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#1
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Hallo erstmal an alle,
ich bin neu hier und hoffe dass mir hier jemand helfen kann. Also erstmal folgendes zur Situation: ich würde gerne mit meiner Freundin (beide 20) zusammenziehen. Sie arbeitet als ausgelernte Krankenpflegerin mit vollem Gehalt. Ich bin noch in der Ausbildung zom Fachinformatiker mit 320€ Netto Azubilohn (400Brutto) Gestern haben wir beide einen Mietvertrag für eine schöne Wohnung unterschrieben. Meine Eltern sind getrennt, im Moment wohne ich noch bei meinem Vater, der auch das Kindergeld bisher immer bekam. Er meinte, er überweist mir das Kindergeld, wenn ich in der Wohnung wohne +100€ von sich aus. Ausserdem bezahlt er mir Versicherung, Steuern und Reperaturen für mein Auto, was ich brauche, da ich jeden Tag 44km zur Arbeit fahren muss. Meine Frage ist: Steht mir bzw. meinem Vater das Kindergeld noch zu, wenn ich mit meiner vollverdienenden Freundin zusammenwohne? Freue mich um jede hilfreiche Antwort Gruss Alex |
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#2
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ja, das hat nichts mit deiner freundin zutun, sondern mit deinem eigenen einkommen. und das ist mit 400 € ja nicht sonderlich hoch!
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#3
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Hallo Alex,
sehe ich auch so. Solange Dein Einkommen nicht den Betrag von 8.004€ im Jahr übersteigt, gibt es weiter Kindergeld. Beteiligt sich Deine Mutter auch an Deinem Unterhalt? LG chico |
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#4
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Die 8004 Euro Grenze ist seit diesem Jahr sogar weggefallen:
http://www.kindergeld-aktuell.de/ Turtle |
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