und einen Regelsatz gibt es bei mir leider nicht, vom Arbeitsamt kommt dann nur die Antwort das mein Partner den Rest finanzieren kann. Seit Anfang August habe ich eine Arbeit auf 165€-Basis, ich hoffe das sich dann unsere finanzielle Situation etwas verbessert.
LG Diana.
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19.05.2014, 12:25 #6
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Kann ich mir nicht vorstellen, dass das Kindergeld dafür verwendet werden darf, da das ja wie gesagt nicht für dich, sondern zur Erhaltung deines Kindes gedacht ist.
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14.01.2015, 16:21 #7
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Gilt Kindergeld nicht als ganz normales Einkommen bei der Bank? Ich denke schon, dass die das machen kann. Ob das moralisch richtig ist, steht leider woanders geschrieben.
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