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Bildung und Teilhabe - BIldungspaket

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  #1  
Alt 20.07.2011, 11:26
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Standard Bildung und Teilhabe - BIldungspaket

Hallo zusammen!

Ich habe einen Ablehnungsbescheid bekommen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SBB II.

Womit ich mich nicht zurfrieden geben möchte, denn laut der Hotline für Bildungspakete, stünde mir und meinem Sohn das sehr wohl zu.

Ich bekomme der Zeit ALG I und eine EOF-Zuschlag für die Wohnung (Einkommensgeförderte Wohnung), ist eigentlich sowas wie Wohngeld, heißt nur anders.....

Daher erfülle ich nicht die Anspruchsvoraussetzungen, aber ich habe unterm Strich genau 27 Euro mehr als der ALG II -Satz!!!!

d.h. würde ich die Nachhilfe, Sportverein etc. selbst zahlen, falle ich in die Sozialhilfe....

Laut Auskunft der HOtline, würde in solchen Fällen trotzdem dann das BIldungspaket greifen...... laut Sachbearbeiterin nicht.... und jetzt????

Was sagt ihr dazu, wo steht das, was soll ich jetzt machen..???

LG
Winnie
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  #2  
Alt 20.07.2011, 12:18
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Beiträge: 4.501
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Müßtest du Widerspruch einlegen und dann Notfalls klagen.
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  #3  
Alt 20.07.2011, 23:15
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Registriert seit: 29.04.2011
Beiträge: 1.285
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Schaust du z. B. hier:

http://online-service2.nuernberg.de/dodb/Online-Formulare.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&orgid={1E8C9386-5C0F-44ED-B676-F39957587121}

oder hier:

http://www.erlangen.de/desktopdefaul.../87_read-6430/

Da es sich offensichtlich nicht um Wohngeld handelt, Wohngeld sogar extra gewährt werden könnte, gehörst du momentan nicht zum Personenkreis, die die Leistungen aus dem BuT erhalten können.

Turtle
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  #4  
Alt 21.07.2011, 15:57
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Registriert seit: 04.07.2008
Beiträge: 4.501
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Warum beantragst du denn kein Wohngeld?
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  #5  
Alt 25.07.2011, 18:39
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Beiträge: 19
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Weil EOF vorrangig ist zu Wohngeld....... laut Auskunft der Behörde! Toll gell,... und zusätzlich gibt's das nicht,.... ein Schlupfloch, damit die weniger zahlen müssen..
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  #6  
Alt 25.07.2011, 19:08
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Beiträge: 1.285
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Aber du hast dir schonmal meine beiden Verlinkungen durchgelesen? Also, dass es durchaus BEIDES ZUSAMMEN gibt?!

Turtle
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