Befristung, Kindergeld, ALG1, Steuerklasse?

  • Hallo zusammen,


    ich hoffe, dies ist der richtige Platz dafür, ansonsten bitte verschieben :-)


    Folgende Situation:


    Meine Freundin und ich heiraten im Mai, und erwarten im Oktober Nachwuchs. Ich habe einen unbefristeten Vertrag und verdiene rund 4000€ brutto. Meine Bald-Frau ist aktuell im Beschäftigungsverbot (Altenpflegerin, darf schwanger nicht arbeiten gehen), verdient rund 1500€ brutto, der Vertrag läuft aber zum 31.10.2015 aus und wird wohl auch nicht verlängert - eben weil sie schwanger ist.


    Sie möchte nach der Geburt etwa ein Jahr zu Hause bleiben und das Kind betreuen - sie ist ja eh arbeitslos dann - und danach wieder normal arbeiten (Oma und Opa leben im Haus zwecks Betreuung). Ich möchte eigentlich nur zwei Mal je einen Monat zu Hause bleiben (Elternzeit). Einmal direkt nach der Geburt, und einmal nach etwa einem Jahr. So der Plan bisher.


    Wie machen wir das nun am sinnvollsten, und was sind die Probleme, auf die wir treffen werden?


    Eigentlich war mein gedanke, wir melden für Juni die Lohnsteuerklasse um, so dass ich in Klasse 3 komme, und sie in Klasse 5 - damit hätten wir erstmal etwas mehr netto raus. Aber ist das sinnvoll hinsichtlich der Elterngeld-Berechnung dann?


    Ist es sinnvoller, ALG1 zu beantragen für meine Frau, oder macht Elterngeld beantragen und nicht arbeitslos melden mehr Sinn?


    Wie wird sich das finanziell auswirken? Ich habe recht hohe monatliche Belastungen durch Kredit-Tilgungen für den Kauf unseres Hauses. Wenn ich Elternzeit nehme, bekomme ich - so verstehe ich das - maximal 1800€ netto im Monat. Das wären dann - gerechnet in Steuerklasse 3 - satte 900€ weniger netto. Wenn meine Frau dann ebenfalls noch viel weniger bekommt als bisher, wird es sehr eng was das Finanzielle angeht...


    Habt ihr hier irgendwelche Tipps für mich?


    An die Elterngeld-Stelle wollen wir uns noch wenden, die haben uns aber aufgrund der Änderungen zum 1.7.2015 auf Juni vertröstet. Ich hoffe nur, dass bis dahin dann nicht irgendwelche Fristen verstrichen sind...


    Für jeden Tipp sind wir dankbar!


    Viele Grüße,
    Xor

  • XOR, ich vermute das hier keiner eine verwertbare Antwort zu Euren Überlegungen geben kann, die meisten Fragen hier beziehen sich eher auf H4. Dies ist ja bei Euch kein Thema, bin selbst nicht von Sozialleistungen abhängig , eventuell hilft hier das Forum Arbeitsrecht etwas weiter.Dort sind einige Leute die sich mit der angesprochenen Situation auskennen dürften. Ich leider nicht . Sorry

  • Zitat

    Eigentlich war mein gedanke, wir melden für Juni die Lohnsteuerklasse um, so dass ich in Klasse 3 komme, und sie in Klasse 5 - damit hätten wir erstmal etwas mehr netto raus. Aber ist das sinnvoll hinsichtlich der Elterngeld-Berechnung dann?


    Für das Elterngeld ist es für deine Frau nachteilig. Sinnvoller wäre der Wechsel ab Elterngeldbezug.


    Zitat

    Ist es sinnvoller, ALG1 zu beantragen für meine Frau, oder macht Elterngeld beantragen und nicht arbeitslos melden mehr Sinn?


    ALG 1 bekommt man, wenn man auch bereit ist, eine Arbeit aufzunehmen. Die Aussage, dass deine Frau ein Jahr beim Kind bleiben will klingt nicht nach "suche Arbeit".


    Zitat

    Wie wird sich das finanziell auswirken? Ich habe recht hohe monatliche Belastungen durch Kredit-Tilgungen für den Kauf unseres Hauses. Wenn ich Elternzeit nehme, bekomme ich - so verstehe ich das - maximal 1800€ netto im Monat. Das wären dann - gerechnet in Steuerklasse 3 - satte 900€ weniger netto. Wenn meine Frau dann ebenfalls noch viel weniger bekommt als bisher, wird es sehr eng was das Finanzielle angeht...


    1800 Euro Elterngeld du, 184 Euro Kindergeld und durchaus auch ein paar hundert Euro ALG 1 für deine Frau (wenn du die Elternzeit nimmst, kann sie sich ja arbeitslos melden und ALG 1 beantragen), mithin wohl so um die 2500 Euro reichen dir nicht für 3 Personen?! Was erwartest du? Wenn du so hohe Verbindlichkeiten hast, musst du halt weiterarbeiten und kannst die Vätermonate nicht nehmen. Und deine Frau kann sich doch auch rechtzeitig vor Ende der Elternzeit Arbeit suchen. Altenpfleger werden ja wohl händeringend gesucht!