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Einmalige Beihilfen

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  #1  
Alt 12.03.2010, 16:02
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Böse Einmalige Beihilfen

Hallo, ich frage für eine Bekannte, gibt es für Familien eine einmalige Beihilfe bei besonderen Anlässen? z. B. Ausstattung der Erstkommunion ? Leider konnte ich bisher nichts über dieses Thema finden. Würde mich freuen, wenn jemand Rat weis. Vielen Dank

LG Auto2000
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  #2  
Alt 12.03.2010, 16:03
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Nein, gibt es nicht.
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  #3  
Alt 12.04.2010, 17:06
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Ich glaube, es gibt schon etwas. Z.B. für Familienferien, Erstausstattung (bei Schwangerschaft und Geburt) etc. Wie es mit Erstkommunion steht - weiß ich nicht genau, aber es muss für besondere Anlässe doch etwas geben... Wenn nciht bei Amt, dann bei Stiftungen etc.
Man muss nur suchen! Fragen Sie bei irgendeiner Sozialberatung nach!
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  #4  
Alt 12.04.2010, 18:31
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Es gibt nichts an Beihilfen weder für Hochzeit noch erstkommunion oder Taufe oder Sterbefall, meine freundin hatte sich erkundigt wegen ihrer Hochzeit da kamm nur gehen sie zur Kleiderkammer feiern brauchen sie nicht. Es gibt kein geld vom Staat was ich auch gut finde, ich habe für meine Hochzeit 5 Jahre gespart und um sparen zu können bin ich nachts Zeitungen austragen gegangen habe 120€ verdient und durfte nur 104 behalten. So feste weiß man schon 2-5 Jahre vorher das sie kommen in der zeit könnte man was sparen auch wenn es nur 5 € sind
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  #5  
Alt 13.04.2010, 01:18
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Registriert seit: 02.12.2009
Beiträge: 61
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Übrigens, habe heute etwas gefunden, und zwar:

Richtlinie zur Gewährung von einmaligen Beihilfen und Zuschüssen gemäß § 39 Abs. 3
SGB VIII für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige im Rahmen von Hilfe zur
Erziehung und Hilfen für junge Volljährige


http://www.salzlandkreis.de/salzland...n_sgb_viii.pdf

Nach diesen Richtlinien gibt es einmalige Beihilfe zur Kommunion in Höhe bis zu 50 Euro (als Beispiel). Oder auch zum Kindergeburtstag, für Klassenfahrten etc. Diese Richtlinie gilt aber nur für einen bestimmten Landkreis. D.h. aber, das es so etwas auch für die anderen Landkreise bzw. Bundesländer geben muss.

Geändert von Xenia007 (13.04.2010 um 01:20 Uhr)
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  #6  
Alt 13.04.2010, 08:41
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Das gilt aber nicht für ALG II Empfänger!
Diese werden nach dem SGB II und nicht nach dem SGB XII behandelt!
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  #7  
Alt 13.04.2010, 08:44
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Registriert seit: 24.05.2009
Beiträge: 36
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Also nachdem ich mit meinem nachbar gesprochen habe der spezialisierter Anwalt für Hartz 4 ist , habe ich ihn gefragt ob es bei uns in NRW beihilfen zur Erstkommunion gibt oder zum Kindergeburtstag, er versicherte mir das es das in NRW nicht gibt da heisst die dewiese selber sparen. Klassenfahrten werden Bezahlt aber mehr nicht. Ich finde es eine frechheit wie so mancher sich durchchnoren will, klar sollen die Kinder an so tagen besonders toll gekleidet sein und man möchte ihnen eine feier machen, aber liebe eltern wie wäre es zumindest mit einem Mini JOb um sagen zu können ich habe es meinem Kind ermöglicht, und nicht der Staat. Das heist sparen dann wenn man arbeiten gehen würde.
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