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#1
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Hallo zusammen!
Ich habe einen Ablehnungsbescheid bekommen für Bildung und Teilhabe nach § 28 SBB II. Womit ich mich nicht zurfrieden geben möchte, denn laut der Hotline für Bildungspakete, stünde mir und meinem Sohn das sehr wohl zu. Ich bekomme der Zeit ALG I und eine EOF-Zuschlag für die Wohnung (Einkommensgeförderte Wohnung), ist eigentlich sowas wie Wohngeld, heißt nur anders..... Daher erfülle ich nicht die Anspruchsvoraussetzungen, aber ich habe unterm Strich genau 27 Euro mehr als der ALG II -Satz!!!! d.h. würde ich die Nachhilfe, Sportverein etc. selbst zahlen, falle ich in die Sozialhilfe.... Laut Auskunft der HOtline, würde in solchen Fällen trotzdem dann das BIldungspaket greifen...... laut Sachbearbeiterin nicht.... und jetzt???? Was sagt ihr dazu, wo steht das, was soll ich jetzt machen..??? LG Winnie |
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#2
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Müßtest du Widerspruch einlegen und dann Notfalls klagen.
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#3
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Schaust du z. B. hier:
http://online-service2.nuernberg.de/dodb/Online-Formulare.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&orgid={1E8C9386-5C0F-44ED-B676-F39957587121} oder hier: http://www.erlangen.de/desktopdefaul.../87_read-6430/ Da es sich offensichtlich nicht um Wohngeld handelt, Wohngeld sogar extra gewährt werden könnte, gehörst du momentan nicht zum Personenkreis, die die Leistungen aus dem BuT erhalten können. Turtle |
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#4
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Warum beantragst du denn kein Wohngeld?
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#5
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Weil EOF vorrangig ist zu Wohngeld....... laut Auskunft der Behörde! Toll gell,... und zusätzlich gibt's das nicht,.... ein Schlupfloch, damit die weniger zahlen müssen..
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#6
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Aber du hast dir schonmal meine beiden Verlinkungen durchgelesen? Also, dass es durchaus BEIDES ZUSAMMEN gibt?!
Turtle |
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